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Der Israelit · 1879-02-26 · Heft 9 (26.2.1879) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 9 (26.2.1879)
Date
1879-02-26
Page
– (sequence 25)
Language
German
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XY. Jahrgang. Zweite Beilage zu Nr. 9 des Zsraelit. ^citLrrrgsrre'ehrLchten und Corresponderrzen. Deutschland. Heilbrorrrr, 22. Febr. Gestern Abend war im Saale des hiesigen „Württembergs Hof" eine vom israel. Kirchenvorsteheramte infolge höheren Auftrags emberufene Gemeindeversammlung, um zu konstatiren, ob die Gemeinde dem auch im „Israelit" schon erwähnten Beschlüsse der Majorität des Kirchenvorsteheramts in die neue etwa in einem Jahre vollendete Synagoge eine Orgel einzuführen, zustimme oder nicht. Auffallender Weise war der Termin zu dieser Versammlung im Widerspruche mit den öffentlichen Einladungen im Amtsblatte und in der Synagoge plötzlich von heute auf gestern verlegt worden, wodurch viele Mißverständnisse möglich geworden sind. Es erschien auch wirklich raum die Hälfte der Gemeindegenvssen. Die Verhandlung dauerte, da man stundenlang warten mußte, bis endlich etliche und sechzig Mitglieder erschienen, nur sehr kurze Zeit, weil die Vorsteher sich vorher das Wort gegeben hatten, weder für noch gegen das Vorhaben zu sprechen und die Majorität auf Abstimmung drängte. Da das Vorsteheramt seinen Majoritätsbeschluß für dieses christliche Kircheninstrument infolge einer bekannten, mit 100 durch Kolportage gewonnene Unterschriften versehenen Eingabe gefaßt hatte, so wurde von orthodoxer Seite in Uebereinstimmung mit einer Minorität des Vorsteheramts beantragt, die Abstimmung geheim vorzunehmen, damit diejenigen Gemeindegenossen, welche eine andere Ueberzeugung gewonnen haben könnten, sich aber genirten, gegen ihre frühere Unterschrift zu votiren, nun ungebunden und frei ihre Stimmen hätten abgeben können. Dieses gerechte Verlangen wurde niedermajorisirt. Es wurde mit Namensaufruf abgestimmt und sind auf diese Weise außer zwei Vorstehern nur noch sieben Jehudim zu verzeichnen, welche gegen die Einführung der Orgel stimmten. Der 70jährige Greis und *vru md Rabbi Maier Strauß, dessen Erscheinen in später Abendstunde als ein wahrer oipn ipvvp den Gegnern anfänglich mächtig imponirte, äußerte sich deßhalb nach der Abstimmung, daß die geringe Betheiligung an heutiger Versammlung ihm die Vermuthung aufdränge, die Abwesenden seien zum Theil auch gegen die Orgel, sie seien aber weggeblieben, weil l sie in öffentlicher Abstimmung mit der ihnen abgelockten früheren Unterschrift sich nicht in Widerspruch setzen wollten. Die Frage, ob diese nach der Debatte gesprochenen Worte in dem Protokoll Aufnahme finden dürfen, rief einen charakterisirendcn wüsten Sturm hervor. Die finanzielle Seite der Orgeleinführung kam gar nicht zur Erörterung. Wenn der Vorsitzende, Herr Rabbiner Dy. Engelbert, der schon seit Jahren für dieses Lieblingsorgan der Reformer agitirt, im Geiste des Erlasses der Oberkirchenbehörde, welche diese Gemeindeversammlung trotz der hundert Unterschriften angeorduet hat, alle Actenstücke pro und kontra in der Versammlung zur Verlesung gebracht hätte, würde die Minorität wohl respektabel gewachsen sein. Es kam aber weder der schriftliche Protest der Orthodoxen noch eine ältere gedruckte Broschüre des vr. Lehmann gegen die Orgel zur Kenntniß der Versammlung, obschon die Oberbehörde alle diese Acten dem Kirchenvorsteheramt zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt hatte. Es ist nun abzuwarten, wie die Öberkirchenbehvrde auf dieses Resultat hin ihre Entscheidung treffen und welche Schritte die protestirende Minorität in der Sache weiter thnn wird. A. F r a n k r e i ch. Paris. Der „Un. Jsr." schreibt: Die Verwerfung des Amendements im Militärorganisationsgesetz, wonach die Protest, und isr. Soldaten nicht mehr den kathol. Festlichkeiten beiwohnen müssen, hat uns schmerzlich berührt. Wir haben nicht das Recht, die Entscheidung der Nationalversammlung zu kritisiren, aber man wird uns erlauben, daran zu erinnern, daß das Gesetz nach den Erklärungen der Regierung, der Commission und selbst des Bischofs Dupanloup von Orleans Niemanden religiösen Zwang auflegen sollte. Der Bischof von Orleans deutete sogar auf den Vater und die Mutter hin, die zur Macht, die ihnen ihre Söhne wegnimmt, sprechen: „Nehmet Alles, nehmet nur nicht die Seelen." Aber, möchten wir nun fragen, darf man die Seele der israelischen Soldaten nehmen und ihr Gewissen grausam verwunden, indem man sie zwingt das Knie zu beugen vor dem Bilde eines fremden Cultus?

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