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Der Israelit · 1864-05-11 · Heft 19 (11.5.1864) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 19 (11.5.1864)
Date
1864-05-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
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25S hiesigen Gemeinde angehört haben, zur Ausstattung ihrer Töchter ein Beitrag von 50 bis 100 Thalern gewährt werden. ' Die Gesellschaft der Freunde, deren Civilvermögen aus 100,0 >0 Thaler geschätzt wird, ist im Jahre 1792 von Verehrern des damals kürzlich verstorbenen Moses Mendelssohn gegründet; ihre Mitglieder sind zu einer statutarisch geordneten gegenseitigen Ausübung der Freundschaftspflichten verbunden. Diebeiden Institute dieser eines hohen Rufes genießenden Gesellschaft find der gesellige Verein der Gesellschaft der Freunde und die Unterstützungsanftalt für Wittwen und Waisen verstorbener Mitglieder der Gesellschaft. Jeder Unbescholtene, der über 20 Jahr alt, kann eintreten; das Eintrittsgeld beträgt 25 Thaler, der jährliche Beitrag 5 Thaler. Die Wiederaufrichtung eines durch Mangel an Mitteln in seiner Thätigkeit gehemmten oder durch physische Uebel arbeitsunfähig gewordenen Mitgliedes hat sich als Ziel die Gesellschaft: „Schutzwehren der Freunde" gesteckt. Eine gleiche Tendenz wie die „Gesellschaft der Freunde" hat auch der „Brüder-Verein zu gegenseitiger Unterstützung". Hier ist das Eintrittsgeld 15^ Thaler, der Jahresbeitrag incl. Waisenkaffe 10^ Thaler. Der Verein gewährt den erwerbsunfähigen Mitgliedern wöchentlich 4 Thaler, den unverschuloet erwerblosen einmalige Unterstützung im Betrage von 10) bis 300 Thalern, Wittwen der Mitglieder jährlich und lebenslänglich 25 bis 100 Thaler, Waisen bis zum vollendeten 14. Jahre 12 bis 36 Thaler. Wir erwähnen noch der „Michael Beer'schen Stiftung", die jährlich zwei jungen jüdischen Künstlern je ein Stipendium von 150 Thaler zum Zweck einer Studienreise nach Italien zuwenlut. Unter den zahlreichen jüdischen Familienstiftungen sind manche von enormer Bedeutung. Die „Liepmannsche Stiftung" aus dem Jahre 1838 bestimmt die Zinsen eines Kapitals von 124,371 Thaler zur Unterstützung mehrerer Claffen von jüdischen Armen. Da sind ferner die „Stiftung von Beitel Heyne Ephraim" aus dem Jahre 1774, mit einem Gründungs-Kapitale von 73,304 Thalern, die „Stiftung von Recha Jtzig" mit 61,000 Thalern, von „Moses Isaak" mit 50,000 Thalern, „Heymann Joseph Fränkel" mit 45.000 Thalern u. s. w. Die meisten dieser Familienstistungen, deren Gesammt-Kapital-Summe eine Million Thaler erreicht, überweisen nur einen Theil der Einkünfte, und zwar den kleinern, zu Unterstützungen von Familienmitgliedern, während das Uebrige den bedürftigen Gemeindemitgliedern im Allgemeinen zu Gute kommt. Daß bei so colloffalen Aufwendungen die jüdische Gemeinde nicht davor zurückgeschreckt ist, eine Synagoge zu erbauen, welche zu ihrer Vollendung mehr als eine halbe Million Thaler erfordert, nöthigt uns vor der Thatkrast und Opferfreudigkeit der Berliner Juden? schüft den höchsten Respect ab. Indem wir unsere Darstellung, die auf Vollständigkeit ebensowenig Anspruch macht als auf Genauigkeit im Einzelnen, sondern eben nur als ein flüchtiger Ueberblick gelten will, hiemit schließen, fügen wir der Anerkennung so bedeutender und erfreulicher Leistungen unserer Stadt auf dem Gebiete der Wohlthätigkeit den Wunsch hinzu, daß das Streben nach weiterer Vervollkommnung nimmer rasten möge, daß gemeinnütziges Wirken und treuer Bürgersinn, welche ja auch in dem Geiste der jetzigen Communalverwaltung eine so schöne Anregung finden, zur Ehre der Stadt und zum Wohle aller ihrer Bewohner in steigendem Maße sich bethätigen mögen, daß jeder mit zeitlichen Gütern reich Gesegnete durch wohlthätige Stiftung sich das schönste und lebendigste Denkmal setzen wolle, bevor die kühle Erde und ein kalter Stein seine Gebeine decken. (Berliner Börsenzeitung.) Österreichischer Kaiserstaat. Aus Oesterreich, Ende April 1864. Kleine Ursachen, große Wirkungen! Wer hätte geglaubt, daß dieser so unbedeutend scheinende Aufsatz im diesjährigen Wertheimer'schen Kalender so viel Aufsehen erregen werde? In einem gewissen Journale für verschiedene „Interessen" wird noch immer von jenen Folgen gesprochen. Die 166 unter der bekannten Entgegnung Unterzeichneten Rabbiner sind doch nicht lauter „Rab^ binerchen", und müssen doch gewußt haben, was sie Unterzeichneten, nicht wie es dem in Wien erscheinenden jüdischen (?!) Zeitungsblatte zu schreiben beliebte. Zu was wären dann die vielen Entgegnungen von verschiedenen „ehrwürdigen, gelehrten und gottesfürch- Ligen" Rabbinen und Laien? — In den jüngsten Nummern finden wir auch einige Widerrufungen von solchen Unterzeichneten, die auch, wie Rabb. Horowitz, „Jedem Recht thun und mit allen Parteien in Frieden leben" wollen. Mit diesen Letzteren nimmt es der Herr Redacteur des erwähnten Journals nicht zu genau, so z. B. finden wir in der Nummer vom 15. d. M. unter dieser Rubrik ein Schreiben des Herrn S. Kohn, Rabbiner zu Keszthely, worin von einer Widerrufung keine blaffe Idee ist! — Doch wir wollen zur Sache übergehen. Herr Kohn schreibt in dieser Erklärung, daß er, als er die Worte aussprach: „daß der rechtgläubige Jude nur in einem solchen Gemeindeleben seine Beruhigung finden kann, in welchem die Möglichkeit der genauen Beobachtung des jüdischen Religionsgesetzes verbürgt ist", durchaus nicht Wien oder ähnliche Gemeinden, sondern solche, ähnlich der Holdheim'schen, verstanden habe. Wie in Wien ei» rechtgläubiger Jude seine Beruhigung finden kan», wolle» wir aus einigen Beispielen erläutern. Vor

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