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Der Israelit · 1876-01-26 · Heft 4 (26.1.1876) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 4 (26.1.1876)
Date
1876-01-26
Page
– (sequence 17)
Language
German
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YII. Jahrgang. Zweite Beilage )u tlr. 4 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Gorrespondenzen. Deutschland. Würzburg, 16 Jan. In Nr. 2 der „Jüdischen Presse" ist eine Correspondenz aus Würzburg enthalten, die wohl einer Registrirung im „Israelit" als dem Organe des orthodoxen Judenthums würdig ist. Es wird in dieser Correspondenz von der beabsichtigen Revision der hiesigen Gemeinde-Statuten berichtet, und daran die tröstende Verheißung geknüpft, daß man sich darüber „auf Seiten der Orthodoxie" wenig Sorge zu machen brauche, da nach den hier geltenden Staatsgesetzen in religiösen Fragen das Rabbinat ausschließlich maßgebend sei. Schließlich, und darin scheint des Pudels Kern zu liegen, wird in jener Correspondenz davon gesprochen, daß zuweilen sehr orthodoxe Wähler bei den hiesigen Vorstandswadlen — und diese stehen eben wieder bevor — lieber 9ltoloa,en ihre Stimmen geben als Orthodoxen, denen sie aus irgend einem persönlichen Grunde abgeneigt sind. Ich weiß nicht, ob fraglicher Correspondent den Ortho. doxen oder den Neologen zugetheilt ist, aber einige Bemerkungen muß ich mir an denselben zu richten erlauben, und zwar: i) Haben Sie je hier wahrgenommen, daß orthodoxe Wähler Neologen den Vorzug gaben vor wirklich orthodoxen Candidaten oder nur vor solchen, die als orthodox gelten, es zu sein scheinen, in Wirklichkeit aber dP dem entgegenarbeiten, was gerade die Orthodoxie verlangt? Ja, solch' verkappten Orthodoxen gegenüber, denen zieht mancher einen Neologen vor, der sich öffentlich als solchen bekennt, der dessenungeachtet aber gerade in Rücksicht auf unsere Staat'sgesetze mit sich paktiren läßt. 2) Wo Ln Süddeutschland, Herr Correspondent, ist „die wüste Unordnung^ beim Gottesdienste in hiesiger Synagoge sprichwörtlich geworden? In Bayern selbst oder in einem der angrenzenden Länder? Es müßte denn sein, daß der Umstand, daß hier noch rro, oder wie der Herr Correspondent sich ausdrückt, „genau nach dem Schulchan Aruch" Alles gehalten wird, als „wüste Unordnung" gelte. Mir sind hingegen viele und bewährte Urtheile bekannt, wonach der Gottesdienst in hiesiger Synagoge als ein sehr würdevoller, bezüglich der Ruhe und Ordnung ganz trefflicher bezeichnet wird. Unser geistiges Oberhaupt, Herr Distr.-Rabb. B amberg er oder wie der Herr Correspondent sagt, „das Rabbinat." läßt eS wohl an keiner zulässigen Concession fehlen, welche dieser Ordnung zu Gute kömmt. Nun einmal die Würzburger Gemeinde-Wahl und -Angelegenheiten öffentlich zur Sprache gelangt, so werde ich nicht ermangeln, weitere Berichte darüber im „Israelit" zu veröffentlichen; möge der Herr Correspondent der „Jüd. Presse" in dem genannten Blatte ein Gleiches thun. Da' wir nun gerade bei der „Jüd. Presse* Nr. 2 uns befinden, so sei uns auch an die Redaction des Literaturblattes eine Frage gestattet: Sie entnehmen der „Weser-Zeitung" einen Artikel, „der Auszug der Kinder Israel aus Aegypten," eine sehr schöne, viel Wahre- und Treffliches enthaltende Arbeit. Ist aber darin nicht dar dj *1*d O' vollständig geleugnet, und darf ein jüdisches Blatt, ohne irgend eine Bemerkung daran zu knüpfen, Solches wiedergeben, und namentlich in unserer rationellen Zeit? Hsgerea« (Elsaß). Der isr. Vorstand der hiesigen Gemeinde, der zu mancherlei Reformen geneigt zu sein scheint, will trotz des Gesetzes nicht nach Ablauf seines Mandats von seiner Stelle weichen, und hält es auch nicht für nöthig. Rechenschaft über seine Verwaltung abzulegrn. Es entstanden allerlei Zwistigkeiten, in Folge deren 60 ehrenhafte Familienväter sich zu einer Separatgemeinde constituirt, einen besondern Gottesdienst und andere isr. Institutionen eingerichtet haben. Die Regierung hat bereits die Genehmigung zu dieser Trennung gegeben. (Un. isr.) Frankreich. Paris. Nach einer Zuschrift des Oberrabbinen Zadok Kahn an den „Un. isr." wird das isr. Consistorium in der nächsten Zeit eS ermöglichen, daß die isr. Schüler an der Schule Turgot isr. Religionsunterricht erhalten. Schon feit lange seien dahinzielende Schritte geschehen, die aber durch allzugroße Hindernisse, bisher nicht erfolgreich gewesen. Pari-. Während die Erzbischöfe, Bischöfe und Generalvicare »ach dem Wahlgesetze nicht als Deputirte gewählt werden können, sind hingegen der Oberrabbiner des Centralconsistoriums und der Oberrabbiner des ConsistoriumS von Paris wählbar zu dieser Function.

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