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Der Israelit · 1864-02-24 · Heft 8 (24.2.1864) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 8 (24.2.1864)
Date
1864-02-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
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5. Jahrgang. 8. Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Judenthum. Herausgegeben von Vv. Lehmann in Mainz. Mainz, den 24. Februar 5624 (1 864). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Mittwochs.-in mindestens iz Bogen. Preis des Jahrgangs: 2 Thlr. p. c. oder fl. 3. 30 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 1 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Direkte Frankozusendung unter Streifband pro Jahrgang 3 Thlr p. c. oder 6 fl. österreich. an die Expedition franko einzusenden. Anhalt: Leiteude Artikel: Die Erklärung von 121 Rabbinen, die bei dem Kompert'scken Preßproceß in Wien vorgekommenen Aeußerungen betreffend. — Die Messiaslehre des Judenthums. — Altgläubige und Neugläubiqe. — Bau jüdischer Armen- und Pilgerwohnungen in Jerusalem. Inhalt der Beilage: Leitender Artikel: Literarisches. Zeitungsnachrichten »nd Korrespondenzen: Deuisckland: Mainz. Vom untern Neckar. Würzburg. Aus Württemberg. Lübeck. — Oester r. Kaiser st.: Niklsburg. Feuilleton: Aus dem handschriftlichen Tagebuch einer Frau aus dem 17. Jahrh. — Das Testament. Leitende Artikel. Die Erklärung von 121 Rabbinen, die bei dem Lompert'schen Preßproeeß in Men vorgrkounnenrn Ärußernngrn betreffend. Mainz, den 22. Februar. Indem wir die umstehende Erklärung nebst den 121 Unterschriften, welche sie bereits erlangt hat, veröffentlichen, machen wir darauf aufmerksam, daß der durch die erwähnten Aeußerungen hervorgerufene Kampf einer der wichtigsten nnd bedeutendsten ist, den das echte und wahrhafte Judenthum seit lange gekämpft hat. Vor einem hohen K. K. Oesterreichischen Gerichtshöfe haben als Sachverständige vernommene jüdische Geistliche Aeußerungen gethan, die zu gefahrdrohenden Folgerungen Anlaß gegeben haben. Es ist ein Kampf um die Existenz des rechtgläubigen (orthodoxen) Jndenthums. eine Existenz, die nach Jahrtausenden zählt, und die man gewagt hat, in Abrede zu stellen derart, daß ein hoher K. K. Gerichtshof in seinen Entscheidungsgründen sich dahin auszufprechen veranlaßt gefühlt hat, daß ein orthodoxes Judenthnm als ein vom Gesammtjudenthum sich scheidendes, als eine Secte anzusehen sei, die auf staatliche Anerkennung und behördlichen Schutz keinen Anspruch zu machen habe. Möge ein hoher K. K. Gerichtshof aus der untenstehenden Erklärung, die bereits 11 Unterschriften gefunden hat, und der sich sicherlich noch viele Rabbinen anschließen werden, erkennen, daß das orthodoxe Judenthum das vom Staate anerkannte Gesammtjudenthum ist, zu dem sich noch heute wie vor Jahrtausenden die ungeheure Mehrzahl der israelitischen Stammesgenossen bekennt. Zu diesen 121 Unterzeichnern zählen die bedeutendsten und gelehrtesten Rabbinen der Gegenwart, sowie die Vertreter der größtm jüdischen Gemeinden Europas. Mögen diese gewichtigen Stimmen nicht ungehört verhallen.

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