Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 2 (9.1.1861)
- Date
- 1861-01-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2446984-2446987--00436-2455615- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
17 -welche etwas Interesse anzuregen im Stande sind. Verfaffer beginnt mit einer plumpen Unwahrheit. Zach. 8, 19. und 7, 3. und 5.: lege den Fasttagen keinen eigentlichen Werth bei. Da diese Stelle für die weiter unten folgende Untersuchungen über die Bedeutung der Fasttage in der Zeit der Mischnah von wesentlichster Grundlage ist, so wollen wir sie hierherstellen. Gott ließ durch Z. sagen (6. 19.): Der Fasttag des vierten, fünften, des siebenten und des zehnten Monats wird für das Haus Juda zu Freude^ Wonne und Feiertagen sein, Wahrheit und Frieden aber liebet. 7,5, antwortet Gott auf die Anfrage, ob der Fasttag im fünften Monat gehalten werden soll: Wenn ihr fastet und klaget im fünften und siebten Monat, und dies feit siebzig Jahren; frommte das mir? .... Hat dies Gott nicht schon lange verkünden lassen rc. — Ist es nun wohl erhört, den Unsinn in die Welt zu senden, Z. lege keinen eigentlichen Werth auf die Fasttage, weil er sagt, daß sie ihm nicht letzter Zweck sind. Und wem sind sie denn ja letzter Zweck? hat etwa Z. auf den 2".2' auch keinen eigentlichen Werth gelegt, weil Q'2W2 OVXL^ 2222 WX1 2'2W°? 2222 2".2' X"p 'l '12'22 2".2 x"2 'LM ".2 22"O2 x"p i"p NIPIM und weil wir „Werkheiligen" gerade am 2".2' in der Haftorah die herrliche, entsprechende Stelle in Jes. citiren, x^>,2 M2 N12L2N 2N2 122I22X ML!21 rc.? Wir wissen leider nicht, was unser echter Prophet der Zukunft eigentlichen Werth oder uneigentlichen nennt; uns genügt überhaupt, daß etwas einen höhern Werth hat; was einen solchen hat, daran soll man nicht rütteln. Beweismittel dafür, daß der Fasttag zu allen Zeiten in obiger idealer Weise begriffen, sind Legion. Ich hebe nur einige wenige Stellen hervor, wie sie mir gerade in den Wurf kommen; nämlich M22 ,n"2M ,22pp ,x".2 rurpni 2"2 '2M12' besonders die herrliche Stelle 2PL7 ,22pp vgl. auch über Unsere Stelle speciell 2'^2 22"22> -2'p22 mi2^. Dies sind unsere ureigenen Ueberlieferungen, und wir lassen uns nicht von d en treulosen Rabbinatsv er w e sern aufbinden - dies seien erst Errungenschaften erleuchteter Jahrhunderte, Und es gehöre dazu Gleichgiltigkeit gegen die Satzungen; nein, das sind unsere^ ununterbrochenen ethischen Ansichten vom Fastens welches durchaus seinen Werth nicht verliert, wenn auch derselbe Uneigentlich genannt wird. — „Sie sind während des zweiten Tempels wie natürlich, . «... nicht beachtet worden." Dies ist eine leicht hingeworfene Consequenz, die ich in dieser luftigen , kurzen Folgerung für unwahr erklären muß. Es hängt dies nämlich von der Interpretation der Worte (2"p 'N .2"2) 21M V'ip ab, nach 212 und;"222 ist der Schluß richtig, nach M-> aber falsch. — Unser gelehrter Reformer hat ein eignes Mißgeschick mit seinen Behauptungen. Er sagt einige Zeilen weiter: Man habe sich später, am 9. Am, „wie am Sabbat und Festtagen" der Arbeit enthalten und verweist in seinem Lapidarstyl auf Pef. P. 5. M. 5. Das Citat ist falsch, es beweist die angeführte Behauptung nicht; ja diese selbst ist auch falsch , die rigoroseste Feier des 2x2 'v, ging nicht über die der Mittelfeiertage hinaus, vgl. 2"2i 2"2 ''po '2rpn n"x. — Jetzt kommt wieder eine auf den Effekt berechnete Stelle „von andern Fasttagen weiß die Mischnah nichts .... nur die spätere trübe Zeit, setzte die 4 Fasttage ein zur Erinnerung." — Es handelt sich selbstverständlich nicht darum, ob die Fasttage in der Mischnah Vorkommen, denn vielleicht war hiezu keine Gelegenheit — N'X2 Mn w-n -k-i — sondern ob die Zeit des Abschlußes der Mischnah etwas davon wußte. Die zur Beurteilung kommenden Stellen der Mischnah sind: ni'2^> 2"n pi '"2 2"2 N2pn ,)"2 x"2 2^2 ,22M2 '^22 2X ^>"2 x"2 2'222 '2 ,l"2 2"2 22P2 .j'2'2p2 X^I P22X2 ... 2"2 2X2 '22 '21 11222 l"'2 11'212X NX 'P2'X. Hier ist nur vom 2X2 '2 die Rede. Nun aber ist uns zufällig eine sehr wichtige in der x->m zur ersten angeführten Mischnah citirte .-12122 i"2 X22212 erhalten, welche also nicht erst in die spätere trübe Zeit," sondern in der Zeit ''mx '21 x«2 '2 Schüler des '22 d. h. auf historischem Standpunkte in die Zeit des '22 fällt; ja sogar X2'pp '2 und ppM '2 sind die dort Genannten und es kommen darin alle Fasttage vor. Ferner ist zufällig >22 an einer Stelle L"2 ,2>2Q 2"u , die-auch der Herr Doctor schwerlich des echt historischen Anstriches zu entkleiden im Stande sein dürste, mit dem Fasttage 11222 Mp 2pM 'in Verbindung gebracht; also '22, der Abschließer der Mischnah, der nicht erst in der „spätern trüben Zeit" lebte. Es ist also evident, daß zur Zeit ber Misch nah die Fasttage feststehender Gebrauch waren; und wir werden uns, wenngleich auch wir manch-