Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 26-27 (1.4.1891)
- Date
- 1891-04-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2448122-2448149--31894-2479715- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
524 im echt jüdischen Geiste ausgearbeitete und dem Kultus - Minister Dr. Gautsch seiner Zeit unterbreitete „Musterstatut" der Orthodoxen abgelehnt wurde. Und doch ist dieser Sieg aus unehrliche Weise errungen worden. Vor Allem hätten in dieser von der Statthalterei einberufenen Kommission m i n d e st e n s soviele Orthodoxe Sitz und Stimme haben müssen, als Neologe. Wir sagen mindestens soviele Orthodoxen, denn nach strenger Rechtlichkeit hätten dreimal soviele Orthodoxe als Neologe einberufen werden müssen, da ja die Neologen Galiziens nur eine verschwindend kleine Minorität der jüdischen Bevölkerung bilden. Nichtsdestoweniger bildeten die orthodoxen Mitglieder in der Kommission eine nur äußerst geringe Minorität. Aber noch mehr! Selbst Herr I. L. Schreiber in Drohobytcz, der eigentliche Führer der galizischen orthodoxen Judenheit und der Verfasser des orth. Musterstatuts, wurde zur Theilnahme an den Kommissionsberathungen gar nicht einberufen. All das ist die Folge der neologen Umtriebe, die durch allerlei unehrliche Winkelzüge es dahin gebracht, daß vom Statthalter fast lauter Neologe eingeladen wurden. Unter solchen Umständen war es keine Kunst, das orth. Musterstatut einfach zu verwerfen, ohne ans eine Prüfung feines Inhaltes auch nur einzugehen. Die Herren Neologe aber haben die Rechnung ohne den Wirth gemacht. Sie sollten doch wissen, daß die orth. Juden in Galizien sich nicht vergewaltigen lassen. Es ist jetzt eine Bewegung im Flusse, welche bezweckt, dem Kultusminister Dr. Gautsch ein Memorandum zu unterbreiten, worin ihm die ungerechte Art und Weise der Zusammensetzung der Lemberger Kommission auseinandergesetzt und er um die Annullirung ihrer Beschlüsse angegangen wird. UW- Än i « i ö e n. -W» Für de« folgende« Theil ist die Redactio« nicht verantwortlich. Die ekanntmachung. »Lazarus Posen Wwe * m Frankfurt a. M. empfiehlt ihre künstlerisch ausgestatteten isr. Cultnsgegenstäade: K* Chajim, Tass, Kronen, Chanukaklampen, Besomimbfichsen, Seder- Gegenstande, Pokale, Weinhnmpen etc. etc. und versendet ihre neuen, sehr vergrosserten Musterhefte nebst Preis-Couranten gratis und franko! (85 Verkaufs - Lokalitäten: Frankfurt a. M., Berlin W., Zeil 46a., im „Hessischen Palais“. Franzos. Strasse 49, im „Faberhause“ XXXXXXXXXXXXrXXXXXXXXX)«< X X X X X X X X X X X Gasthaus -V erkauf. In guter Lage der Stadt Konstanz — in der Nähe von Bahnhof und Hafen — hat Unterzeichnete Liegenschafts-Agentur im Aufträge des Eigenthümers das mit Realrecht versehene Gasthaus znm deutschen Hans, vor drei Jahren neu hergerichtet und an zwei Straßen gelegen, in welchem seit Jahren mit bestem Erfolg Israelitische Wirthschaft betrieben wird, enthaltend: große Wirthschafts-Localitäten, Tanzsaal, Wohn-, Gastu. Fremdenzimmer nebst Hofraithe, Hinterhaus, Oeconomiegebäude mit großen Stallungen, Remise, Futterböden :c. unter sehr günstigen Zahlungs-Bsdingungen billig zu verkaufen und wäre einem roulinirten Manne Gelegenheit geboten, ein schönes Geschäft mit guter Rentabilität zu erwerben. Nähere Auskunft enheilt die mit dem Verkaufe beauftragte Liegenschafts-Agentur von 2122) B. Bloch, Konstanz. X X X X X X X Ende April ds. Jrs. werden inländische israelitische Waisenknaben und Waisenmädchen in die hiesige israelitische Waisenanstalt ausgenommen, und sind Bewerbungsgesuche um fragliche Aufnahme innerhalb 4 Wochen portofrei einzusenden und folgende Zeugnisse beizuschließen: 1) Ein Geburts-, Domizils- und Leumundszeugniß mit besonderer Angabe, daß Bewerber einer legalen Ehe entstammen; 2) ein Gesundheitszeugniß; 3) ein Schulzeugniß; 4) ein Vermögenszeugniß; 5) ein Jmpfzeugniß.' Solche Waisen, die das 6. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt, oder das 11. schon überschritten haben, können die Ausnahme nicht erlangen. Gleichzeitig wird der Freiplatz für Knaben, gegründet von den nunmehr verlebten Eheleuten Bernard und Babette Müller von Bamberg, zur Wiederbesetzung ausgeschrieben, und sind Gesuche um Verleihung desselben gleichfalls innerhalb obiger Meldungsfrist anher einzureichen. Fürth, den 25. März 1891. (2110 Die Verwaltung der isr. Waisenanstalt. HLei einer isr. Familie auf dem Lande 'V/ (Hessen) wird eine nervenschwache, geistesschwache oder ältere Person in beste Pflege genommen. Längs. Erfahrung. Ref. ertheilt gefäll. Herr Oskar Lehmann in Mainz. Offerten unter Wr. 2150 au die Exp. dss. Bl. erbeten.