Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 52 (31.12.1862)
- Date
- 1862-12-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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- ' r .. HerLusgkgebnr von H1r«LLLmL LiL DLaLm: E SL.'.. Mainz, ük« 31. Tezemver 18SS. Diese Zrituug, welche' nur i» Verbiridüng mitdem^JsraeM* aLgegeben wird, erscheint wöchenÜich einmal, Mittwochs in mindestens j Bogen Preis des Jahrgangs 1 fl.; halöjahrig 30 kr^; vierteljährig 15 kr: Inserate werden mit 1 SSgr. oder 3j kr. rh. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Zeitungsnachrichten und Correspsndenzen. De u t s ch l a n d Karlsruhe, den 8. Dezember.*) Dem gesitteten Vorkämpfer des hiesigen Synagogenbaues (Nro. 285 der Badischen Ländeszeitung) muffen wir . zum Abschiede, und ohne seiner Bescheidenheit zu nahe treten zu wollen, noch einige historische Lektionen ertheilen. — Es ist entschieden unwahr, daß er und seine religiösen Gesinnungsgenoffen es gewesen waren, die den Staat, zur Erkenntniß seines Unrechtes g^- bracht und uns — die Masse der ungebildeten und ungesitteten Juden —„aus dem Staube der staatlichen Mißachtung herausgezogen haben," und daß wir für diese Dienstleistung zur Erkenntlichkeit und Folgsamkeit in Cultussächen verpflichtet wären. Unsere Brüder in Frankreich und den Niederlanden haben bereits zu den Zeiten unserer Großväter, als Cultusreformfragen noch gar nicht auf der Tagesordnung standen und-zu innerem Zwiste Veranlassung gäben, die bürgerliche Gleichstellung erlangt und sich derselben würdig zu machen verstanden.— Seitdem hat der Wellenschlag der-großen französischen Staatsumwälzung kein europäisches Land unberührt gelaffen und, wie die Emanzipation anderer unterdrückten Volkskläffen, so auch unsere Befreiung -^ neuerdings aUch'"im'MWcheL).Reiche^.mit^ unwiderstehlicher Gewalt herbeigesührt.-—^ Me helden- MüLhigen: Vertheidiger der Citadelle von Antwerpen *) Gegenwäxtiger Entgegnung auf. Wgriffe. m der Badischen Ländeszeitung hat die Redaktion oes geumlnten Blattes die Aufnahme verweigert. waren sicherlich keine Freunde jüdischer Cultusreform, wohl aber todesmuthige Freunde ihres Vaterlandes, das ihnen für gleiche Pflichten gleiche Rechte bewilligt. — Solchen Wahrnehmungen gegenüber konnten vorurteilsfreie Christen sich der Erkenntniß nicht verschließen, daß die große Masse der Juden dem Organismus des modernen Staates als gleichberechtigtes Glied zum Wohls des Ganzen sich einstigen lasse, auch wenn sie dem seit Jahrtausenden heilig gehaltenen väterlichen Religionsgesetze nicht untreu werden und sogar die Berechtigung und Nothwendigkeit einer Cultusreform nicht anerkennen wollten. Wir vermögen daher eine besondere Pflicht der Dankbarkeit gegen unsere reformfreundlichen Mischen Stammesgenoffen nicht anzuerkennen und müssen die auf eben so unwahre wie unbescheidene Voraussetzungen sich gründenden Forderungen, und insbesondere die mit anerkennenswerther Offenheit in jenem Artikel uns gestellte Zumuthung, uns fortan in Cultussächen den gegnerischen Ansichten aus Erkenntlichkeit unbedingt zu unterwerfen , als durchaus unberechtigt und moralisch unmöglich entschieden zurückweisen; denn der anmaßliche Ton der Mißachtung, in welchem stürmische Reformsreunde über ihre konservativen Religionsgenoffen urtheilenj, würde unfehlbar, wenn er in den Herzen unserer christlichen Mitbürger gleichfalls Anklang hätte finden können, der endlichen Anerkennung unserer staatsbürgerlichen Rechtsansprüche unermeßliche Schwierigkeiten bereitet und unsere Lage eher verschlimmerte als verbessert haben.. Was. hätten wir auch, durch die Gleichstellung gewonnen, wenn wir jne staätsseitig gewährleistete Freiheit des Religionsbekenntnisses und der Religionsübung unfern andersdenkenden Mischen