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Der Israelit · 1870-07-13 · Heft 28 (13.7.1870) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 28 (13.7.1870)
Date
1870-07-13
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XI. Jahrgang Zweite Beilage zu Nr. 28 des Zsraelit. AeitungSnaehriehte« und Eoerefpondenzeu. Deutschland. Berlin, 29. Juni. Aus Breslau wurde gemeldet, daß dort ein Schreiben des CultuSministerS v. Mühler eingetroffen, welches die Communalbehörden ermächtigt, ihr confefsionSlo seS Gymnasium zu eröffnen. Das Gymnasium ist seit Jahren fix und fertig, aber unbenutzt gewesen, weil der CultuSminister nicht gestatten wollte, daß die Breslauer eine consesfionSlose Schule unterhielten. Das Abgeordnetenhaus intervenirte wiederholt, es half ihm nichts; die Breslauer wurden ebenfalls consequent abgewiesen. Jetzt nach jahrelangem nutzlosem Streit gibt Herr v. Mühker nach, und zwar sei er bereit, die Verantwortung doch zu tragen, die er vor anderthalb Jahren so bestimmt abgelehnt hatte. Doch der Jubel über die con fessionslose Schule, der sich aus der „Bresl. Ztg." über Deutschland verbreitete, war verfrüht. Der hinkende Bote kommt nach in Gestalt des jetzt von der „Schles. Ztg." seinem Wortlaute nach mitgetheilten Schreibens des hiesigen Provinzial-SchulcollegS an den Magistrat, welches zeigt, daß Herr v. Mühler doch consequenter geblieben ist, als man Anfangs glauben durfte. Die amtliche Eröffnung lautet: „Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medieinol-Angelegenheiten hat uns ermächtigt, die Eröffnung der Leiden in Ausstcht genommenen hoberen Lehranstalten mit dem Bemerken zu gestatten, daß bei der Bestätigung der vom Magistate zu wählenden Lehrer nur von der seiner Erklärung entsprechenden Voraussicht ausgegangen werden könne, daß die Anstalten christliche sein sollen. (Fr. I.) Frankreich. Paris. Dem uns vorliegenden „Constitutione!" SSM 17. Juni entnehmen wir Folgendes: ^Die Presse und die öffentliche Meinung haben , sich dieser Tage mit einer von der isr. Gemeinde zu Paris an den Kaiser gerichteten Bittschrift beschäftigt, welche zum Zwecke hatte, die Scnatorenwürde des Großrabl inen des isr. Centralconsistoriums zu erwirken. Das Recht und die Billigkeit dieser Bitte sind allgemein anerkannt. Eine absolute Gleichheit der Culte herrscht in Frankreich in Gesetz und Sitte, was der Bauer ebenso gut wie der Edelmann anerkennt. Das ^udenthum nnd der Protestantismus haben also dasselb e Recht, in unserer hohen Kammer repräsentirt zu lver dcn, als der Katholizismus, welcher seine Cardinäle hinschickt. In Folge der Veröffentlichung einer Bittschrift der Israeliten haben schon mehrere Blätter als vollendete Thatsache angezeigt, daß Herr Frank, Mitglied des Instituts, zum Repräsentanten der französischen Synagoge in den Senat berufen sei. Diese Nachricht kann nicht richtig sein. Die Israeliten verlangen als Repräsentanten ihres Cultus ihr einziges und gesetzmäßiges Organ, den Großrabbinen, und keinen ungläubigen Universitätsprofessor. Mag dieser Herr auch alle Berechtigung, um in den Senat eintreten zu können, besitzen, so hat er doch nicht die Befähigung, als Repräsentant einer gerffenbarten und geschichtlich begründeten Religion aufzutreten. Zwar ist Herr Frank im Judenthume geboren und sogar Mitglied des Centralconsistoriums; aber diese Behörde besteht nur aus Laien, deren amtliche Wirksamkeit sich nur auf Gegenstände der Verwaltung erstreckt; in religiösen und moralischen Dingen haben sie keine Befugniß. Der Großrabbininer allein hat hier eine geistliche Mission. Es ist dringend ncthwendig, die Sache von diesem Gesichtspunkte zu beleuchten. Ein ähnliches Mißverständniß hat schon in den Kammern der Juliregierung stattgefunden. Der Gesetzentwurf über die Zusammensetzung des Oberrathes des UnterrichtSwefenö, eine Behörde, worin die verschiedenen Culten ihre Repräsentanten haben sollten, bezeichnete den Oberrabbiner des Centrasconsistoriums für den isr. Cultus. Man hat diese Worte in „Ein Mitglied des Consistoriums" umgeändert. Dadurch ist der jüdische Geistliche herabgewürdigt. Wenn Aehnlicheö im Senate wieder geschähe, so würde der ehrenwerthe Rabbinerstand in Frankreich zur Vertretung seiner religiösen Interessen unwürdig erklärt werden. Der Kaiser will eine lange Ungerechtigkeit wieder gut machen und er wird es vollständig thun. Die französischen Israeliten sind fest davon überzeugt. S. Bloch, Chef-Redacteur des „Un. Isr." Donaufürstenthümer. Bukarest. Jene Insassen aus Tekutsch, die bezichtigt erscheinen, an den im April d. I. daselbst stattgehabten Judenhetzen sich betheiligt zu haben, sind dieser Tage, und zwar 49 an der Zahl, unter Militär-Escorte nach Galatz gebracht worden, und es beginnt heute die Verhandlung über diese Angelegenheit vor dem Galatzer Schwurgerichte. Alle Advocaten des Landes — schreibt das Galatzer Localblatt — haben diesen „Opfern fremden Einflusses und fremder Laune"

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