Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 17 (27.4.1870)
- Date
- 1870-04-27
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XI. Jahrgang. Zweite Beilage z« Nr. 17 des Israelit. AeitungSnachrichten und Correspondenzen. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Pesth. Vom Herrn Cultusminister ist an die Obmänner der isr. Bezirksvertretungen folgender Erlaß gelangt: „In Betreff der Statuten des Jsraelitencongresses ist mir durch Reichslagsbeschluß vom 18. März l. I-, der gewiß auch Ew. Wohlgeboren bekannt, zur Pflicht gemacht worden, bei der JnSlebenführung der Congreßvorschriften mich aller derartiger Anordnungen zu enthalten, durch welche die israelitischen Landesbürger zur Aufnahme dieser Statuten gezwungen würden. Da nach dem angezogenen Beschluß die weitere Fortsetznng der Organisirung im Sinne der Congreßstatuten nicht gehindert ist, meine zu diesem Zweck bisher erlassenen Verordnungen aber — namentlich die Circularverordnung vom 9. F br. l. I. Z. 2497 — die Gewissensfreiheit der iörael. Bevölkerung in vollem Maße respectiren und überhaupt keine Zwangsmaßregeln enthalten, flnde ich für nöthig, Ew. Wohlgeboren bekannt zu geben, daß alle meine zur JnSlebenführung der oft erwähnten Statuten erlassenen Verordnungen als in voller Kraft bestehend zu betrachten sind und die Organisationsarbeiten auch hinfort vorschriftsmäßig weiter fortzusetzen sein werden. Indem ich daher Euer Wohlgeboren, zum Behufe der Akkomodation an den obigen Beschluß des Reichstages darauf cufmerkfam mache, daß Sir bei der Organisation selbst den Schein des Zwanges unter allen Umständen vermeiden mögen, erkläre ich zugleich zu Ihrer weiteren Darnachachtung, daß in solchen Angelegenheiten, welche im Sinne des Punktes v des § 60, Abschnitt l der Congreßstatuten zur Competenz der Gemeindedistriktualgerichte gehören, auch ferner daö genannte Gericht vorzugehen hat; nachdem man jedoch zur Annahme der Congreßstatuten Niemanden zwingen kann, so hat in dem Falle, daß irgend eine Partei dieses Gericht für ihre eigene Person nicht als kompetent ansehen, oder sich mit dessen Urthetl, weil sie vielleicht die Congreßstatuten nicht als für bindend anerkennt, nicht zufrieden geben sollte, — die Angelegenheit durch die betreffende Civilbehörde entschieden zu werden, zu welchem Bt hufe die Angelegenheit ungesäumt hier zu unterbreiten ist. Ofen, 2. April 1870. Br. Josef Eötvös." Rußland und Polen. Warschau. In der Nähe von Warschau lebt ein Greis Namens Lasar Fuchs, der im Alter von 412 Jahren als jüdischer Tempeldiener allen Pflichten seines Amtes genau nachkommt und jeden Tag seine Glaubensgenossen zum Gebete ruft. Sehr oft geht er zu Fuß nach Warschau und kehrt von dort mit Einkäufen beladen zurück. Lasar Fuchs hatte eine zweite Frau, und sein jüngster Sohn aus der zweiten Ehe ist 19 Jahr alt. Einmal bestand er eine schwere Krankheit und wurde erst vor einigen Jahren grau. Das hohe Alter ist in seiner Familie erblich, sein Vater erreichte 120, sein Großvater 126 Jahre. (Ggt.) Palästina. Jerusalem. Die „Revue archeologique“ vom Monat März veröffentlicht den ersten Theil eines ziemlich großen Memorandums von Herrn Clermont- Ganneau, über die Säule des Mescha, Königs von Moab, welche er unlängst entdeckt hat. Herr Ganneau hat inzwischen den Text genau geprüft, so daß wir im Stande sind, eine Übersetzung desselben wiedergeben zu können. *) Derselbe lautet: 1. Ich, Mescba, Sohn des Kemoschsnadab^, König von Moab sSohnj des Jibni. 2. Mein Vater regierte über Moab dreißig Jahre und ich folgte meinem Vater in diesem Königreiche 3. Ich baute diesen erhöhten Ort zu Ehren des Kemosch auf der Citadelle. 4. sDie Anhöhe des Mascha, weil Gott mir geholfen gegen alle Plünderer und mir erlaubt hat mit Gleichgiltigkeit zu betrachten alle meine Feinde. 5. sEs war gekommen Omrji, König von Israel und demüthigte Moab lange. 6. Aber Kemosch zürnte über ihn sund vertriebj ihn. 7. Sein Sohn folgte ihm und auch er sagte: Ich will dehmüthigen Moab. 8. So lange ich lebe, werde ich es peinigen, und ich werde Üebles thun Moab und seinen Städten. 9. Israel hatte zerstört Almon, und Omri hatte in Besitz genommen Mahdäbar; er residirte da, sso auch Achabj sein Sohn, während vierzig Jahre. 10. Aber Kemosch sward wieder günstig^ Moab während meines Lebens. ll.Jch baute Baal Maon und ich handelte da nach meinem *) Wir haben da, wo der Text mangelhaft ist, einige Conjecturen hinzugefügt, was immer durch Häkchen angedeutet ist. Manchmal kommt dieses Zeichen inmitten eines Wortes vor, und in diesem Falle zeigt es an, daß ein oder mehrere Buchstaben des Wortes, welches wir ergänzen, in dem Texte sich erhalten vorfinden. Wir haben die Inschrift in nummerirte Verse abgetheilt.