Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 12 (1918)
- Issue
- 51 (20.12.1918)
- Date
- 1918-12-20
- Page
- Seite 1 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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ftr. 51 Beilage-zur JÜDISCHEN ZEITUNG DER JÜDISCHE NATIONALFONDS Hitteilungen des Vereines Keren Kaiemeth Leiisrael » und Palästina-Amtes « Redaktionsschluß am vorangehenden Freitag. Spüler einlaufende Spenden werden erst im nächsten Ausweis veröffentlicht.Geldsendungen unr an das Postsp.-Kto. 100.208 Tel.45-3-25. SAMMELSTELLE FÜR ÖSTERREICH WIEN ll/t. ZIRKUSGASSE NR. 33 Der «Jüdische Nationalfonds" ist dazu bestimmt, in Palästina Grund und Boden als unveräußerlich es Eigentum des jUdiachenVolkea zu erwerben. Mitteilungen des Palästina-Amtes Laut Mitteilung des Zionistischen Zentralbureaus in Berlin findet sogleich nach Rückkehr des Dr. Jacobsohn., welcher bekanntlich mit Prof. Weizmann. Schemaria Lewin. Brandeis u. a. in London zu wichtigen Beratungen weilt, in Kopenhagen der Zusammentritt mit den AK-Miitgliederu Prof. Warburg und Dr. Hantke, den Sekretären Lichtheim und Berger, und dem Palästinafachmann Dr. Nawrazki, statt- Als Ergebnis dieser Beratungen ist eine erste Information an die zionistischen Land'esstellen und ihre Palästinaämter mit richtunggebenden Direktiven für die Kolonisation zu erwarten. Wir haben festgest'ellt, daß die vom Zionistischen Zentralbureau in Kopenhagen, Hyskenstraede 10, verlautbarte Einladung, es mögen sich qualifizierte Zionisten als'Ver.waltungsbeamte für Palästina melden; eigentlich vom Zionistischen Bureau in London ausgeht. Die Gesuche sind auch weiterhin nach Kopenhagen zu richten. Einige Sunge Leute werden' als Arbeiter für Obst- und Gemüsekonservenfabriken bei Wien und bis zu 100 junge Leute als landwirtschaftliche Hilfsarbeiter für die nächsten sieben, Wochen auf die in der Nähe Wiens gelegenen Güter jüdischer Gutsbesitzer und Pächter zum Rübenausgraben gesucht. Nebst Unterkunft und voller Verpflegung wird ein Akkordlohn von 250 Kronen per Joch zugesichert. Der Zusammenschluß zu Gruppen von mindestens 10 Mann, dienen einer, für seine Gruppe zu kochen hat, ist wünschenswert Für 20 Arbeiter ist koschere Verpflegung zu beschaffen. Diese Aufforderung richtet sich zunächst ati solche Interessenten, welche sich für die Arbeit in Palästina schulen undkräftigen wollen und sich bereits in Wien aufhalten. Der Zuzug hieher soll hiedurch nicht ermuntert werden. Zum Schluß machen wir noch darauf aufmerksam, daß die Anmeldungen bei den pal. Aemtern in Krakau. Prag u. s. w. eine weitere — bei uns überflüssig machen, da wir mit sämtlichen, diesbezüglichen Ii, stitutionen In Verbindung stehen. Leitgedanken über die Ansiedlung wohlhabender Kolonisten auf Nationalfondboden. Aus Men vielen Anfragen, die an unser Amt gelangen, zeigt sich die Besorgnis, ia die Angst so mancher Kolomsationswerber, und darunter besonders wohlhabender Elemente, ob für ihre Ansiedlung in Palästina bald und ausreichend Boden 1)ereitsteilen' wird. Dabei erwartet man in erster Linie vom Jüdischen Nationalfonds, daß er den Boden zur Verfügung stellen soll, teils, weil er die Sachlage drüben beherrscht; teils weil die Änsiedlung in Erbpacht dem - Kolonisten die Zahlung erspart.' Bei dem Umstande aber, daß der JNF. heute erst über ein kleines Vermögen verfügt, welches zum größten Teil schon für bestehende Siedelun- ’gen in Altneuland festgelegt ist, könnten aus den flüssigen und weiter zuwachsenden Mitteln des JNF. gerechter weise zunächst nur Unbemittelte auf Zuweisung von Landl in Erbpacht zählen. Nun liegt es aber im nationalen Interesse, die Ansiedlungswünsche■ auch der Wohlhabenden tunlichst zu fördern; da bekanntlich im Anschluß an die Kolonistengüter immer' auch eine entsprechende Zahl Arbeiferheimstätten möglich und lebensfähig wird. Anderseits ist es überaus wünschenswert, daß möglichst viel Palästinaboden statt ins Eigentum Privater, in solches des JNF. fällt, als des Repräsentanten der nationalen Gemeinschaft. Bei den Zielen wird nun ein Plan gerecht, welchen sich eine Anzahl von wohlhabender, in Wien und Galizien wohnhafter Zionisten zwecks Gründung einer. Kolonie „Salmona“ zurechtgelegt haben und welcher im Prinzip — einstweilen vom NF.-tlauptbureau — auch genehmigt worden ist. Wir bringen hiemit die Leitgedanken dieses Planes als richtunggebende Anregung zuin Abdruck: '• . L Das Kapital für die Beschaffung des Bodtens — zumindest 50.000 Kronen für jeden Teilnehmer — wird dein JNF. übergeben. Dieser hat dafür keine Zinsen zu entriciiten. 1L Der JNF. kauft für alle Teilnehmer zusammen, womöglich in „Emek-Israel“, einen Bodenkomplex und läßt vorerst den Boden für die künftige Kolonie okupieren und vorbereiten, das ‘ ist die wichtigsten kulturtechnischen Aptienmgsarbeiten wie: . Bewässerung, Trockenlegung, Wegebauten u. s. w. verrichten, den Boden von Gestein und Unkraut reinigen und durch Anwendung angemessener Meliorationsarbeiten kulturfähig machen. Hierauf wird der JNF. den im gemeinsamen Interesse der Teilnehmer für Gemeindeland: nötigen Böden ausscheiden und den übrigen parzellieren, daß jedem Teilnehmer ein seinem Guthaben quofenmäßig entsprechendes Grundstück zugewiesen wird. Alsbald sind dem JNF. die von ihm vorausgelegten Aptierungs- und Parzellierungskosten von den Teilnehmern zu ersetzen. III. Das zur Errichtung der nötigen Bauarbeiten für die privaten und gemeinsamen Zwecke der Teilnehmer und zur Anschaffung ihres lebenden und toten Inventars erforderliche Kapital haben die Teilnehmer, soweit sie nicht durch Vermittlung des JNF. Darlehen erhalten, binnen zwei Monaten nach Aufforderung seitens des JNF., bezw. des Koloniegründungskomitees, beizustellen. Der Teilnehmer kann i edoch Kredite für diese Aufwendungen mir dann in Anspruch nehmen, wenn das hi-efiir erforderliche Kapital, einschließlich der laut P. I. dem JNF. vom Teilnehmer zurückzuerstattenden Aptierungs- und Parzellierungskosten, 50.000 Kronen übersteigt und nur . in dem Ausmaße, um wieviel es 50.000 Kronen übersteigt. Falls der Teilnehmer nicht rechtzeitig die Aptierungs- und Parzellierungskosten ersetzt oder das für obige Aufwendungen nötige Kapital beistellt, steht dem JNF., bezw. dem Gründungskomitee das Recht zu, dem Teilnehmer das für ihn bestimmte Grundstück mit dem Betrage ohne Zinsen abzulösen, welchen dieser Teilnehmer gut hat und das Grundstück anderwärts zu verwenden. IV. Der Boden der Kolonie ist ausschließlich Eigentum des JNF. Die Teilnehmer haben nur darauf das Recht, daß ihnen die ihren Guthabungen entsprechenden Grundstücke vom JNF. für sicli und ihre nächststehenden Erben, bis ein- ‘ schließlich der Enkel, in Erbpacht übergeben werden. Die Teilnehmer selbst und diese ihre Nachfolger werden dem JNF. keinen Pachtzins ze entrichten haben. Der demnach letztberufene Erbpächter hat das Recht, den Boden für weitere 99 Jahre unter den allgemeinen Paclifbedingungen des JNF. in Erbpacht zu nehmen. V. Die Teilnehmer, bezw. ihre Nachfolger übernehmen die Verpflichtung, ihre Wirtschaften nach den Weisungen des JNF. einzurichten und so zu verwalten, daß dadurch die jüdisch-nationalen Interessen nicht geschädigt werden, insbesonders den Boden womöglich selbst oder zu den vom JNF. festzusefzendem Bedingungen durch ' jüdische Arbeiter zu bebauen. Ob die Einrichtung und Verwaltung im Einklänge mit den nationalen Interessen erfolgt, wird gemäß den von JNF. auszuarbeitenden Satzungen, die autonome jüdische Zentralbehörde in Palästina entscheiden, in deren Ermangelung das „Engere zionistische Aktionskomitee“. VI. Ferner übernehmen die Erbpächter die Verpflichtung, ihre-Wirtschaften nicht waiterzuvcrpachten, es sei denn, daß ihnen, bezw. ihren Nachfolgern aus gewichtigen Gründen die persönliche Verwalteng der Wirtschaft durch längere Zeit unmöglich wäre. Als.solche Gründe gelten z. B.: die schwere Erkrankung oder sonstige Arbeitsunfähigkeit eines für die Wirtschaft unentbehrliclien Familienmitgliedes, Berufung zu einem öffentlichen Amt und dergleichen. Sollte die Weiterverpachtung sich als nötig erweisen, wird es jedenfalls verboten sein, für den Boden an sich einen Pachtzins zu erheben, der höher ist, als derjenige, welchen dieser Erbpächter des JNF. ihm zu bezahlen haben wird. Ein höherer Pachtzins muß sowie jedenfalls die Pachtdauer vom JNF. genehmigt werden. VII. Sollte ein Teilnehmer, bezw. dessen Naclifolger gegen, die im Pl 5 und 6 festgelegten- Verpflichtungen dauernd und gröblich verstoßen, so kann der JNF. das Erbpachtrecht als verwirkt erklären, ist aber in diesem Falle verpflichtet, dem vormaligen Erbpächter die noch vorhandenen Gebäude und Anlagen nach den allgemeinen diesiälligen Bestimmungen zu vergüten.- Auf Grund dieser Leitgedanken werden die detailierten Verträge mit den einzelnen Kolonisten abgeschlossen. Wir sind gerne bereit, zur Ergänzung der für die Kolonie nötigen Mindestzahl von Haus- und Hofstellen Anmeldungen von Interessenten entgegenzunehmen, welche sich obige Leitgedanken zu eigen machen, jedenfalls können solche Ansiedlungswerber damit rechnen, daß ihr Verlangen nach Erez Israel-Boden vom JNF. vorzugsweise befriedigt wird. * -W * Au die jüdischen Industriellen, Ingenieure und Techniker. Sonntag, den 29. d. um JalO Uhr vormittags findet im Saale des Bundes der Industriellen, Schwarzenbergplatz, eine Versammlung mit! der Tagesordnung statt: I. Mitwirkung jüdischer Industriellen, Ingenieure und Techniker an dem Paläs tinakolonisationswerke. Referent: Direktor Ing. Hartmann. II. Wald von Fachausschüssen. Das vorbereitende Komitee: Direktor ing. Hartman. Dr. Herzbauin. Ing. Sobelsohn. « In der nächsten Woche findet eine allgemeine Versammlung mit der Tagesordnung „Unsere Vorbereitung für Palästina“ statt. Tag und Ort werden demnächst! bekanntgegebe«. * Rabb. Dr. Sagher in Sobotien b. Teplitz- Schönau, der die Gründung einer Kolonie im Ere* Israel plant, ersucht Interessenten um Mitteilung ihrer Adressea Von der H«*F. Sammetetelle» Der Ausbau de» N. F. Auf der ersten Seite wird das Manifest des JNF. veröffentlicht. Der JNF, ist jetzt vor Aufgaben gestellt, zu deren Bewältigung er der ganzen Tatkraft aller seiner Vertrauensmänner und Freunde bedarf. Es wurden in den vergangenen Kriegsjahren Grundsätze für eine großzügig» Bodenpolitik ausgearbeitet; die Gegenstand der Verhandlungen in den entscheidenden Kreisen bilden. Ferner wurden Pläne individuel wirtschaftlicher und genossenschaftlicher Ansiedlung auf N. F.-Boden von Fachleuten entworfen, die teilweise schon, teilweise demnächst veröffentlicht werden. Die praktische Verwirklichung (fieser Pläne besteht vor allem, bestimmte wachsende Jahreseinnahmen, die dem N. F. den Erwerb des jeweils zur Ansiedlung erforderlichen Bodens ermöglichen. Zur erfolgreichen Duchführung der nun eintretenden großzügigen Arbeit muß die gesamte Organisation ihre Kraft einsetzen. „ _ Chalukah zugunsten des- JNF. Wie wir von maßgebender Seite vernehmen, sollen die Koliel-Sammlungen eine Umgestaltung erfahren. Es sollen nämlich diese Gelder für Gründung einer Kolonie der Ortodoxen auf dem Boden des N. F. verwendet werden. Wir begrüßen mit Befriedigung diese Tatsache als An-. Zeichen der weiteren Entwicklung unserer Idee und hoffen, daß schon bald sämtliche für Palästina tätigen Institutionen zusammen . mit uns gehen werden. Wolf Rose-Hain. Die Kraltauer Juden haben für den s. A- Wolf Rose, welcher bekanntlich in Brzesko als Märtyrer von den polnischen Chufiganen ermordet wurde, einen Hain in Palästina gestiftet Der erste Ausweis erfolgt unten. Wir hoffen, daß die bewußte Judenschaft dieses Denkmal für unseren wahren Helden bald vervollständigen wird. Materialien. Frisch angelangt sind N.-F.-Telegrammformulare. Preis per St. K 1.—. Ausgiebiger Gebrauch derselben seitens unserer G. G. envartet. Einige Herzlbilder (Wandbilder) sind bei uns zum Preise von K 8.50 inkL Porto und Verf. uhältlich. . . u:• i?,!4ä fieldeingang vom 7. bis 14. Dezember 1918. Galizien ........... K 7,793.60 Mähren-Schlesien.- . i» 3.507.— Innerösterreich.. . » 3.162.28 Böhmen.. 3.033.84 Summe ..K 17.496.72 NF.-Spenden im Jahre 1918 . . . „1,041.012.25 Tschlenow-Kolonie Böhmen; Lt. Selbstwehr Nr. 45: Nachod; 207.— Galizien: Delatyn: Chanukah-Smte. d. M. Hirsch: Käufer. Suchar, Alexander. Ing. Kaunn. Horoszewska. T. Horoszewska je 10.—; Bressler, Haber, Gersteflhaber. H. u. M. Normand ie 6.—: Komornik, S. Komornik. Meiseis. Bicrkenfeld. Arzt Bloch Zarwanitzer. Sch. Bloch. Brigg. Petrauker* je 5.—: Hirsch. Treisser. Storch, Bändel. Tager, Nadel. Knoll. Rosen. Abosch. Goldstern. Knoll ie 4.—: Scheine;. Rand. Normand. Brigg ie 3.—: Mosenberg. Griffel. Meier. Krammer. Bartfeld. S. Bartfeld, Zwirn, Schmucher, Komornik, Strum, M. u. J. Taub mann. Preiss. Petrauker. Perl. Stohler. Großmann. H. Bändel. Bändel. Platz. Kalkstern. Nadel. Süssler.- Bader. Drucker. Rosen. Bartfeld. Wiesel, Blei. Altenhaus. Bittraan. Balimann. Worbet Mitglieder für den Verein „Jüdischer National-Fonds“.