Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1861)
- Date
- 1861-01-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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steuen wir uns auch ^es oben Angeführten äußern Beweises, daß unser VM einstniverseMs VMM, Hbst ' nach Außen hin darsteKnd, Saß ä geeiKlet,Sas geizige Universum in sich aufzunehmen. — Da der Allgerechte unser Heiligthum hat zerstören und uns. HK Land stnsMr VättrshätMuben lasten, so Hut er uns sMtveHänbli^ 'zugleich von einer Reihe von Gesetzen entbunden, deren Ausübung sich unmittelbar an den Besitz des heiligen Landes und an das Bestehen des Heiligthums knüpft; (von 613 Ge- und Verboten sind für die Diaspora 343 weggefaLen); die übrigen, die sich an die Person des JndenFnüxfen,^blieben un^bleiben verbindend. -Unter allen befindet sich keins, das. uns hinderte-, unter andern Völkern zu wohnentreue Uatetthanerr und gute Bürger zu sein; das Land , in dem der Jude wohntist sein Vaterland, die Gesetze desselben sind für ihn verpflichtend, die Bürger desselben sind seine Brüder, der, Fürst ist astch fein Vater — er muß das Wohl dieses seines Vaterlandes änsireben mit allen fernen Kräften, zu seinem Schütze und seiner Vertheidigüng einstehen mit Gut und Blut — er hat dieselbe Pflicht, wie Jeher seiner Milbürget.. . - - :. Hat er auch dasselbe Recht? — leider Noch nicht überall. Wir wollen Hier die Gründe nicht untersuchendie den Juden in eine schmachvolle Äusnohmsstellung hineingezwängt Wen, aber das wollen wir seWellen, daß es eine heilige Pflicht eines jeden Israeliten ist, dazu beantragen, allüberall jene Aüsuahmsgesetze verschwinden zu lasten/ dazu beantragendaß der Jude das volle und freie-Recht erlangtdas ihm gebührt, das ihm als Staatsbürger Mit voller Pflichtleistung/, das ihmwls Bekenner der erh abenenReligion g ebüh rt, st eren Sit tenlehre.reiner und lauterer-.als sie irgend, ein; - Waat der Welt. von seinen Gliedern nur verlangen kann; M .ist eine - banale Hhrase tn dem/Münde unsreü :GWrer-, ^daß. wir OWvdoxen' Gegner/.der GyMMatipn seien,; daß Wit^die/Zett Hurücksehsten- - LnHer Unerträglicher "Druck M UnsernVateru lastete-, dgß; wst nnsM -jHlaubeNsgenössön /wieder in die . WMßMrüMferchechMochten:: .Es/ist! dies hedöG e^MerhLKttgung-' uichtL:M Lug - und -Trug! / ' o . - MSstkSststte uüs 5oMdings 'M eistM 'SHÄne ' von Recht entgegnen: Wie könnt Ihr für die Eman- /Apation streben Wollenes bedingt doch die völlige Äleichsiellung, Befähigung zu Äemtern, mit denen die Entheiligung des Sabbats unauflöslich verbunden, mit denen auch andere Schranken, die das mosaische^Gesetz um seine Bekenner zieht, fallen.müssen? Wir müssen, M diesen Hüktz är tzÄechtfertigten, in der That jedoch nichtigen Einwand zn widerlegen ein wenig weiter ausholen; wir könnten zwär erwiedetn, daß in dem freien Holland sich jüdische Beamte in Menge finden, und zwar höhere Staatsbeamte, deren Büreau am Sabbat geschloffen, deren ganzes Leben von dem eines strengorthodoxen Juden nicht LMNcht, LbK selbst wenn Ms nicht M Fall wäre, hätte jener Einwänd keine Spur von Bedeutung. - Wir haben einmal in.den Werken eines alten Wischen Philosophen den Grundsatz ausgestellt gefunden, daß höher, weil folgewichttger noch als die bekannten Jckarim des JrMnthüms, der der Willensfreiheit (n->'iw) zu schätzen seü Die vom Göttesgesetz ausgesprochene Freiheit des Willens kann man mit Recht als das Fundament des Jüdeüthüms bezeichnen, auf dem sich alle übrigen Lehren und Gesetze desselben aüfbaüen. Ohne die Mflensfteiheit hätte die Lügend kein Verdienst Und das Laster nichts Häßliches, ja die Begriffe selbst von Lehre und Warnung,, von Gebot und Verbot, hätten durchaus keinen Sinn-. Lob und Tadel, Lohn und Strafe sind nur Hebel für die Richtung des Willens, beschränken aber die Freiheit desselben keinesweges. Wenn wir also, durch Förderung der Emancipation dazu beitrügen, der Willensfreiheit einest Weiteren Spielraum zu ermöglichest, begehen wir da irgend M Unrecht? Kern Staat wird seinen Bürget zwingestirgend eiuön Postenstnzüützhmest, der ihm StibbatvMetzLstg äüflegt/ keine 'Rücksicht wird stark genüg seineinest wahrhaft gesetzesttenen Jüdöst!zur' Untreüe hegen Gottes Gesetz ' zü veranlassen'; deßhälb sind^L hiebei dsts Verbot Blindest Mst/stichtUWoßi-inchen Weg legeü^Mstd Anwendung.' MMnigen Jüdest,-M HM Gesetz Hör-" letzen sti'ölk est - werdest 4s üüch ststMüsterpirt sterlötzsttj nstd MMnigen, ^welche stushstren wollen -ist' ded'DreUe'tttzGttMs MM -Mös'SMMrs- 4oßr-. ' dm Nese-stE -ÄM ffdgÄrtz^nd^r-Hl EhatttzÄi Ge-