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Der Israelit · 1892-01-25 · Heft 7 (25.1.1892) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 7 (25.1.1892)
Date
1892-01-25
Page
– (sequence 19)
Language
German
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131 Zeitungsnachrichten und Correfpondenzeu. Deutschland. Berlin, 8. Januar. Das „Deutsche Central- Comits für die russischen Juden" ersucht um Aufnahme folgender Mittheilung: „Die russisch-jüdischen Auswanderer, welche derzeit an der deutschen Grenze anlangen — etwa 200 bis 300 — sind zum größten Theil höchst unzureichend gegen die Winterkälte geschützt. Wir bitten daher alle Menschenfreunde dringend, den Unglücklichen durch unsere Vermittelung Wäsche, Kleider u. s. w. zuwenden zu wollen. Die „Neue Berliner Omnibns- und Packetfahrt-Actien- Gesellschaft," 8. Ritterstraße Nr 98/99, hat sich bereit erklärt, von allen Spendern, welche sie direct benachrichtigen, die Packete abzuholen und uns zuzuftellen." O esterr.-Ungar. Monarchie: Pesth, 20. Januar. Ein Blatt theilte mit, daß der Minister-Präsident im Vereine mit dem Exekutivcomitö der liberalen Partei für die zu wählenden Abgeordneten jüdischer Konfession einen uumerus clausus festgestelt hat. „Nemzet" reproduzirt diese Nachricht mit der Bemerkung, dieselbe sei viel zu lächerlich, um ernstlich dementirt zu werden. Pefth, 7. Januar. Gleichzeitig mit der Wahlbewegung hat, wie bereits von uns berichtet, unter den jüdischen Bürgern Ungarns eine Bewegung begonnen, welche darauf abzielt, im nächsten Reichstage die Einreihung der jüdischen Confession unter die gesetzlich recipirten Religionen zu erlangen. Die Reception der Confessionen ist eine Institution, die eigentlich im alten ungarischen Staatsrechte wurzelt und nur unter der Herrschaft desselben ihre Bedeutung hatte. Die Reception gab der recipirten Confession die staatliche Anerkennung und den staatlichen Schutz, sie gestattete den Anhängern derselben die Ausübung ihrer Confession, ja, von derselben war mitunter auch die Ausübung der politischen und bürgerlichen Rechte abhängig. Allerdings schloß die Reception einer Confession nicht aus, daß die Anhänger derselben, sei es in Bezug auf die freie Religions-Uebung, sei es in Bezug auf bürgerliche oder politische Rechte, einzelnen Beschränkungen unterworfen wurden. Erst durch die Gesetzgebung des Jahres 1848 wurde der Grundsatz ausgesprochen, daß die Reception einer Confession die volle Gleichstellung derselben mit den anderen recipirten Confessionen enthält. $. 2 des Gesetzartikels 20 vom Jahre 1847/48 verfügt: „Für alle in diesem Lande gesetzlich recipirten Confessionen wird ausnahmslos vollständige Gleichheit und Reciprocität festgestellt." Die letzte Reception wurde durch §. l des genannten Gesetzes vollzogen, welcher die unitarische Religion als gesetzlich recipirte Religion erklärt. Die jüdische Religion ist nie recipirt worden, der Gesetzartikel 17 vom Jahre 1868 spricht nicht von der Confession, sondern er erklärt die israelitischen Bewohner des Landes als gleichberechtigt mit den christlichen Bewohnern zur Ausübung jedes bürgerlichen und politischen Rechtes. Damit wurde eine neue Katagorie von Confessionen geschaffen, jene der gesetzlich anerkannten, und dieses Ausdruckes bedient sich auch das ungarische Strafgesetzbuch in den §S. 180—192, um die gottesdienstlichen Handlungen und Verrichtungen des jüdischen Cultus, sowie die diesem Cultus geweihten Orte unter den strafrechtlichen Schutz zu stellen. Daß aber die Reception ein höheres Maß der Berechtigung enthält, ergibt sich aus dem Gesetzartikel 13 vom Jahre 1868 über die Reciprocität der gesetzlich recipirten christlichen Confessionen. Das hauptsächlichste Recht, das aus diesem Gesetzartikel entsprungen, ist: das Recht des Uebertrittes von einer Confession zur andern. Allerdings würde die einfache Reception der jüdischen Religion noch nicht diese Rechtsfolge nach sich ziehen, einmal weil das Verbot des Uebertritts zum Judenthum auf zwar alten, aber noch nicht aufgehobenen Gesetzen beruht, dann aber, weil Gesetzartikel 53 vom Jahre 1868 ausdrücklich von der Reciprocität der christlichen recipirten Confessionen handelt. Wohl aber scheint man an die Reception der jüdischen Religion die nicht unbegründete Erwartung zu knüpfen, daß nach erfolgter Reception die Beschränkung bezüglich des Uebertrittes aus die Dauer nicht aufrechterhalten werden könne, sondern im Wege der Gesetzgebung beseitigt werden müsse. Die Reception an sich würde keine andere Bedeutnng haben, als jene der vollen Anerkennung der jüdischen Confession als eine der Landeskirchen Ungarns. — Die recipirten Religionen in Ungarn sind: die römisch- und die griechisch-katholische, die griechischorientalische, die beiden protestantischen und die unitarische. Vermischtes. Berlin. Der „Verein zur Abwehr des Antisemitismus" zählt 12,000 Mitglieder. Gleiwitz. Ein seltenes Jubiläum feierte dieser Tuge der Stadt-Verordneten-Vorsteher Herr Sanitätsrath Dr. Freund. Cr wurde zum 25 Male zum Stadtverordneten-Vorsteher wiedergewählt. Die städtischen Behörden ehrten ihn durch Verleihung des Chrenbürgerrechts. Nom, 6. Januar.Herr P o laee n, Gesandtschaftssecretär in Paris, ist zum Geschäftsträger im Haag (Holland) ernannt worden.

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