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Der Israelit · 1863-03-18 · Heft 11 (18.3.1863) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 11 (18.3.1863)
Date
1863-03-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1S7 Wahrung der religiösen Angelegenheiten derselben haben kann. Bisher war die Leitung des Schulwesens der Israeliten in der Hand zweier Senatoren, die das Landamt bildeten, und in keiner Weise ward jemals der religiöse Charakter, den unsere Schulen — hier und in Moisling — tragen, durch dieselben angetastet, vielmehr hat die gedeihliche Entwickelung unserer Lehranstalten in der Verbindung des Religionsmit dem deutschen Unterrichte der wahrhaft väterlichen Fürsorge dieses Amtes viel zu verdanken. Wenn auch eine 'ähnliche Berücksichtigung und Sorgfalt von dem neu zu schaffenden Oberschulcollegium zu erwarten kein Bedenken vorwaltet, so muß doch das Gesetz jeder Möglichkeit einer nachtheiligen Einwirkung Vorbeugen. Um sonach gegen alle Eventualitäten gesichert zu sein, beantragte Rabbiner Adler den Zusatz: „Bei Erlaffen und Entscheidungen in Schulangelegenheiten anderer Confesstonen hat das Oberschulcollegium das von den betreffenden Geistlichen oder Schuldirektoren — in Ermangelung solcher von der betreffenden Cultusverwaltung vorher einzuholende Gutachten zu berücksichtigen." Um zu verhüten, daß die neue Schulbehörde, da die Staatsangehörigen vier verschiedenen Confessionen angehören, irgend welche bestimmte religiöse Färbung annehme, beantragte Advokat Görtz: „Das Oberschulcollegium wird gebildet aus zwei Senatoren und zwölf bürgerlichen Deputirten." Auf gleichen Grund stützt sich für den Fall, daß die Bürgerschaft den Antrag von Advoc. Görtz ablehnen sollte, der Antrag des vr. Brehmer: „Das Oberschulcollegium wird gebildet aus 2 Senatoren und aus 12 bürgerlichen Deputirten, unter welchen stets 2 Geistliche des Lübeckschen Freistaats und 2 Lehrer von Lüb. Schulen sich befinden müssen." Nachdem sich die Bürgerschaft diesem letzten Anträge zustimmig erklärt hatte, wonach die! geistlichen Mitglieder des Oberschulcollegiums nicht aus einer bestimmten Confession gewählt werden müssen, sondern bald aus der einen, bald aus der andern Confession genommen werden können, und dadurch eine Beeinträchtigung der einen durch die andere Glaubenspartei nicht leicht Vorkommen möchte, ward von mehreren folgenden Rednern der Antrag des Rabbiners für erledigt bezeichnet. Letzterer entgegnete: Es sei nicht Furcht vor geistlichem Einflüsse, der sich bei Erkenntnissen in Conflikten oder bei selbstwilligen Erlassen in Schulangelegenheiten geltend machen könnte, es sei nur die von jeder Confession mit Recht beanspruchte Gewährleistung für ihre religiösen Interessen, welche obigen Zusatz als nothwendig hervorgerufen; übrigens können auch zwei Geistliche nicht vier Confessionen vertreten. Erst als einer der Senatskommissaren erklärte, daß der gestellte Antrag nicht da am geeigneten Platze sei, wo es sich um die Bildung des Oberschulkollegiums handle, vielmehr erst bei dem später vorzulegenden Regulativ für die Amtsführung desselben eine ähnliche Verwahrung berücksichtigt werden könne, zog der Rabbiner seinen Antrag zurück. — Bis jetzt ist Alles noch in alter Ordnung geblieben, welche der projektirten Neuerung auch vorzuziehen sein möchte. An der hiesigen isr. Schule wird zur Zeit der Religions- und deutsche Unterricht durch 4 Lehrer und eine Lehrerin ertheilt. Im Hebräischen haben bis jetzt, da die Gesammtschule erst einige Jahre besteht, die Kinder meist nicht weiter als zur Kenntniß der Torah, der der Psalmen (mit Auswahl) gebracht werden können. Die Fähigen unter der Schülern werden mit denen, welche bereits die Schule verlassen haben, täglich in besonderen Stunden in ,cn)-i.^, .-uwQ und unterrichtet. Die trotzdem erforderliche Verbesserung unseres Schulwesens und die ebenso nöthige Erleichterung für unsere schwerbelasteten Contribuenten ist durch erwartete Dotationen bedingt, welche gleichzeitig mit dem Neubau einer Synagoge angestrebt werden. Lübeck, den 9. März. Vor 40 Jahren durften in Lübeck nicht allein keine Israeliten wohnen, sie durften nicht einmal die Stadt betreten; die Israeliten wohnten damals in dem nicht weit von hier entfernten Moisling, wo es weder Arzt noch Apotheke gibt. Mußte nun für einen Kranken ein Arzt oder Medizin geholt werden, so bekam der Jude an der Thorwache einen Soldaten zur Begleitung. Später wurde die Erleichterung (sie!) eingeführt, daß die Juden zwar ungehindert dje Stadt betreten durften, aber gelbe Abzeichen tragen mußten. Im Jahre 1848 wurde ihnen der freie Einzug gestattet. Jetzt sind zwei Juden Mitglieder der Bürgerschaft, d. h.

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