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Der Israelit · 1861-01-30 · Heft 5 (30.1.1861) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 5 (30.1.1861)
Date
1861-01-30
Page
– (sequence 7)
Language
German
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ZeitünMnachriehLen Möge erfolgenden Heiken gelingen, zur Abhilfe einer traurigen, bedeutenden Lücke in? unseren religiösen - Zuständen - beizuträgen. -Ich kann es mir nicht - anders begreiflich' -machen, M daß der Mangel, -wie ich ihn durch vielseitige Erfahrungen wahrgenommen', nicht erkannt-ist , und komme Hiernit. einer Pflicht nach)-die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Ich meine den sehr fühlbaren und zu beklagenden Mangel an Unterstützung und Beförderung junger Kräfte im ThorastMuMi Es ist doch zu erwartest, daß dieses jedem gestnnungstüch- . Ligen Israeliten theuerste und wichtigste Angelegenheit ist; wenigstens hat es bisher so in Israel gegolten und durste meines Wissens noch um so höhere Geltung in der Jetztzeit haben; in der Jetztzeit) wo es nicht Frage um wissend oder unwissend ist) sonderll wo wir auch ohne 711.M22 zu essen in jedem Jehudi entweder einen oder einen Op und dies im ärgsten Sinne des Wortes zu erkennen haben; in der Jetztzeit, wo wir nicht zwischen einem mehr öder weniger jüdisch gebildeten Rabbiner, son-' dern zwischen einem Jehudi oder einem vor dem Forum des Gesetzes entschieden als Nichtjude geltendem Subjecte zur Anvertrauung unserer Religionsinteressen zu wählen haben! Da haben wir nun die trauerigen Erfahrungen won fünfzig Jahren hinter uns, die Manchem sein Alles gekostet haben; da haben wir so Manche glückliche; freudige Erfahrung, was' ein fürdie heilige Sache gewonnene Kraft Großes ' zu leisten vermag) da sind wir klar zum Bewußtsein der Bedürfnisse und Gebrechen unserer Zeit, Wohl mehr durch unsere Gegner aufmerksam -gemacht, gekommen : was ist da zur Erfüllung dieser ersten aller Wichten, die - Gesammtheit betreffend/-'geschehen? Denn wenn nie^sö; D gewiß^jetzk-nicht-diellMchtMr^ch Nttd dieuSetnigen von den Pflichten der GesaMmtheit gegenüber M^trennrntz Gewehr Anes Jeden-nachster^und ^engster Greis von dM GWntNLHeitumflunchr wird; >Ese öfter dMMnartzMng ach^seine AächststehendeNNzu'tMge-- Wtk!?i Was ' Äst-' geschehen, die ohnedies zahlreichem Hindernisse auf dem Wege der Ausbildung zur Rabbinerfahigkeit, nicht noch durch lNahimnMorgenk 'dermehM" zw sehenN?hat der Siudent die MW/einest seinem Zwecke-angemessenem Ort M sseinÄli MMum -Kr wählest, oder muß -er'froh feist/l wenne es'ihm nützlich oder schädlich'gelingt j einen- Platz fürsich - gewonnen zu haben, l wo er r sein Leben fristen kannr Ist etwas dafür geschehen ,' talentvolle Lunge Leute, durch Därreichmtz der Mittel, zum Studium in diesem Gebiete zu ermuthigen?- Hat män den auf so viele Abwege führenden schmalen Weg, so bequem als möglich-zu machen sich bestrebt? — Das sind Fragen, die man sich, nach Rest Erfahrungen, wenig gemacht zu haben scheint. Der klagende Rüs: mwdpv mwÄ» On^> nrr „Wehe denen, die die Thora durch Nichtbeachtung verschmähender gewiß noch forttönt vom Horeb her, scheint an wenig empfängliche Ohren zu reichen. Dev gewiß zu keiner Zeit als jetzt so heil- und trostvolle Satz 'wi .-m O'pnOO^ r«'N- O"ii s-p) daß wir um Antheil an jenem Baum des Lebens zu erreichen, ihn nicht erst von seinen ersten Keimen an gepflegt und in und durch uns entwickelt haben müssen, daß er jedem bereit dastehe, dem Thöralernenden, wie seinem Beförderer, scheint wenig Beherzigung zu finden. Und doch wäre diese große Lucke durch allgemeine Beiheiligung leicht auszufüllen. Errichtet Vereine zu diesem hohen Zwecke in jeder Gemeinde, wo es zwei Seelen gibt, die für unsere Mische Zukunft fühlen. Durch unbedeutende, wöchentliche Beiträge hätten wir dieses große Ziel erreicht; wir hatten den Mahnruf des letzten Prophstenwortes Folg? geleistet riwv rwm inm! -? München/ 16 Jan. Durch Ministerialreseript wird der §. 18 des Edicts vom -10. Juni' 1813^ dahin erläutert^ daß ist so fern ein Gewerbsbetrieß mit der Ansässigmachung in keinem Zusanrmenhange steht und nicht geeignet ist) die Ansässigmachung zu begründen, es nicht gerechtfertigt erscheint, die Jsr a el i t en Beschränkungen 'Mit- Ausnahme der spetieR gmanntenr-Brauereiew) Schenk- und GastwirthfchaflerG zul unterwerfen /welche^ auf die Ehristewttnicht glelchstäßiNlAnivendung sMm; nur chMMssWgmächusttz' der JftaMKnrMtHdas Wießk nöWmit BöschtänkunKn-entgegönr

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