Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1881-04-27 · Heft 17 (27.4.1881) · page 25

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 17 (27.4.1881)
Date
1881-04-27
Page
– (sequence 25)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2447850-2447865--17471-2473493
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

XXH. Jahrgang. Dritte Beilage zu tlr. 17 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. P a l ä st i n a. Mainz, 13. April. Die Hetzereien und Ausschreitungen gegen die Juden, wie solche in der letzten Zeit vielfach in Stadecken sich ereignet, haben heute drei Individuen von dort vor Gericht geführt; es sind dies 1) Max Adolph Zahn, Dienstknecht aus Glogau, 2) Georg Blaum, Dienstknecht aus Frettenheim und 3) Lorenz Allendorf, Fuhrknecht aus Langen-Winkel, sämmtlich in Stadecken wohnhaft. Die drei Burschen waren am 1. Februar l. I. vor das Amtsgericht nach Nieder-Olm geladen, um sich wegen der Anklage zu verantworten, daß sie einem jüdischen Einwohner von Stadecken mittelst eines einige Pfund schweren Steines ein Fenster eingeworfen. Der als Zeuge geladene Israelit machte in Nieder- Olm die Aussage, daß das in Rede stehende Kleeblatt „lebensgefährliche Menschen" seien. Dieses Epitheton wurmte die Drei und als sie nach Stadecken zmückkehrten, hatten sie nichts Eiligeres zu rhun, als zu dem gedachten Zeugen, dem Hermann Reumann, der einen Spezereiladen führte, sich zu begeben, um ihn wegen seiner Aeußerung in's Gebet zu nehmen. In dem Laden hausten sie gehörig und ließen ein Essigfäßchen auslausen. Ein Volksauflauf entstand vor den; Neumann'schen Hause, während die Scene sich abspielte. Dieses Vorganges halber sind die drei Genannten wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Unfug angeklagt. Nachdem sich die Geschichte im Neumann'schen Laden abgespielt hatte, während welcher der geängstigte Besitzer ein Mann von 70 Jahren, um Hilfe rief, machte sich der Bürgermeister Holl in Berücksichtigung früherer Vorgänge auf, um zur Arrestation der Excedenten zu schreiten. Er begab sich in die Wohnung des Dienstherr» von Zahn und Allendorf und erklärte Beiden, daß sie verhaftet werden sollen. Hierbei leistete Ersterer Widerstand, deßwegen die Verhaftung unterblieb. Zahn ist deßhalb des Widerstandes gegen die Staatsgewalt (§ 113) angeschuldigt. Endlich ist Blaum angeklagt, den Moses Neumannn beleidigt, bedroht und körperlich mißhandelt zu haben. Blaum hatte sich von Hermann Neumann in die Wohnung von Moses Neumann begeben, um ihn darüber zur Rede zu stellen, daß er behaupte, Blaum habe ihm ein Fenster eingeworfen. Die Wohnung war aber verschlossen und der Zufall fügte es, daß sich Moses Neumann und Blaum auf der Straße begegneten, wo es dann zu dem Rencontre kam. Die Angeklagten wissen allerhand Entschuldigungen anzugeben, um ihre Heldenthaten in anderem Lichte erscheinen zu lassen, namentlich ist es der Zahn, der das große Wort führt. Der Staatsanwalt kommt in seinem Vortrage auf die Judenhetzereien zurück, die besonders in der Gegend von Stadecken sich ereignet, indem man in unverantwortlicher Weise gegen das Eigenthum der Juden vorgegangen und dabei selbst Brand und Explosion nicht gescheut habe. Dabei habe die Absicht vorgeschwebt, die Israeliten zu vertreiben, was in dem vorliegenden Falle erreicht worden, da Hermann Reumann Stadecken verließ und nach Oberwesel verzog. Der Herr Staatsanwalt betont, daß es nicht Einheimische seien, welche solcher Handlunden sich schuldig machten, sondern Fremde. Das Gericht findet die drei Angeklagten des Hausfriedensbruches und des Unfugs, nicht aber der Sachbeschädigung für schuldig, da nicht erwiesen ,ist, wer den Essig auslaufen ließ. Zahn wird, da die Arrestation nicht durchgeführt wurde, wegen Widerstand von der Anklage losgegeben. Blaum wird der wörtlichen und thätlichen Beleidigung des Moses Neumann für überführt erklärt. Das Urtheil Lautet gegen Zahn auf zwei Monate Gefängniß und acht Tage Haft, gegen Blaum auf ein Monat Gefängniß und gegen Allendorf auf ein Monat Gefängniß und acht Tage taft. Bei beiden Ersteren geht an der zuerkannten träfe ein halber Monat Untersuchungshaft ab. Aus Franken. Wieder ist einer jener großen Männer aus unserer Mitte geschieden, welche gegenwärtig zu den Seltenheiten gehören TDnn jinjh am rpj/tf» aus Weißendorf ist nicht mehr. Ani 22. Adar ist derselbe in einem Alter von 72 Jahr, seinem 3 Monate früher aus dieser Welt geschiedenen großen Bruder, Rabbi Nathan Wolf Lieber aus Preßburg, in ein besseres Jenseits gefolgt. Nicht vielen wird dieser Mann in seiner stillen Größe bekannt gewesen sein, denn sein Wirten war nicht im Hörsaale vor einem großen Auditorium und sein Schaffen nicht in einer großen Gemeinde, auch liebte er es nicht, mit seiner immensen Wissenschaft und großen Frömmigkeit zu prangen, sondern

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.