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Der Israelit · 1877-05-30 · Heft 22 (30.5.1877) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 22 (30.5.1877)
Date
1877-05-30
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XYI1I. Jahrgang. Zweite Gcilatzc zu Ar. 22 des Israelit. Zeiluri gsrrachrichterr und Correspondenzen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Brunn, 5. Mai. Bekanntlich wird mit der Einführung des Muster-Statuts für die isr. Ge« meinden in Mähren der Grundsatz zur Geltung kommen, daß der Wohnort jedes Israeliten für dessen Zuständigkeit maßgebend zu sein habe. Die politische Ortsgcmeinde, in welcher ein Israelit seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, wird von nun an dafür entscheidend sein, zu welcher isr. Cultusgemeinde in Mähren er in allen den Culius betreffenden Dingen als zuständig zu erklären sei. In dieser Cultusgemeinde hat er alsdann den Anspruch auf alle Rechte eines Geweindemitgliedes, dorthin gehört er in Bezug ans Personenstandes (Matrikel-) und Ehe-Angelegenheiten und dorthin endlich auch bezüglich der Beitragspflicht. Es erhellt daraus, daß in Folge dieses Grundsatzes der territorialen Zwangszuständigkcit jeder Cultusgemeinde ein gewisser Sprengel zugewiesen werden müsse und daß weiters jede währ. Ortschaft, unbekümmert darum, ob dermalen ein Israelit daselbst wohnt oder nicht, zu einer isr. Cultusgemeinde zuzutheilen sein wird. Soweit als möglich sollte hiebei eine lUbereinstimmung zwischen den politischen Bezirken (Bezirkshauptmannschaften oder mindestens Gerichtsbezirken) und den festzusetzenden Gebieten der gegenwärtig bestehenden 55 isr. Cultusgcmeinden erzielt werden. Doch war dieselbe nicht immer durchführbar, theils, weil in einigen Gerichtsbezirken mehrere Cultusgemeinden vorhanden sind, theils, weil in gewissen politischen Bezirken solche wieder gar nicht existiren. Das vom Kuratorium des m. j. Landesmaffafondes als Anhang zum Muster-Statute ausgearbeitete Tableau des Umfanges der isr. Gemeindegebiete fand, Wie kaum anderes zu erwarten, nicht bei allen Gemeinden die erwünschte Zustimmung, da die Ansprüche benachbarter Gemeinden auf Gebiets- Zuweisung oft mit einander kollidiren. Die h. k. k. Statthalter« beauftragte daher das Kuratorium, dieses Tableau in der am 26. März l. I. stattgehabten Delegirkn-Versammlung sämmtlicher Gcmeinden einer endgiltigen Berathung unterziehen zu lassen. Dieselbe fand jedoch nicht die Zeit, auf eine so langwierige Berathung einzugehen und wählte vielmehr aus ihrer Mitte ein l2gliedriges Somit« aä hoc, dessen Aufgabe es sein sollte, die verschiedenen, einander oft widersprechenden Wünsche und Bedingungen der Gemeinden nach Thunlichkeit zu befriedigen. dabei aber auch den von der h. Regierung empfohlenen Gesichtspunkt der Anlehnung en die polit. Landeseintheilung nicht außer Augen zu lassen. Dieses Comit« hat am 30. v. M. u. 1. d. M. unter Vorsitz des Herrn Obmann- Stellvertreters Wohlmuth seine Berathung abgchalten und geschlossen und ist es demselben gelungen, das Elaborat unter Uebereinstimmung sämmtlicher Mitglieder zu vollenden. Das Cvmitä ließ sich in erster Linie von dem Grundsätze leiten, daß die neue Gebicts-Eintheilung die Zahl der beitragspflichtigen Gemeindemitglieder und somit die Lebensfähigkeit der Gemeinde so wenig als möglich beeinträchtigen dürfe und aus diesem Gesichtspunkte angesehen, dürften die meisten Gemeinden sich in ihren Ansprüchen befriedigt sehen. Wo eine Gemeinde tatsächlich einen Abbruch an Einkvmm.n erleiden sollte, wird es Aufgabe des Landesmassafondes sein, die Gemeinde hiefür zu entschädigen. Schließlich wurde beschlossen, an die h. k. k. Statthalter« die Bitte zu richten, event. neu sich konstituirenden Cultusgemeinden einen möglichst kleinen Gebietsumfang zuzuweisen, um die alten, mit überkommenen Verpflichtungen belasteten Cultusgemeinden in ihren Leberisbedingungen nicht allzu empfindlich zu schädigen. (Isr. Wchschr) Aargan, l5.Mai. (Grvßrathsverhandluvgen.) Die heutige Sitzung wurde beinahe ganz mit den Berathungen über den Dekretventwurf» betreffend Erhebung der israelitischen Korporationen zu besondern Ortsgemeinden, ausgefüllt. Nicht als ob man sich lange gestritten hätte bezüglich der Pflicht, die endliche Einbürgerung der aargauischen Israeliten vornehmen zu müsst n, denn rn dieser Beziehung hat der Bund schon lange sein Wort gesprochen und harrt er mit Ungeduld der bezüglichen Schlußnahme unserer obersten Behörde; man suchte heute nur einen Weg, auf welchem dieses gesteckte Ziel erreicht werden könne, ohne daß die christlichen Gemeinden Oberendingen und Lengnau, welche eine jämmerliche Furcht für ihre Armengüter hegen, nicht allzustark vor den Kopf gestoßen werden und ohne daß der Staat zur Unterstützung der unvermöglichen Israeliten statt der Gemeinde in die Lücke treten muß. Die zahllosen Reden die heute gehalten wurden, änderten an der Sache nicht viel, nur Herr National-

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