Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 74 (15.9.1892)
- Date
- 1892-09-15
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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XXX111. Jahrgang. Zweite Beilage ju M 74 des „Israelit". Literarischer Bericht. Von der österr. israel. „Union" ist soeben ein elegant ausgeftatteter, neuer jüdischer Kalender (nH) für das Jahr 5653—1892/93 erschienen, der durch seine sorgfältige Bearbeitung, wie durch seine besondere Berücksichtigung der zahlreichen jüdischen Institutionen, Anstalten und Vereine im Gebiete der Wiener israel. Cultusgemeinde, und durch andere nützliche Neuerungen sich auszeichnet. Der kalendarische Theil ist von einem hervorragenden Fachmann, von dem bekannten Uebersetzer des im Jahre 1889 in Wien edirten wnnn »np rra^n des g"3d*i versaßt. Der Verfasser desselben verdient für seine ausgezeichnete Arbeit, welche auch den Laien mit den Daten für den Moled bekannt macht und alles Wissenswerthe über naws ru» nnd rnniyö ruw miltheilt, besonderen Dank und Anerkennung. Was aber diesen Kalender besonders empfehlenswertst sowohl für Einheimische als für Fremde macht, ist das darin enthaltene, genaue Verzeichniß aller unter der Obhut der israelitischen Cultusgemeinde befindlichen Anstalten und deren Vertreter, ferner die Verzeichnung aller jüdischen Wohlthätigkeitsvereine, der Gemeinde unterstehenden Stipendien und Stiftungen nach ihrem Wirkungskreise geordnet, das Verzeichniß der Namen der Cultusvorftände, je nach ihren Sektionen geordnet, die Wiedergabe der Statuten der Chewra Kadischa, des neu erbauten Versorgungshauses, der Bethausordnung, des Lehrplanes für den Religionsunterricht, der Statuten der „österr. israel. Union" u. s. w. Diese Zusammenstellung füllt eine tief empfundene Lücke aus, und ist dieser Kalender geeignet als Führer durch die Wiener israelitische Cultusgemeinde bezeichnet zu werden und dürfte sich derselbe baldigst als ein unentbehrliches Nachschlagebuch in allen Wiener religiösen, Humanitären oder Unterrichtsverwaltungs- Angelegenhetten erweisen. H. L—r. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Elberfeld, 9. Sept. Ein Nachspiel zum Buschhoff-Prozeß kam Heine vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts zur Verhandlung. Die Anklage richtete sich gegen den Redakteur der hier erscheinenden deutschsozialen (antisemitischen) Wochenschrift „Rheinische Wacht", Gerhard ten Winkel, der beschuldigt ist, durch zwei in den Nummern der „Rheinischen Wacht" vom 30. Januar und 6. Februar 1892 erschienene Artikel, betitelt: „Zum Fall Buschhoff", den Ersten Staatsanwalt Baumgardt zu Cleve, den Laudgerichtsrath Bririus daselbst und die Mitglieder des dortigen Landgerichts öffentlich nnd in Beziehung auf ihren Berus beleidigt zu haben. In den inkriminirten Artikeln heißt es u. a. wörtlich: „Allerdings fragt man sich, wie sich mit dieser Thatsache (verschiedene Buschhoff belastende Momente) die überstürzte Freilassung des Angeschuldigten zusammenreimt V Es bricht sich immer mehr die Ueberzeugnng Bahn, daß es sich dabei lediglich um eine geschickte Ausflucht der dabei betheiligten amtlichen Kreise handelt." Weiter heißt es dann, man habe die Untersuchung in das undurchdringlichste Dunkel gehüllt: auch wird von einem unerhörten Versteckenspiel gesprochen; hiuzugeseot ist wörtlich: „Die Herren Baumgardt und Bririus scheinen es darauf abgesehen zu haben, für alle Fälle in dem pyramidalen Verfahren freie Hand zu behalten," und am Schluffe des Artikels vom 30. Januar heißt es dann vom ersten Staatsanwalt Baumgardt, er habe unter „Außerachtlassung der allerelementarstcn, kriminalistischen Pflichten von Anfang an nur mit augenscheinlichem Widerstreben eingegriffen und, anstatt wie es doch seine Schuldigkeit gewesen sei, die einwandfreien Belastungszeugen zu unterstützen, kein Bedenken getragen diese durch sein barsches Wesen zu entmnthigen, sowie daß er sich als Gatte seiner jungen Frau in Eleve besser zu gefallen scheine, als auf dem Thatorte; denn so oft er dort gewesen, habe er stets eine befremdliche Eilfertigkeit bei der Rückreise heransgekehrt." In dem zweiten inkriminirten Artikel ist von dein Landgerichtsrath Bririus gesagt: „Nach einem so gearteten Vorgehen wird mait sich kaum mehr darüber wundern dürfen, wenn Herr Brixius es am Ende doch noch fertig bringt, nach dem Skurzer Muster irgend einen Katholiken an Stelle Buschhoffs auf den Thurm zu schicken. Es haben sich ja im Laufe der Voruntersuchung schon die wundersamsten Ueberraschungen gezeigt. Warum sollte man also den salto mortale einer Ehristenverhaitung als wirksamsten Blitzableiter ersparend" Bezüglich des Landgerichts Eleve heißt es, daß es im Falle Buschhoff von Zärtlichkeit gegen die Juden^geradezu triefe. In Beziehung auf ein Urtheil der Lrtrafkammer in Eleve gegen den Heinrich Kernder u. Gen. (nachmaligen Zeugen im Buschhoff-Prozeß) wegen Körperverletzung ist gesagt: „Man gewann durch das drakonische Urtheil hier eben die Ueberzeugung, daß die Frau (Kernder nämlich) sicherlich besser fortgekommen wäre, wenn sie und ihr Sohn vorher den Schächter Buschhoff nicht mehr belastet hätten." — Auf Grund dieser Artikel wurde daun seitens des Oberlandesgerichtspräsidenten und Oberstaatsanwalts in Köln Strafantrag wegen öffentlicher Beleidigung gestellt. Nach Beginn der Verhandlung erklärte der Angeklagte, daß der inkriminirte Artikel lediglich eine Zusammenstellung aus Artikeln der Leipziger „Neuen Deutschen Zeitung", der Berliner „Germania", und der „Kreuzzeitung" sei. Er erachte die Artikel nicht für beleidigend, da sie den Thatsacheu entsprächen, wofür er den Beweis der Wahrheit antrete und folgende Anträge stelle: Einforderung der Akten des Prozesses