Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1864)
- Date
- 1864-08-24
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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450 von ihren türkischen Herren im Zaume gehalten werden könnten, wer würde Me Ackerdauer vor den übermäßigen Steuern schützen; die von ihrem Eigenthum erhoben werden, und vor der noch schlimmeren Methode der dort üblichen Steuererhebung? Ich will einen Theil eines Briefes, welchen vor 2 Jahren die ..Times" veröffentlichten, in dem dieses schauderhafte System dargestellt ist, hier wiedergeben: „„Als ich unlängst einen Theil von Palästina durchreiste, bemerkte ich mit Kummer und Entrüstung einige herrliche Kornfelder, auf welchen die Aehren am Boden verfaulten, da sie nicht eingeheimst wurden. Auf meine Erkundigung hin erfuhr ich, daß dies in Folge der barbarischen Methode geschehe, mit welcher die Regierungssteuern eingefordert werden. Die Taxe wird nämlich in natura erhoben, und der Eigenthümer hat nicht das Recht, die Erndte einzuheimsen, bevor die türkischen Beamten die Steuer abgeschätzt Haben; durch die Trägheit dieser letzteren kömmt es denn alljährlich vor, daß viel Korn auf dem Felde verfault. Schon mancher fleißige Ackerbauer ist dadurch zum Bettler geworden. Die Regierung nennt zwar die Abgaben Zehnten; es sind aber in der That mehr als 20 o/o, welche von derselben erhoben werden. Selbst diese hohe Abgabe würde ohne Murren gegeben werden, wenn sie zur rechten Zeit und in gerechter Weise erhoben würde; aber die Steuerbeamten sind ebenso tyrannisch wie ungerecht. Sie erscheinen mit 30 Soldaten, welche sämmtlich bei dem Ackerbauer einquartirr werden, so daß die Kosten der Abschätzung mindestens noch 10 o/o des' Ertrages ausmachen. Aber das ist noch nicht Alles. Der Ackerbauer ist auch noch gezwungen, das Getreide zu dreschen und an den nächsten Regierungssitz kostenfrei abzuliefern. Hier erwarten ihn neue Schwierigkeiten, da die das Getreide entgegennehmenden Beamten ihn wiederum quälen und überfordern. Dann kommt der Steuerrevisor, Schubasy genannt, der wiederum in großer Begleitung erscheint und sich mit seinen Leuten bei den Ackerbauern cinquartirt, so daß am Ende die Abgaben und Kosten die Höhe von 50 och erreichen. Manchmal sind durch diese Vorgänge ganze Dörfer entvölkert worden, deren Einwohner in Masse auswanderten, da sie den Druck der Abgaben nicht ertragen konnten und an einem andern Orte gelindere Maßregeln erhofften. Ich sah auf meiner Reise viele verfallene Dörfer, und man erzählte mir, daß die oben erzählten Vorgänge den Verfall derselben veranlaßt haben."" Ist man in Berlin mit diesen Zuständen bekannt, und wenn, ist man im Stande, zu zeigen, daß eine Aenderung zum Bessern eingetreten ist? Das System der Provinzialregierung ist ein solches, daß es jeoe Unterdrückung und Ungerechtigkeit gestattet; alle Aemter werden von bestechlichen Beamten verwaltet. Der Pascha durchreist das Land, um die Steuern einzufordern. Seine Cavaffen sammeln dieselben ein; sie halten soviel wie möglich davon zurück und liefern den Rest dem Pascha ab, welcher es ebenso der Regierung gegenüber macht. Die Unglück-, lichen Steuerzahler müssen zahlen, was auch immer ihre brutalen Herren fordern. Diese nehmen Alles/ was Werth hat , Maaren, Heerden, Korn; jlx ihre Weiber und Töchter sind nicht geschützt vor dELust dieser Tyrannen." T. Das sind allerdings wenig tröstliche Aussichten für die Colonisirung Palästina's durch jüdische AckeB^ bauer. — Literarische Noth. Halberftadt, 10. August. Soeben lese ich in Nr. 32, daß Herr M. Heß von Trier vorschlägt, in Maim. IV. Hilch. Melachim Absch. 9 Hal. 1 statt ^121,-1^2 822 'ip 5U15V ruM/22 2->2p .11225 O'->2221 mit Laläsn, äv L^uoärlis, eäit. novL88iwa, ooturti 1696 p. 8 2 2p 112 25 zu lesen, d. h. in Mizrajim sind neben den frühem Mizwot noch andere hinzugefügt worden. Abgesehen, daß der Ausdruck 211222 22p 11225 2112' so holperig und ungrammatikalisch, daß es mehr als bedenklich erscheint, ihn der correcten Feder des Maim. zuzuschreiben (man müßte auch statt;2p 22p lesen, weil Mizwot p!ur. ibrn.l, welche in derselben Halacha die „Hinzufügung" mit dem sprachlich richtigen Ausdruck 1^8 22' u. 1^8 11225 bezeichnet, würde der Satz 2p 2122' 211222 22p 11225 2'2222i 2V2 822' den Sinn haben , die in Mizrajim befohlenen Mizwot wären durch Andere und nicht durch Moscheh an Israel ergangen, und die alte Frage des 25l72 k)22 träte uns wieder von Neuem entgegen: Woher weiß Maim., daß vor Moscheh in Mizrajim Mizwot geboten wurden? Ich zweifle nicht einen Augenblick, daß Maim. die Stelle in der Form unserer gedruckten Ausgabe in irgend einem Midrasch, oder in dem nicht mehr vorhandenen '2vL?N' M2br> 2'r-ip vorgefunden. Vielleicht führen folgende Citate und Anhaltspunkte den einen oder andern der geehrten Leser der Quelle näher. Daß Amrom vor dem Auftreten Moschehs der ->i->n ^125 und P22.25O W82 (es bestand schon damals eine solche Behörde conf. Joma 28 b.) war, lesen wir in Sota 12 und im Midrasch Rabba Schemoth Cap. 1, daß Amrom i5'2^i -»'21,2 und pn"->b ."12s, lesen wir in Bereschit Rabba Cap. 19 und Sohar Scheinst; Rabba Wajikra Cap. 1 222p Ns '282Y k^82 2N8 218. Rabba Kohelel '->2-1 15'-1 ci'21 22PP Ns 2'P2V5 21252 O'222. Spuren von MIN» 2112V in V'12V lesen wir in Sota 12 a.