Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1872)
- Date
- 1872-06-19
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XHI. Jahrgang. Zweite Beilage za Nr. 25 des Israelit. Zcitungsnerchriebtcn und Cvvvespoudenzen. Deutschland. Motto: „Wie irdenes Geschirr zertrümmere sie." (Psalm 2,9.) Mainz, 16. Juni. Unsere Leser werden sich erinnern, daß wir in Nr. 22 d. Z. einige Stellen aus einem in Form eines Briefes an Herrn Moritz Kohner in Leipzig von einem der sogenannten conservativen Richtung angehörender Rabbiner verfaßten Aufsatze mittheilten. Wir hielten für nothwendig, die religiöse Richtung des Herrn Correspondenten hervorzuheben, um der Welt zu zeigen, daß das Gebühren des Gemeindebundes auch noch bei anderer als der als hyperorthodox verschrienen Richtung Mißbilligung findet. In Nr. 24 der „isr. Wochenschrift" erhebt Herr vr. Treuenfels, nicht gegen jenen Herrn Correspondenten, sondern gegen die Person des Herausgebers dieser Blätter ein wüstes Geschrei voll wahnsinniger Schimpfereien und unsinniger Behauptungen, weil wir gestattet haben, daß erwähnter Correspondent den ersten Pharagraphen des 254 Kapitels des Joreh Dcah angeführt habe. Wenn es sich um Verlästerung unserer Person und unseres Blattes handelt, wenn nur im Entferntesten der Schein einer Gelegenheit sich dazu bietet, da wird der Herr Rabbiner von Stettin „schier toll" vor Freude, da mangelt ihm jede Ueberlegung, da schreibt er das unsinnigste Zeug, in dem für ihn beseeligenden Gedanken, daß Einer oder der Andere seiner Leser ihm, wenn auch nur ein Zehntheil seiner Tiraden gegen uns glauben möchte, und in der That, wenn z. B. im „Israelit" das Kaschruß von holländischem Käse bezweifelt wird, so trösten sich die, so sich angegriffen glauben, mit der Hoffnung, daß HerrTreuensels, der wackere Kämpfer, sie zwar nicht vertheidigen aber doch rächen wird!! Indem wir nun all die Ausfälle, Schimpfworte rc. bei Seite lassen, wollen wir uns ruhig mit der Sache beschäftigen. Herr Tr. meint, wir hätten alle die rrp-nv, E die „Erklärungen" übersehen, welche die Verfasser hebräischer Werke seit circa 200 Jahren ihren Büchern haben Vordrucken lassen und in denen sie sich ernstlich dagegen verwahren, daß die in ihren Werken vorkommenden Bezeichungen der Nichtjuden, sich auf die Volker beziehen, in deren Mitte wir friedlich wohnen. Demnach beziehe sich der angezogene Passus des Sch. A. nicht auf die Nichtjuden in unfern Gegenden. Da Herr Vr. Tr. selbst zugibt, daß nicht immer und überall diese „Erklärungen" auf alle Stellen anwendbar sind, nicht auf '-oj nü’nt? ,'-oj buna rc., so hätte ein einfaches Nachdenken, ein Nachschlagen der Quellen genügen müssen, um den Herrn Rabbiner zu überzeugen, daß an dieser Stelle jeder Nichtjade, auch der Christ und der Muhamedaner gemeint sei. Der Grund des Verbots, Almosen von Nichljuden öffentlich anzunehmen, (siehe Sanhedrin 26 6., Raschi, Toßaphot, Rabbenu Ascher, Hagahoth Ascheri zur Stelle) wird nämlich dahin angegeben, daß es für einen jüdischen Armen unanständig sei, von Nichtjuden öffentlich Almosen anzunehmen; Hagahoch Ascheri vergleichen einen solchen (nach Or Serua) mit Jemandem. der auf der Straße ißt, pisw touvn, was im ersten Capitel des Tract. Kidduschin als anstandswidrig gerügt wird. Und in der That, ist es nicht gerade die jüdische Wohlthätigkeit, deren wir uns als einer Erbtugend von unserm Vater Abraham her rühmen, und ist es nicht eine Geringschätzung, eine Verachtung derselben, wenn Jemand aus unserer Gemeinschaft bei Andersgläubigen bettelt? Ware das nicht ein dkm Und constatirt nicht der betreffende Paragraph, in dem Falle, daß von Juden (oder ohne Oeffentlichkeit von Nichtjuden) nichts zu erlangen sei, die Ausnahme? Ob der angeführte Paragraph auf die Beschlüsse des Gemeindetages überhaupt Anwendung finde oder nicht, das ist eine andere Frage; hätte Herr Tr. die Anwendbarkeit desselben bestritten — wir würden ihm nicht ganz Unrecht gegeben haben; es läßt sich eben darüber streiten. Die Consequenzen aber, die er aus dem von unserm Correspondenten Gesagten zieht, zeugen entweder von einer für einen Rabbiner beispiellosen Ignoranz oder einem gehässigen Eifer gegen uns und unser Blatt, der ihn gegen die Wahrheit blind macht. Herr Rabbiner vr. Treuenfels nimmt nämlich ohne Weiteres an, daß jener Paragraph des Sch. A. eine Gehässigkeit gegen Nichtjuden involvire, und zeigt damit, daß ihm die Quellen jener Gesetzesvorschrift vollständig unbekannt sind. Schon der einfache Wortlaut in Sanhedrin 26 l>. N'Dmso tdd «pi „weil er sich öffentlich herabwürdigt" und noch mehr Maimonides im Perusch Mischnajoth zur Stelle, zeigen deutlich, daß hier von einer Gehässigkeit gegen Andersgläubige nicht die geringste Spur ist, sondern daß es eine Anstandsregel gilt, deren Verletzung die persönliche Würde der Verletzenden beeinträchtigt. -- - Von