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Der Israelit · 1890-04-03 · Heft 27-28 (3.4.1890) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 27-28 (3.4.1890)
Date
1890-04-03
Page
– (sequence 17)
Language
German
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xxxi. Jahrgang. Zweite Beilage )v.M21 & 28 des „Isrnrlit" L„Ieslhurun". Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Gleiwitz. Dem Jahres-Bericht des Frauen- Vereins der Synagogen-Gemeinde Gleiwitz für das Jahr 1889/90 entnehmen wir: Dank den Mitteln aus der im Jahre 1888 veranstalteten Lotterie und den freiwilligen Spenden war der Vorstand im Stande, seine Thätigkeit uneingeschränkt walten zu lassen und die Gaben reichlich bemessen zu können. Wir danken den Gebern der freiwilligen Spenden aus vollem Herzen und bitten ferner die Wohlthätigkeit in demselben Maße gegen unfern Verein zu üben. Die festen Einnahmen betrugen 1174 M.; die Ausgaben dagegen 1932 Mk. Die Lotterie erzielte 894 M. An freiwilligen Spenden, Einkaufsgeldern und Zinsen gingen" 538 M. ein. Der Verein zählt 257 Mitglieder. Er gibt an 24 Wittweu regelmäßige Monatsuntcrstntzungcn, an 10 Wittwcn vierteljährliche Unterstützungen. Oesterreich. - Ung. Monarchie. Wien, 12. März. Der Handelsmann Franz Papert ans Netz, welcher in dem antisemittfchen „Deutschen Volttwlatt" eine gröbliche Beschuldigung gegen den Kaufmann Jakob Weil in Znaim veröffentlicht hatte, erschien heute vor der Wiener Jury unter der Anklage der Ehrenbeleidigung. Es war dem Angeklagten nicht möglich gewesen, einen Vertheidiger zu erlangen: Dr. Hötzlinger, der die Vertheidigung bereits übernommen hatte, nahm seine Zusage wieder zurück. In Folge dessen trat heute ein seltener Fall ein, der sich seit etwa zwei Jahrzehnten hier nicht ereignet haben mag. Das Landgericht bestellte nähmlich in letzter Stunde den k. k. Auscultanten im Präsidium, Dr. August Finger, zum Lx-ollo-Vertheidiger des Angeklagten. Die durch Dr. Elbogen erhobene Anklage betrifft eine Notiz des „Deutschen Volksblatt" vom 14. Mai unter der Ueberschrift: „Ein rechtzeitig entdeckter semitischer Kniff." In derselben wird erzählt, daß Jakob Weil von einem hübschen, gut gekleideten Bauernmädchen auf dem Znaimer Wochenmarkte Eier gekauft und dasselbe aufgefordert habe, mit ihm zu gehen, er habe sodann das Mädchen zu seiner Kellerthür geführt, es eintreten heißen und zur Kellerthür hineingeschoben, worauf er die Thür hinter demselben von Außen abgesperrt und sich entfernt habe. Weiters wird in der Notiz mitgetheilt, daß auf die Hilfrufe und das Geschrei der Eingesperrten Polizei-Organe herbeigeeilt seien, welche das in fürchterlicher Angst befindliche Mädchen hervorgeholt und Jakob Weil zum Polizei-Commissariat gebracht hätten. An diese Nachricht wurde die Bemerkung geknüpft, daß das Vorgehen Weil's unter allen Umständen die schärfste Verurtheilung verdiene und es ihm nur schwer gelingen werde, die Harmlosigkeit seines Verhaltens zu erweisen. In den Manuscripten Papert's war außerdem der Passus enthalten: „Da solche semitische Gewalttätigkeit von der Judenpresse wohl kaum besprochen werden dürfte, so glaube ich wohl, daß dieser Vorfall in einer nichtjüdischen Zeitung Aufnahme finden wird." Darauf folgt der Schluß: „Mit unverfälschtem deutschen Gruß Franz Papert." Der als Zeuge vernommene Redacteur Heinrich Hierhammer gab in der Untersuchung an, daß er an der eingesendeten Zuschrift nur geringe stylistische Aenderungen vorgcnommen. Da in der Notiz Herr Weil zum mindesten, um den Ausdruck der Zuschrift zu gebrauchen, „der Verübung einer Gewaltthätigkeit" beschuldigt wurde, wobei es unausgesprochen blieb, ob er mit derselben unsittliche Zwecke oder andere Absichten verbunden habe, erhob der Beleidigte deßhalb die Anklage auf Grund des 8 488 St. G. Die Mittheilung des „Deutschen Volksblatt", welche von dem Kläger als eine boshafte Erfindung vom ersten bis zum letzten Buchstaben bezeichnet wird, ging auch in andere Blätter, beispielsweise in das „Jglauer Volksblatt" über. In der Verhandlung gelangt eine Note des Gemeinderathes Znaim zur Verlesung, in welcher Folgendes mitgetheilt wird: Veronika Strömer aus der Umgegend Znaims sei allerdings in Begleitung ihres Bruders zum Polizei-Commissariate gebracht worden, weil sich um ihretwillen ein Auflauf gebildet hatte. Diese hatte jedoch, als ihr die erwähnte Notiz des „Deutschen Volksblatt" nach dem Erscheinen derselben vorgelesen wurde, den Inhalt derselben als vollkommen unwahr erklärt: es sei nicht wahr, daß sie zur Kellerthüre geführt, in denselben geschoben und eingesperrt wurde. Sie habe vielmehr der Frau Weil in der „Speise" derselben

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