Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 8 (1914)
- Issue
- 35 (13.11.1914)
- Date
- 1914-11-13
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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c %!'■ r Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 35 Zionisten! Zeichnet die Kriegsanleihe! PROSPEKT. Steuerfrei 5!j% sstemfrMsdK Uriegssuteitie b vom Jahre 1914 s B B fällig am 1. April 1920. Kundmachung. Auf Grund der kais. Verordnung vom 4. August 1914, R. G. Bl. Nr. 202, betreffend die Vornahme von Kreditoperationen eur Bestreitung der Auslagen für außerordentliche militärische Vorkehrungen aus Anlaß der kriegerischen Verwicklungen, emittiert der k. k. Finanzminister eine steuerfreie 5Vo%ige Kriegsanleihe.' Der Gesamtbetrag der Anleihe wird auf Grund der Ergebnisse der öffentlichen Subskription festgestellt werden. Die Titres der Kriegsanleihe lauten auf den Inhaber und sind in Abschnitten zu ,100, 200, 1000, 2000. und 10.000 Kronen, sowie in Abschnitten, welches ein mehrfaches von 10.000 Kronen betragen, ausgefertigt. Die Stücke sind vom 1. November 1914 datiert und tragen in Faksimile die Unterschrift des k. k. Finanzministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten und eines Mitgliedes der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates. Sie sind in deutscher Sprache ausgestellt; der wesentliche Inhalt des Textes ist in den Landessprachen beigefügt. Die Kriegsanleihe wird von der k. k. Staatsverwaltung am 1. April 1920 zurückgezahlt Werden. Die.k. k. Staatsverwaltung behält sich jedoch das Recht vor, die Anleihe auch vor dem 1. April 1920 zur Gänze oder teilweise zurückzuzahlen. Die frühere Rückzahlung kann nur auf Grund einer vorausgegangenen mindestens dreimonatlichen Kündigung erfolgen. Diese Kündigung wird in der amtlichen „Wiener Zeitung“ verlautbart. Die Kriegsanleihe wird mit 51/»0/0 fürs Jahr in halbjährig Chen Raten am 1. April und am 1. Oktober eines jeden Jahres nachhinein verzienst. Die Titres sind mit 11 Kupons versehen, von denen der erste, am 1. April 1915 fällige ein ömonatlicher. Kupon ist, die folgenden halbjährige s(jnd. Die Auszahlung der Zinsen und die Rückzahlung der Kriegsanleihe erfolgt ohne jeden Steuer-, Gebühren- oder sonstigen Abzug gegen Einlieferung der fälligen Zinsenkupons, beziehungsweise Anleihetitres bei der k. k. Staatsschuldenkasse in Wien. Der Anspruch aus der Kriegsanleihe erlischt durch Verjährung in Ansehung des Kapitales binnen 30 Jahren, in Ansehung der Zinsen binnen 6 Jahren vom Fälligkeitstermine an. Der Umsatz der 5l/a% Kriegsanleihe unterliegt nicht der Effektenumsatzsteuer. WIEN, am 12, November 1914. Der k. k. Finanzminister. Subskriptions-Einladung. Unter Bezugnahme auf die vorstehende Kundmachung Seiner Exellenz des Herrn k. k. Finanzministers wird folgendes kundgemacht: Die Subskription beginnt am 16. November 1914 und uirö Dienstag den 24. November 1914, 12 Uhr vormittags, gesAlossen. Voranmeldungen werben ab 12. November 1914 angenommen. Voranmeldungen und Zeichnungen könnenbei nachstehenden Stellen erfolgen: K. k. Postsparkassenamt in Wien und dessen Sammelstellen (k. k. Postämter), sämtliche Staatskassen und Steuerämter, OesterreiChisdi-ungarische Bank, Hauptanstalt Wien, sowie deren Filialen in Oesterreich, in Bosnien und der Hercegovina, Anglo-Oesterr. Bank, Wien, Wiener Bankverein Wien, k. k. priv'. Allgemeine Oesterreichische Baden-Credit-Agstalt Wien, k. k. priv. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe Wien, Allgemeine Depositenbank Wien, Niederösterreichische Escompte- Gesellschaft Wien, k. k. priv. Oesterr. Länderbank Wien, k. k. priv. Bank und Wechselstuben-Aktien-Gesellschaft „Mercur“ Wien, Bankhaus S. M. v. Rothschild Wien, Unionbank Wien, k. k. priv. Allgem. Verkehrsbank Wien, Adiatische Bank Triest, Banca Commerciale Triestina Triest, Bank für Oberösterreich und Salzburg Linz, Bielitz-Bialer Eskompte- und Wechsler-Bank Bielitz, Böhmische Eskompte-Bank Prag, Böhmische Industrialbank, Prag, Galizische Bank für Handel und Industrie Krakau. Industriebank für das Königreidi Galizien und Lodomerien samt dem Großherzogtum Krakau Lemberg, Laibacher Kreditbank Laibach Landesbank des Königreidies Böhmen Prag, Landesbank des Königreiches Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtum Krakau Lemberg, k. k. priv. Mährische Eskompte-Bank Brünn, Mährisch- Ostrauer Handels- und Gewerbebank Mährisdi-Ostrau, Oesterr. Industrie- und Handelsbank Wien, k. k. priv. Steiermärkische' Escompte-Bank Graz, Ustrednl banka Ceskych sporitelen Prag, Wiener Lombard- und Eskomtebank Wien, Zentralbank der deutschen Sparkassen Prag, Zivnostenskä banka Prag und den inländischen Zweiganstalten dieser Bankinstitute Während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden. Voranmeldungen und Zeichnungen können auch durch Vermittlung anderer österreichischer Banken sowie von Sparkassen, Versicherungsgesellschaften und Privatbankiers erfolgen. Für die Voranmeldung und Zeichnung gelten folgende Bedingungen : 1. Der Subskriptionspreis beträgt 97.50% zuzüglich der 5V:>%'Sen Stückzinsen vom 1. November 1914 bis zum Tage der Abnahme. 2. Die Voranmeldung und Zeichnung erfolgt mittels des für dieselbe bestimmten Anmeldungsformulares, welches bei den vorgenannten Stellen kostenfrei erhältlich ist. Sie kann auch ohne Verwendung eines Anmeldungsformulares brieflich in folgender Form geschehen: „Auf Grund der kundgemachten Anmeldungsbedingungen zeichne ich Nom. K.51/«0/0 österreichische Kriegsanleihe 1914 und verpflichte mich zur Abnahme und Einzahlung gemäß der Zuteilung.“ Eurer jeden Zeichnungsstelle ist mit Genehmigung des Finanzministers Vorbehalten, die Höhe des Betrages jeder einzelnen Zuteilung zu bestimmen. 3. Bei der Voranmeldung, beziehungsweise Zeichnung ist eine Kaution von 10°/o des Nominales zu hinterlegen, und zwar entweder in barem oder in solchen Effekten, welche die betreffende Subskriptionsstelle als zulässig erachtet. 4. Die Zuteilung wird sobald als möglich nach- Schluß der Subskription unter Benachrichtigung der Zeichner erfolgen. 5. Die Einzahlung des "auf die zugeteilten Obligationen entfallenden Subskriptionspreises hat in folgender Weise zu erfolgen: 1. bei Zustellungen bis einschließlich 200 K am 4. Dezember 1914 mit dem vollen Betrag. 2. bei Zustellungen über 200 K am 4. Dezember 1914 mit 30%, am 16. Dezember 1914 mit 30°.o, am 2. Jänner 1915 mit 20°,'o und am 15. Jänner 1915 mit dem Restbetrag des vollen Gegenwertes. Bei der ersten Einzahlung wird die erlegte Kaution ver- Bei der ersten Einzahlung wird die erfolgte Kaution verreef net oder zurückgegeben. 6. Anmeldungen auf bestimmte Abschnitte der Anleihe können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies nach Ermessen der Zeichnungsstelle zulässig erscheint. 7. Die Abnahme hat bei derselben Stelle zu geschehen, bei welcher die Zeichnung erfolgt ist. 8. Bis zur Fertigstellung der definitiven Stücke werden den Zeichnern Interimsscheine ausgefolgt, deren Umtausch in definitive Stücke ohne Anrechnung einer Umtauschgebühr bei derselben Stelle erfolgt, bei welcher die Interimsscheine ausgegeben wurden. Für die Durchführung der Subskriptionen bei dem k. k. Postsparkassen-Amt in Wien und den von ihm zur Entgegennahme von Zeichnungen ermächtigten Sammelstellen (k. k. Postämtern) gelten die vondem k. k. Postsparkassen-Amt besonders bekanntzugebenden Modalitäten. Die Oesterr.-ungar. Bank und die Kriegsdarlehenskasse gewähren gegen Hinterlegung der Obligationen der Kriegsanleihe, beziehungsweise der Interimsscheine als Faustpfand Darlehen zu einem um % Prozent ermäßigten Zinsfuß, nämlich zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß. Der begünstigte Zinsfuß bleibt biä auf weiteres, mindestens jedoch auf ein Jahr in Kraft. Die erwähnten Zwei Institute gewähren zu ermäßigtem Zinsfuß auch auf andere entsprechende Wertpapiere Darlehen, insofern der Darlehensbetrag zur Begleichung der auf Grund dieser Einladung subskribierten Summe dient. Gemäß §§ 4 und 5 der kaiserl. Verordnung vom 27. September 1914 über die Stundung privatrechtlicher Geldforderungen können Beträge aus Forderungen aus laufender Rechnung, aus Einlagen gegen Kassenscheine und aus Einlagen gegen Einlagebuch zur Leistung von Einzahlungen auf das Anlehen ohne Beschränkung zurückgefordert werden. Wien, im November 1914.