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Der Israelit · 1862-12-31 · Heft 52 (31.12.1862) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 52 (31.12.1862)
Date
1862-12-31
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Lyrische,.Gelüste,! oder. garsüc<sch.kLftsteLerischtz.B.e^ suche? -^.^JnLWücLtemberg wohnen:10,000 Judew; Me- Mehrzrchk 'W Mit, diefenMersuchen nicht ^'eLnd'erdnd^^wlä^kcmw'd«'MMde'Dlche/siMgtn^:'/ohne sich zu vergewissern, daß sie im Sinne der Israeliten -des 'Landes handelE Freilich' wird man erwiedern, man 'dräügt keiner ^GememdeiÄe neuen. Getzetbuchör ,ausi^.Aßer,.mä»-wtrK eü^ZwWaK'rnS^J^enthum, . man 5. schafft. Sekten die.. bis 7 jetzt - im rJudenthunlechlicht -ibestanden: — Die' Reformer mit offenem VisiE sind'ehrlich, bekennen offen, was'' sie Hollen H^siM^M^paVM^;'''.<HrMejenigen, die siön der Me d ererw achten W b e lf ör sch nn g reden, chonifrommenmnd^rechtgläubigen Israeliten^ die an keinen n'^ro - glauben,-was läßt sich von-ihnen sagen? -7 Würtcmberg Der. dem ständischen^ 'Ausschuß übergebene ,Desetzesentwurf, betreffend die.büH gerlichen -Verhältnisse; der Israelitischen Glaubensgenossen, besteht aus drei Artikeln, welche lauten: „Art. Die im Königreich HHeimffchen. Israeliten sind an allen bürgerlichen Verhältnissen den gleichen Ge- Versinß von dreißig.Jahren» mAxinem- GeMtzcht z« -thun/:welches^verschiedew sei von demjenigen^ daA der Äese^geber im^Jähv 1328 - vor sich ^ätte. ^Ds M .Staates^ verlangt!; werden konnte, ditz,zuyM,pielsach zuruckgesetzt und angefeindet, gewissermaßen genöchigt waren, sich MMList^durchzubringen" - EK könne däher. kein' 'genügender Mcund gefmiden^wDen^ ' lne Durchführung des 'Ln"de».. a^m«ÄA"B«WWM urch. Staatsgesetzen begründeten. Prinzips der. Gleichberechtigung bezüglich der bürgerlichem Verhättniffe der Israeliten langer zu verschieben Fe« r l-.L.O . Der freie Verein „Gene Gericht setzen. -unterworfen/ iwelche' für^die übrigerrrStaätsangehörigen maßgebend 'WVdEKEWr-W Mchen Rechte und: haben die gleichen Pflichten und Leistungen zu erfüllen- / Artt»r2. - In Absicht >- auf das Ehewesen Wd Ne NrchsichertVerhÄHMcherselben bleibendie Art. 37, zweiter Absatz, Art. 38, 39, 40, 48 'bis 61 des Gesetzes vow 2o. April 1828betreffend die öffentlichen Verhältnisse derisräeWscheN Glaübensgenoffen, in Kraft., Art 3. Die übrigen Bestimmungen -des Gesetzes vom 25< April 1828 find,, soweit sie-bishex noch in Wirksamkeit gestanden sind, aufgehoben, und es'treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften der allgemeinen'Gesetzt" Die Motive führen aus, daß, nachdem das Jsräelitengesetz von 1826 in Folge der' Einführung/ der Grundrechtes«^ und. . durch die siäatsh^ vWache Veränderungen^erlitten,>7es -angemessen.erscheine, -auch diebürgerlichen Äerhaltniffei der Israeliten im Sinnevoller- Gleichberechtigung - zu' - ordnen. Das 28er GMMÄp Msicht!geML,.Dwiffe 'Ü)iMg HA'nachteilig' -ettächtete'MgimMmsiDM» der Israeliten zu beseitigen und hiedurch die ganze bürgerliche Scheidewand^zwischen ihnen und den übrigen Staatsgenoffen mehr und mehr verschwinden zu machen.- Nun habe^man. es inder That /jetzt> - nachinAmerika. Aehnlich dem Freimaurer- Druiden-und andere» weitverbreiteten Brüderschaften rühmt sich der Verein „Bene Berith" keines alten Ursprungs. Viele seiniH Gnrnder sind noch am Leben und erfreuen, sich der Früchte ihrer ehemaligen Bemühungen, um die Segnungen der Betrübten und die Bitten der Wrttwen und Waisen zu empfangen. Vor ungefähr 20 Fahren errichtete eine Anzahl von Mäynern, angetrieben von deM GMHle religiöser Psiicht ^uud . von der Sorge für diejenigen Familie» ihrer Glaubeusbrüder, denen Kränklichkeit oder Tod so oft AMuth in. ihre Thors brachte, das. erste Obdach, das nün Unter dem Namen NeW-AoE Loge Nv. 1. I>O^ B. B: bekannt ist^ - 7 - Gar bald wurden noch andere Anstalten dieser Art gegründet, und so herzlich wurde diese Anregung rm gÄrzen,Lande wiWmmen Aeiß^„chäß/i»; Kurzem ^PHMvelphia^Cincinatt^ Mltünhre^BMsi rchd die andern großen. Städte einL.odtzr, mehrere ,Mch statten .dieser Art besäßen^ bis daß zum 1. Juli. IMl nicht ^HÄrLger..':^ -^42 Säle gemiethtt ÄarÄd^. mit ausgenommen Und mehrere neue Ammer germethet EUÄeM

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