Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 12 (11.2.1892)
- Date
- 1892-02-11
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXXIII. Jahrgang. Zweite Beilage zu M 12 des «Israeli!." Zeitungsnachrichten und Correfpoudenzerr. Deutschland. Breslau, 24. Jan. Folgender eigentümlicher Vorfall beschäftigt gegenwärtig das hiesige Amtsgericht und dürfte in den nächsten Tagen auf prozessualem Wege zur Entscheidung gelangen: Ein in der Provinz wohnender jüdischer Kaufmann gab seinen Sohn in ein hiesiges Pensionat, um demselben durch den Besuch einer der hiesigen Lehranstalten eine bessere Ausbildung zu ermöglichen, als in dem kleinen Orte, wo die Eltern wohnen, möglich gewesen wäre. Die Wahl des Pensionates mutzte mit einiger Vorsicht getroffen werden; denn obgleich sich die Eltern des Knaben um die jüdischen Speisegesetze kaum noch kümmern, erklärte dieser, er möchte so streng rituell wie irgend möglich leben, und da er zu Hause mit Rücksicht auf die Eltern einen in jeder Beziehung koscheren Tisch nicht erzielen konnte, wollte er wenigstens im Pensionat die Vorschriften des jüdischen Gesetzes auf das getreueste beobachten. Die Eltern gaben dem Wunsche des Kindes hierin nach. Sie gaben ihn also in ein Pensionat, das alle Gewähr für eine wahrhaft koschere Verpflegung zu bieten schien. (Warum wird der Rabbiner nicht gefragt?) Verschiedene Wahrnehmungen, die das vom Mißtrauen geschärfte Auge des jungen Mannes bald machte, brachten in ihm die traurige Ueberzeugung zur Reife, daß wenn das Elternhaus, den Mangel an nnceo anlangend, der Regen gewesen, das Pensionat die Traufe sei. Zu seinem Erstaunen sah nämlich der junge Mann die Schinkenstullen, die schon zu Hause sein rituelles Empfinden bedenklich gestört hatten, auch im Pensionat auftauchen. Man wagte es zwar nicht, ihn selbst mit diesen zu bewirthen — er bekam, den Vorschriften entsprechend, entweder Brot mit Gänsefett beftricherl, oder trockenes Brot und Fleisch dazu — aber zugleich mit diesem koscheren Essen wurden die Schinkenbröte aufgetragen. Das machte den jungen Mann so stutzig, datz er beschloß, Umschau zu halten, wo die Pensionsinhaberin ihre koscheren Nahrungsmittel kaufen lasse. Er ging dem Dienstmädchen, welches das Fleisch u. s. w. zu holen hatte (!), nach und fand seine schlimmsten Ahnungen bestätigt. In Läden, die nie für koscher gegolten, wurden die betreffenden Einkäufe besorgt. Nun litt es den konsequenten jungen Mann nicht mehr in dem „koscheren" Pensionate. Eines Tages quartierte er sich, ohne Abschied zu nehmen, wo anders ein. Als er aber seine Sachen abholen lassen wollte, verweigerte die Pensionsinhaberin die Herausgabe derselben mit dem Bemerken, daß sie auf die Sachen Beschlag lege, um für die ihr noch zustehende Miethe gedeckt zu sein, die, da die rechtzeitige Kündigung unterblieben wäre, auch für den folgenden Monat zu entrichten wäre. Der junge Mann aber, bezw. dessen Vater, welcher sich höchstens zur Bezahlung der Miethe für den laufenden Monat entschließen wollte, erklärte: Er sei berechtigt gewesen, ohne Kündigung davonzugehen, weil die Pensionsinhaberin ihrer Verpflichtung, ihn streng koscher zu verpflegen, nicht nachgekommen sei. Diese schwerwiegende Nichterfüllung liege auch dann vor, wenn die Angabe, daß ihm wenigstens stets koschere Speisen vorgesetzt worden, wahr sei; denn schon dadurch, daß die koscheren Speisen zusammen mit nichtkoscheren aufgetragen würden, sei der Charakter einer koscheren Verpflegung gestört worden. Der Bemerkung der Pensionsinhaberin, daß sie, bevor sie ihn ausgenommen, ihm ausdrücklich gejagt, daß es streng rituell bei ihr nicht zugehe, hielt der junge Mann entgegen: Diese Bemerkung könne nicht gefallen sein, da er in diesem Falle das Pensionat gar nicht betreten haben würde. Er habe streng koscher leben wollen und es sei selbstverständlich, daß er nur unter dieser Zusage sich in das Pensionat habe aufnehmen lassen. Göppingen. Dieser Tage feierte Fabrikant Salomon Ottenheimer hier sein 25jähriges Jubiläum als Kirchenvorsteher. Als Zeichen der Anerkennung für seine ersprießlichen Dienste, die er als solcher während des Vierteljahrhunderts der hiesigen isr. Gemeinde erwiesen, wurde dem Jubilar in dessen Wohnung ein silberner Pokal und eine kalligraphische, trefflich ausgefertigte Dankadresse unter Ansprache des Verfassers derselben — Rabbiner H erz und im Beisein der Mitglieder des Kirchenvorsteheramts — übergeben. Unter Worten des Dankes sprach der Jubilar die Hoffnung aus, auch in Zukunft für das Interesse der Gemeinde seine Kraft einsetzen zu können. Dresden, 2. Februar. Den Antisemiten scheinen die heimischen Leuchten auszugehen; sie verschreiben sich daher ihre Größen von auswärts. Gegenwärtig bereist Herr von Schönerer aus Wien einen Theil Sachsens. Er hielt in der vergangenen Woche in Bischofswerda eine seiner bekannten Reden und feierte daselbst, wie die amtliche „Leipziger Zeitung" meldet, „Triumphe". Das genannte Blatt verkündet ferner, daß Schönerer in Sachsen überall hingehen will, wo ein Wahlkreis von Deutschfreisinnigen oder Sozialdemokraten bedroht ist.