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Jüdische Zeitung · 1918-05-31 · 22 (31.5.1918) · p. Seite 10

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
12 (1918)
Issue
22 (31.5.1918)
Date
1918-05-31
Page
Seite 10 (sequence 8)
Language
German
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Seite 10 Nr. 22 JÜDISCHE ZEITUNG m Armen - Ambulatorium des Zionistischen Zentralkomitees für KriegsfliichUinge Wien, II. Taborstraße 20 A Unentgeltliche ärztliche Behandlung von mittellosen Kriegsflüchtlingen ohne Unterschied der Nationalität oo oder Konfession oo Ordination täglich. — Sonn- ^und Feiertage ausgenommen £ Tüchtige Bürokraft (Stenotypistin) für die Redaktion der Zeitschrift „Jerubbaal“ und das Sekretariat des Verbandes der jüd. Jugendgruppen sofort gesucht. — Büroslunden von 9—3 Uhr- Anfangsgehalt 200 Kronen. — Eigenhändig geschriebene Offerte an das Zionistische Büro, Wien, 11., Zirkusgaffe 33 Rasierpulver „Ludwigrin“ Gesetzlich g-schätzt einzig in der Art, nimmt den stä-ks'en Bart in einigen Minuten — ohne Messer, ohne Seife — vom Gesichte ab. Za haben in zwe Stärken. Nr. II tür mittelstarke, Nr. III für starke Bärte. V, Kilo K 3.—. lange ausreichend. In Wien erhältlich in der Dro crie „SANA“, KarniBliterptstz I und Drogerie Jörg), TaborstraO . Provinzversandt durch die Erzeugung Parfüme-ie WILH. LUDWIG, SDPRON (Ung.) Siibcrg. 19. Wiederverk. gesucht. fAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA ■ 4 4 4 4 in allen Sprachen bis 1910 erfchienen, lowie komplette Jahrgänge der „Welt“, „Jüdischen Rundschau“, „Selbstwehr“, „Lemberger Tagblatt“ bis inkl. 1910 antiquarisch gesucht Jüdischer Verlag Berlin W. 15, Sächniclieriraße 8 ► ■ ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► 1 TTTTTTVTTTTf TTTTTTTTTTTTTTTTy PHOSPEKT. ACHTE ÖSTERREICHISCHE KRIEGS ANLEIHE. Steuerfreie amortisable ö1/*'7* Staatsanleihe und steuerfreie 5V*°k kündbare Staatsschatzscheine. KUNDMACHUNG. Auf Grund des Gesetzes vom 11. März 1918, RGBl. Nr. 90 werden als ■ Achte österreichische Kriegsanleihe I. eine steuerfreie 5Vs% amortisable Staatsanleihe und II. steuerfreie 572% ab September 1923 halbjährig kündbare Staatsschatz; scheine ausgegeben. Der Gesamtbetrag der Kriegsanleihe wird auf Grund der Ergebnisse der öffentlichen Subskription festgestellt werden. I. Die steuerfreie 5‘ nz U3!J3S “!?s! uflqi3[ues}EE}s aiqEsqjoiuB aat% | 5.000.000 Kronen eingeteilt und wird in Abschnitten zu 50. 100. 200. 1000, j 2000. 10.000 und 20.000 Kronen ausgefertigt. Die Stücke sind vom 1. Juni i 1918 datiert und tragen in Faksimile die Unterschrift des k. k. Finanzj ministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten und eines Mitgliedes J der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates. Sie sind in deutscher Sprache ausgestellt: der wesentliche Inhalt des Textes ist in den Landessprachen beigefügt. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und werden mit 5.7« % fürs Jahr verzinst. Die Zinsen der Abschnitte zii 100. 200. 1000, 2000. 10.000 und 20.000 Kronen werden in halbjährigen Raten am 1. März und 1. September eines jeden Jahres nachhinein, die Zinsen der Abschnitte zu 5.0 Kronen in ganzjährigen Raten am 1.,September eines jeden Jahres nachhinein ausbezahlt. Die Schuldverschreibungensind mit 22 Kupons, deren erster am 1. März 1919. bezw. bei den Abschnitten zu 50 Kronen am 1. September 1919 fällig ist. versehen: ferner ist ein Talon beigegeben, gegen welchen seinerzeit die weiteren Kupons ohne Anrechnung von Kosten oder Gebühren bei der Staatszentralkasse erhoben werden können. Die Zinsen [ vom 1. Juni 1918 bis 31. August 1918 werden im Abrechnungswege vergütet. Die Anleihe wird zum Nennwerte zurückgezahlt und unter Einhaltung eines annähernd gleichen Zinsen- und Kapitalszahlung umfassenden Annuitätenaufwandes in den Jahren 1924 bis 1958 getilgt. Die Auslosung wird nach Serien (zu 5.000.000 Kronen) vorgenommen und findet im September jeden Jahres, die erste Auslosung im September 1923-statt: die Rückzahlung «folgt an dem der Auslosung folgenden 1. März. Die ausgelosten Serien werden alljährlich alsbald nach der Ziehung hebst einer Liste der Serien, aus welchen noch Restanten aushaften, verlautbart werden. . Die Verzinsung der zur Rückzahlung fällig gewordenen Staatsschuldverschreibungen . erlischt mit dem Fälligkeitstage des Kapitalsbetrages. Dem k. k. Finanzminister ist das Recht Vorbehalten, vom 1. Jänner 1927 angefangen die Auslosungen jeweils zu verstärken oder den noch ungetilgten Anleihebetrag ohne Auslosung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Nennwerte zurückzuzahlcn. Die Kündigung ist in der amtlichen ..Wiener Zeitung“ zu verlautbaren. IL Die steuerfreien 57s%igen Staatsschatzscheine lauten auf den Inhaber und sind in Abschnitten zu 1000. 5000. 10.000 und 50.000 Kronen ausgefertigt; sie sind vom 1. Juni 1918 datiert und tragen in Faksimile die Unterschrift des k . k. Finanzministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten und eines Mitgliedes der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates. Sie sind in deutscher Sprache ausgestellt; der wesentliche Inhalt des Textes ist in den Landessprachen beigefügt. Die Staatsschatzschelae werden mit 554% fürs Jahr verzinst. Die Zinsen werden in halbjährigen Raten am 1. März und 1. September eines jeden Jahres nachhinein ausbezahlt Der Kapitalsbetrag der Staatsschatzscheine wird an dem durch die Kündigung bestimmten Fälligkeitstage zurückgezahlt werden. Jedem Inhaber dieses Staatsschatzscheines steht vom 1. September 1923 angefangen das Recht zu. diesen Staatsschatzschein am Tage einer jeden Kuponfälligkeit auf , sechs Monate, also zum nächsten Kuponfälligkeitstermine. zur Rückzahlung im Nennwerte zu kündigen. Diese Kündigung erfolgt unter Vorweisung dieses Staatsschatzscheines_ bei der k. k. Staatszentralkasse.-welche ihn mit einem. die erfolgte Kündigung bestätigenden Stampiglienaufdruck versieht Dem k. Je Finanzminister ist das Recht Vorbehalten, die Staatsschatzanleihe jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Nennwerte ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Die Kündigung ist im amtlichen Teile der ..Wiener Zeitung“ zu verlautbaren. Die Verzinsung der zur Rückzahlung fällig gewordenen Staatsschatzscheine erlischt mit dem-Fälligkeltstage des Kapitalsbetrages. Die Staatsschatzscheine sind mit 16 Kupons versehen, deren erster am 1. März 1919 iätUg, ist: ferner ist .ihnen;ein Talon beigegebea. gegen welchen für die nicht gekündigten Staatsschatzscheine seinerzeit weitere Kupons ohne Anrechnung von Kosten oder Gebühren bei der Staatszentralkasse erhoben werden können. Die Auszahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals erfolgt ohne jeden Steuer-, Gebühren- oder sonstigen Abzug gegen Einlieferung der fälligen Zinsenkupons, bezw. Staatsschatzscheine bei der k. k. Staatszentralkasse in Wien. Die Zinsen vom 1. Mai 1918 bis 31. August 1918 werden im Abrechnungswege vergütet. Begünstigungen. .1. Die Oesterreichisch-ungarische Bank und die Kriegsdarlehenskasse gewähren gegen Hinterlegung-de Obligationen dieser Kriegsanleihe, bezw. der Interimsscheine als Faustpfand bis zu 75% des Nominalwertes Darlehen zu einem um %% ermäßigten Zinsfuß, nämlich zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß. Die erwähnten zwei Institute gewähren zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß auch auf andere bei ihnen belehnbare Wertpapiere Darlehen, insofern der zu behebende Betrag nachweislich zur Begleichung der auf Grund dieses Prospektes subskribierten Summe dient. Ferner werden die Oesterreichisch-ungarische Bank und die Kriegsdarlehenskasse unter den früher bezeichneten Modalitäten Parteien, welche nachweislich innerhalb der prospektmäßigen Einzahiungsiermine bei einem anderen Kreditinstitute (Bank. Sparkasse, Vorschußkasse usw.) oder bei einer Bankfirma zum Zwecke der Zeichnung dieser Kriegsanleihe ein Darlehen aufgenommen haben, zur Abstattung desselben-in der Höhe..bis zu welcher es im Zeitpunkte des Ansuchens nachweislich noch aushaftet, ein neues Darlehen zum fixen Zinsfuß von 5% gewähren und zu diesem-fixen Zinsfuß prolongieren. Diese Begünstigungen gelten auf die Dauer des provisorisch verlängerten Privilegiums der Oesterreichisch-ungarischen Bank; die Regierung wird jedoch dafür Sorge tragen, daß diese Begünstigungen auch nach Ablauf des provisorisch verlängerten Bankprivilegiums von der, Notenbank oder einer anderen von der Regierung zu bezeichnenden Anstalt bezüglich der steuerfreien 554%igen amortisalben Staatsanleihe bis 30. Juni 1924 und bezüglich der steuerfreien 554%igeii Staatschatzscheine bis 30. Juni 1921 gewährt werden. Die Kriegsdarlehenskasse ist ermächtigt, auf Grund des § 6, Punkt 3. der kaiserl. Verordnung vom 19. September 1914. R.-G.-B1. Nr. 248. unter Bedachlnahme auf die in der bezogenen kaiserl. Verordnung vofgeschriebenen Gebarungsgrundsätzeauch gegen Verpfändung von Hypothekarforderungen. welche die gesetzliche, Sicherheit bieten (§ 1374 a. b. G. B.). Darlehen zu gewähren. 2. Der Umsatz der Staatsanleihe und der Staatsschatzscheine der 8. Kriegsanleihe unterliegt nicht der Effektenumsatzsteuer. 3. Die Titres der Staatsanleihe und der Staatsschatzscheine der 8. Kriegsanleihe werden zum Nettosübskriptionspreise zur Entrichtung der Kriegsgewinnsteuer (Kriegssteuer) verwendet werden können. -r Zur Förderung der Zeichnungen der 8. Kriegsanleihe werden wie bei früheren Kriegsanleihen weitgehende Gebührenbefreiungen durch besondere Verordnungen gewährt werden. Subskriptionsbedingungen. Der Zeichnungspreis beträgt: ' r " für die steuerfreie 554%ige amortisable Staatsanleihe 92.5%, für die steuerfreien 554%igen kündbaren Staatsschatzscheine 96%. Der Zeichner erhält eine Bonifikation von einem halben Prozent und bei der amortisablen Staatsanleihe außerdem ehie' einmonatige Zinsenbonifikation. '■ . ' Der Anschaffungspreis ist bei Zeichnungen bis zu 200 Kronen gleich bei der Anmeldung mit dem vollen Betrag zu 'entrichten. Bei Zeichnungen über 200 Kronen sind bei der Anmeldung der Zeichnung 10%. am 29. Juii 1918 und am 28. August 1918 je 20%, am 28. September 1918 25% des Nennwertes und am 28. Oktober 1918 der Rest des Anschaffungspreises einzuzahlen. Die Subskription beginnt am 28. Mai 1918 und wird Dienstag, den 2. Juli 1918, 12 Uhr mittags geschlossen. Zeichnungen können bei denselben Stellen erfolgen, wie bei den bisherigen Kriegsanleihen. Zeichnungen können auch durch Vermittlungen anderer Banken sowie von Sparkassen. Versicherungsgesellschaften. Privatbankiers,'' Kreditgenossenschaften und ihren Verbänden erfolgen. Wien, im Mai 1918. : - : Der k. k. Finanzminister; Wimmer m. pl v Jbl Will W,,94TK.1^91%-M DMIRIUA : KlifetlMifE WlSI'll lay Wechselstuben in Wien:!., Graben 15,1., Herreng. 12, Aktienkapital: K I00,000.000’—, Reserve-u, II., Praierstr.24, ULLandstrafi^Haupistr. 88, IV? Favo- _ '• SicKersteliüngsforid: k 40,000.000—. rilenalf. 4, V., Margaretensiraße 71, VII., Mariahilfer- - straSe 84, VEQ., Josefstädterstraße 103, IX., Porzellangasse 9, X., Favoriiensir. 9,’ XIL, Meidlinger Haupt-'; Straße 15, XXI., Am Spjij 15. KBtaBte^eursungalier-Baiil^^uail^örsentransa^onep. aufBüchsI n- *.-J r*? 0 ncifciigaaac 14 Zefctraleiin'rfagV Filialen; Briinni BuÜweis,''Frie'dek-Misfek, Iglau,Jurigbünzlau? Karlsbad,* Klaitäir. Kölim.KÖniggräljl'Krakäu, *=• Lembergi K&itiau's; Melnjk/'ÖimUb.' Mähris'cli^Osiräü,';,' £ Pardubi(j, - Pilsen?*' Pisek,- ProssnitjJ' Reichenbefg?T- HT ': /•'' - " : Tabpjf?J.Triest^ ';.. '7 '"'v!: , Stahlkammer mltvernietbarea Säfes Äbonn. v. T K-an; Herausgeber Ale xander Geller,varantwortlicher -Redakieur Da /id Nebenzahl.-—-Druck'von-IgnaB Spin & Söhne,;.Wien“ IE? Roberfgaase ’ K"U ■< uv n;?'¥

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