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Der Israelit · 1875-01-13 · Heft 2 (13.1.1875) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 2 (13.1.1875)
Date
1875-01-13
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XVI. Jahrgang. Zweite Beilage j» Ar. 2 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Oesterr. - U ngar. Monarchie. Wien. Der kais. Rath, Herr I. Deutsch, Direktor des allg. öst. isr. Taubstummen-Jnstitutes hat vor einiger Zeit einen pädagogischen Bericht über die ihm unterstehende Anstalt veröffentlicht, dessen Inhalt warme Beherzigung verdient, wie denn auch die Vorschläge, welche Herr Deutsch macht, um einen Nachwuchs von Taubstummenlehrern heranzubilden und dem Staate einen erheblichen Zuwachs von steuer- und erwerbsfähiger Kraft zu gewinnen, bereits vom 6. allgemösterr. Lehrertage adoptirt worden sind. Herr Deutsch hat seiner Broschüre einen Lehrplan beigefügt, nach welchem in feinem eigenen Institute seit 30 Jahren vorgegangen wird, und der sich in so glänzender Weise bewährt hat, daß auch für diese Veröffentlichung dem Verfasser ein ungetheiltes Lob gebührt. Der Zufall wollte es, daß wenige Tage nach Ausgabe dieser Rathschläge eine recht nette Illustration zu der segensreichen Wirksamkeit der Methode, welche der Verfasser bei Bildung seiner Zöglinge beobachtet, gegeben werden konnte. Es fand nämlich im Leopoldstädter Tempel die Trauung eines in Deutsches Schule herangebildeten Taubstummen statt, und der zuständige Prediger glaubte die Intervention des Herrn Deutsch bei Vollziehung der Ceremonie verlangen zu sollen. Natürlich ward diesem Ansinnen willfahrende Folge gegeben. Herr Deutsch hielt die Trauungsrede, wie man eben zu Vollsinnigen spricht, und wurde von dem Bräutigame nicht nur verstanden, sondern es war dieser sichtlich von dem Inhalte ergriffen. Wie erstaunte aber erst das anwesende Publikum, als der Taubstumme die bekannte Formel bars atb deutsch nachsprach und im gehörigen Momente durch das entscheidende Wörtchen „li" ergänzte und allen Gegenwärtigen klar wurde, daß die Taubstummen-Jnstitute nach dem Muster des von Herrn Deutsch geleiteten, keine Wohlthätigkeitsanstalten im vulgären Sinne des Wortes sind, d. h. nicht bloß Asyle für Krüppel und Hilflose, sondern Bildungsanstalten, welche der Menschheit eine Summe von Kräften rettet, die ihr sonst unwiederbringlich verloren wären. Rumänien. Ueber die rumänisch-israelitischen Verhältnisse wird der „Vossischen Zeitung" geschrieben: In Rumänien wohnen ea. 10,000 Israeliten, welche faktisch noch unter Vorenthaltung der meisten bürgerlichen Rechte leben, und die fremden Israeliten sind noch weitergehenden Beschränkungen als die heimischen unterworfen. Wenn Rumänien mit den europäischen Mächten Handelsverträge abschließen will, so darf es die Emancipation der Juden nicht länger aufschieben. Man legt deshalb in Bukarest eine große Bedeutung der Entscheidung bei, welchen der Cassationshof (höchste Gerichtshof) über den Artikel 24 des Municipalgesetzes abgeben wird, welcher den eingeborenen Israeliten unter gewissen Bedingungen Municipalrechte, also in Wirklichkeit die bürgerliche und politische Freiheit garantirt. Genannter Gerichtshof wird am 25. d. M. nämlich entscheiden über eine Appellation, welche von mehreren, den Israeliten feindlich gesinnten Rumänen gegen eine Entscheidung erster Instanz eiugereicht wurde. Diese hatte zu Gunsten des neuen Gesetzes entschieden und zwei jüdischen Doctoren die Ausübung der bürgerlichen Rechte zugesprochen. Wenn nun der höchste Gerichtshof sich in gleichem Sinne auösprechen sollte, so würde dadurch den einheimischen Juden die Ausübung der bürgerlichen Rechte gewährt. Was die ausländischen anlangt, so kommen ihre Verhältnisse in der Kammer zur Sprache. Der Deputirte Jepureano hat nämlich eine Interpellation bezüglich des Gesetzes über den Verkauf von Spirituosen, welches fremde Israeliten von dem Handel mit Spirituosen in' den Landgemeinden ausschließt, angemeldet und beantragt, daß der Cultusminister Maioresco bei der Beantwortung seiner Interpellation zugegen sei. Frankreich. Paris. Der im April v. I. verstorbene Flore Weill hat dem hiesigen israelitischen Hospital 100,000 Fr. vermacht, die in vier Theile getheilt, zur Unterstützung d^r Kategorien von Personen , die in diesem Hospitale Aufnahme sinden,

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