Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1879)
- Date
- 1879-08-27
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XX. Jahrgang. Zweite Leilage zu Ar. 35 des Israelit. Leitender Artikel. Die Hutachten über das Arestauer Uaöbinerseminar. Von T. (Schluß.) Ebenfalls bereits im Jahre 1861 sprach sich Herr Gottlieb Fischer, eine in weiten Kreisen geachtete Capacität auf dem Gebiete der jüdischen Gesitzeskunde folgendermaßen über dir aus dem Breslauer Seminar zu erwartenden Rabbinen aus: .... Und nun möchte ich mir eine Frage erlauben. Herr Frankel war Rabbiner in Dresden, ist jetzt Direktor eines Seminars, dessen Zöglinge unter seiner Leitung die RabbinatSstudien machen sollen, deren Augenmerk und Ziel die Tüchtigkeit in Kenntniß der für die rabbinische Praxis sanktionirten Codices, Schulchan Aruch, ist, die alle bestimmt sind, einmal Rabbiner und Lehrer des Gesetzes zu werden, nachdem sie die Rabbinatsautorisation erlangt haben werden. Da nun Herr Frankel I leugnet, daß die Erklärungen der Thora vom Sinai von Gott stammen, wir aber als Bekenner des traditionellen Judenthums uns zu dem Satze des Maimonides bekennen. demzufolge Derjenige, dem dieser Grundsatz erschüttert ist, damit aus der jüdischen Gesammtheit getreten ist und das jüdische Grundprincip verleugnet hat, da eine fernere ausdrückliche Gesetzesbestimmung ist, im Joreh Deah C. 119 § 7 (einem Codex dessen Inhalt jedem Rabbiner und Gesetzeslehrer in Israel zur Norm der Entscheidung dient), daß, wer an die Worte der Nabbinen nicht glaubt, ganz so wenig religiöses Vertrauen, wie ein Götzendiener und öffentlicher Sabbatschänder beanspruchen darf; demgemäß z. B. wenn der Verfasser dieser Hodogetik in die Mischna etwa ein Schochet und Bodek sein wollte, kein gewissenhafter Jude ihn als solchen annehmen, noch sich auf seine Handlungen und Erklärungen in der Schechita und Bedika verlassen, noch nach den Vorschriften des Schulchan Aruch bei ihm speisen dürfte; wie soll man sich nun auf die Zeugnisse und Rabbinatsautorisation verlassen dürfen, die er einst den Zöglingen seines Seminars ertheilen wird? Wenn er der Meister ist. der seine Schüler mit den „bösen Wassern" tränkt und ihre Ansichten in Betreff der ersten Grundprincipien des Religionsgesetzes verdirbt, was soll man von den Jüngern erwarten, die ihren Geist an seinen Lehren gebildet? Wenn der Leiter und' Halter strauchelt, wie soll nicht der Geleitete und Gehaltene fallen? Ich bedauere euch, ihr Söhne meines Volkes, bedauere eure Eltern und Freunde! Man schickt euch in diese Anstalt in dem Vertrauen, daß ihr dort zu Gesetzeslehrern in Israel herangebildet werden, und ihr kehrt zu euren Eltern heim voller Irrlehren und Apikorssim - Grundsätze wenn ihr eben treue Schüler eures euch irre führenden Lehrers Frankel gewesen", rc. (vergl. Jeschurun Jahrgang VH. 8, 210 f. f.) In demselben Sinne ist das Verdict gehalten, welches anläßlich des genannten Frankelschen Werkes, der Landesrabbiner Dr. B. H. Auerbach, über den Leiter diescs Seminars, und über die daselbst heranzubildenden Nabbinen fällte*). Seitdem sind fast zwei Decennien verflossen. Die Gutachten, die jüngst über die Rabbinen der Breslauer Schule den Stab brechen, haben nur dasjenige als durch eine zwanzigjährige Erfahrung bestätigt erklärt, was man damals als unvermeidlich bevorsteheno bezeichnete. Sie bestätigen mehr als vollständig, was man 1861 noch befürchten mußte. Von diesem Gesichtspuncte aus betrachtet, war es nothwendig auf die Persönlichkeiten selbst zu verweisen, welche bis jetzt aus dem Seminar hervorgegangen sind, an die Stellung u erinnern, welche dieselben im practischcn Leben zu dem jüdischen Religionsgesetz einnehmen, und da bedurfte es allerdings nur weniger Worte, bedurfte es nur der rückhaltlosen, bündigen Darstellung, die wir in den Gutachten der Herren vr. Hildesheimer und vr. Lehmann begegnen. Die Erwägung, daß die meisten, daß vielleicht alle Zöglinge des Breslauer Seminars, manche Vorschriften unserer Weisen, wie b'übü ‘j) ’-oj nt>nsp dpd ,P"02 übertreten, ver- *) Der Titel der betr. Schrift lautet: Beleuchtung des Werkes „Darke Hamiscbnah" von Tr. B. H. Auerback. Frankfurt a. M. 1861.