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Der Israelit · 1867-07-31 · Heft 31 (31.7.1867) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 31 (31.7.1867)
Date
1867-07-31
Page
– (sequence 20)
Language
German
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544 herbei schaffenden Grundstockes von 1000 Gulden, sei ebenfalls nicht genau fixirt, auf welche Weise dieser herbeigefchafft werden soll, ob durch Beiträge oder Spenden und dgl. und welches von beiden die Verwaltung haben solle, rosp. hier auch die Vereinigung herbeigeführt werden soll, ferner, meint derselbe, sei es zur Ersparung des Hin- und Hersendens der Gelder besser, wenn das Lokal-Comitö regelmäßig nur ein Drittel seiner Einnahme vorläuffg dem Central-Comite übermittlen, von den übrigen % seine Ausgaben decken und den späteren Ueberschuß remittiren wird; —nämlich, daß, statt der Angabe in § 12, der Sitz des Central- Comite's ein für alle Mal bestimmt werde. Aus Obiges bemerke ich unmaßgeblich, ad 1. a erscheint mir dieser Name wiederum viel zu allgemein; wie schon wiederholt bemerkt, ist es vorläufig dringend nothwendig, die Geschäfte zu concentriren und der Name soll doch die Tendenz des Vereines so genau als möglich ausdrücken. d 1 ist auch zuzugeben, daß die Trafiken-Frage allerdings in den Kreis des Vereins gehört, so muß er doch vorläufig vor allen Dingen die Sphäre ins Auge fassen, der der ganze Kaufmannsstand des betreffenden Ortes anheimsällt; zumal die Trafiken allenfalls -noj) -invn geführt werden können, wenngleich dies leider nicht immer geschieht. Ad 2. Hiermit bin ich ganz einverstanden, und muß gestehen, daß ich es noch immer nicht glauben kann, (wie man mick aber ziemlich glaubwürdig versichert, wie alles das wahre Iudenthum betreffende) die Subsumiruug unter den allgemeinen Namen deutsch-österreichischer Verein, zu bereits überlebten politischen Verdächtigungen benutzen zu können. Nennen wir daher den Verein getrost: deutsch-österreichisch-ungarischen. 3 a. Diese Lücke b findet sich wirtlich im Statut, daher, meine ich, wäre am besten, § 7 am Ende zuzusetzen: einzelne Mitglieder werden voit dem nächsten Lokal -Comite ausgenommen. Nücksichtlich b hingegen dürste vorläufig die Bestimmung des Statutes fest zu halten sein. Wir haben nämlich vor der Hand unser Augenmerk nur auf den zu richten und dieser ist im höchstett Grade für die Manusacturisten rc., wenn in seinem Orte der Wochenmarkt an anip raa? ist. Leichtsinnige n'natp die eigens am anip ro&y fremde Märkte besuchen, würden sich schwerlich von uns Brücken zum rottf mcw schlagen lassen. Ad 4 a. Die Einheit dieser beiden Comitös ist, glaube ich, § 12 am Ende deutlich genug ausgesprochen. Uebrigens habe ich selbstverständlich nichts dagegen, wenn das etwa noch deutlicher geschieht, b. Ich denke mir diese beiden Comites in aller und jeder Beziehung als zwei Niederlassungen einer und derselben Firma, also vollständigste Gegenseitigkeit in Leistungen und Geldangelegenheiten. Ad c nnd d wünsche ich selbstverständlich auch, daß Alles möglichst praktisch eingerichtet werde. Welcher von den Vorschlägen der praktischere ist, möge die öffentliche Meinung entscheiden. Außer obigen Moniten find mir noch eine Anzahl reiner Redactionsänderungen ohne Veränderung des Inhalts zugekommen. Ich danke den Herren Einsendern vielmals und werde sie zur Zeit benutzen. Würzburg. Der ehrwürdige Herr Districts- Nabbiner Bamberger hat folgendes Schreiben nebst einer Einzeichnungslist an die einzelnen Gemeinden seines Districtes ergehen lassen: „In mehreren Nummern der Zeitschrift „Israelit" wird das Projekt vielseitig besprochen und behandelt, einen Sabbat-Verein zu gründen, der sich tue Aufgabe stellt, die treue Bewahrung der so strenge gebotenen Sabbatfeier möglichst zu wahren und zu heben. „Daß dieses Project im Herzen eines jeden glaubenstreuen Israeliten den lebhaftesten Anklang findet, bedarf wohl keiner Erörterung. Um nun die Zahl der Beitretenden annähernd zu kennen, um von Seiten der verehrt. Redaction des „Israelit" die weiter geeigneten Schritte zur Conftituirung des Vereins zu veranlassen, wolle der Herr Adressat seinen verehrt. Cultus - Gemeindemitgliedern geeignete Kenntniß von obigem Proiecte geben, die sich zum Beitritt als Mitglieder des Vereins mit einem jährlichen Beitrag von mindestens einem Thaler preuß. Cour, auf die Dauer von zwei Jahren bereit Erklärenden dies durch ihre Namenseinzeichnung in die nebenstehende Liste bestätigen lassen, und sodann diese Liste an die verehrt. Redaction des „Israelit" in Mainz einsenden. „Schließlich wird bemerkt, daß Geldbeiträge z. Z. nicht, sondern erst später, wenn solche von dem noch zu gründenden Comitö ausgeschrieben werden, an die von demselben zu bestimmende Adresse einzusenden sind. Würzburg, im Juli 1867. Seeligmann Bür Bamberger, Districts - Rabbiner." verantwortliche Redaction: vr. Lehmann. — Verlag der Le Roux'schen Hofbuchhandlung. — Dampf-Schnellprefsendruck von I. Gottßleben in Rain-.

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