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Jüdisches Volksblatt · 1899-04-07 · 8 (7.4.1899) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
1 (1899)
Issue
8 (7.4.1899)
Date
1899-04-07
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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PROSPECT. Die „The Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited“ ist in Gemässheit der Beschlüsse der Baseler Zionisten-Congresse von 1897 und 1898 als eine in England domicilierte Actiengesellschaft mit beschränkter Haftpflicht gegründet worden. Die Gesellschaft ist nicht als ein gewöhnliches, nur auf Dividende hinzielendes Institut zum alleinigen Zwecke der Sicherung grosser Profite für die Actionäre gegründet worden, sondern als das finanzielle Instrument, wodurch die Ideen des Zionismus praktisch auszuführen sind. Die Gesellschaft wird diese Zwecke durch die Concentrierung und commercielle Vereinigung von vorzugsweise jüdischem Gapitale und jüdischer Industrie in den zu colonisierenden Ländern, nämlich Syrien und Palästina, fördern. Nur wenn der Aufsichtsrath der Meinung ist und solange er dieser Meinung ist, dass es im Interesse des jüdischen Volkes sei, werden die Operationen der Gesellschaft nicht auf diese Länder beschränkt sein und sich auf die Gründung, Entwicklung, Bearbeitung und das Betreiben von Industrien und Colonisations-Projecten, sowie im allgemeinen auf das Bankgeschäft in jedem anderen Theile der Welt ausdehnen dürfen. Um die Betheiligung an der Gesellschaft allen Schichten des jüdischen Volkes zu ermöglichen, ist der Nominalbetrag der Actien auf £ \.— gesetzt worden. Die Directoren werden zur Zutheilung von Actien nicht schreiten, wenn nicht mindestens ein Achtel des Gapitals, d. i. £ 250.000 gezeichnet und 20 Percent der Zeichnungen, d. i. £ 50.000, innerhalb 4 Monaten vom Datum der Registrierung der Bank gezahlt worden sind. Falls dieser Minimalbetrag innerhalb dieser Zeit nicht gezeichnet und 20 Percent davon bezahlt wird, so werden die eingezahlten Gelder den Zeichnern voll zurückerstattet. Als eine weitere Sicherheit diene den Subscribenten das in den Statuten enthaltene Verbot, Geschäfte vorzunehmen, falls nicht mindestens £ 250.000 bar auf Gapitalconto eingezahlt sind. Der Verwaltungsrath wird die Gesellschaft in Gemässheit der von Zeit zu Zeit gegebenen Instructionen des Aufsichtsrathes leiten, muss aber in folgenden Punkten die vorherige Billigung des Aufsichtsrathes haben : a) Verträge oder Verhandlungen mit Staaten oder Regierungen betreffs irgendwelcher Geschäfte der Gesellschaft, b) Emission oder Gonversion von Anleihen irgendwelcher Art namens irgendwelchen Staates oder irgendwelcher Gemeinde, Behörde oder Gesellschaft, c) Annahme oder Verleihung von Monopolen oder Goncessionen seitens der Gesellschaft oder im Vereine mit dritten Personen, mit Ausnahme von Patenten oder ähnlich beschränkten Rechten oder Licenzen, d) Handels- oder Industriegeschäfte für eigene Rechnung der Gesellschaft, ausgenommen die Annahme, Deponierung oder Transmission von Geldern im gewöhnlichen Bankgeschäfte, e) Geschäfte speculativen Charakters. Vor Ablauf des Jahres 1899 werden die Mitglieder des jetzigen Verwaltungsrathes, welche den Gesellschaftsvertrag unterfertigt haben, zugunsten der bei einer Generalversammlung zu wählenden Directoren zurücktreten. Die Gründeractien werden auf die Namen der Mitglieder des Aufsichtsrathes in ihrer corporativen Eigenschaft eingetragen, sowie auch auf die Namen solch anderer (20 nicht übersteigender) Personen, welche der Aufsichtsrath von Zeit zu Zeit wegen ihrer Verdienste um den Zionismus oder um die Gesellschaft; bestimmen wird. Die Gründeractien berechtigen nicht ihre Inhaber, an dem Profite oder an den Dividenden theilzunehmen, sondern die bei einer Generalversammlung anwesenden oder vertretenen Inhaber von Gründeractien besitzen — abgesehen von der weiter unten erwähnten Ausnahme — alle zusammen ebensoviele Stimmen, als die anderen Actionäre bei der Generalversammlung, und sind die Gründeractien überhaupt nur creiert worden, um dieses Stimmrecht zu sichern und dem Aufsichtsrathe in seinem Charakter als Repräsentanten sämmtlicher zionistischen Vereine der Welt, soweit als ausführbar, eine gesetzliche Gontrole über die Gesellschaftsleitung zu verschaffen. Die Gründeractien berechtigen aber ihre Inhaber zu keiner Stimme in Sachen, die die Zahlung von Dividenden oder die Disposition über .den Gewinn betreffen. . Die Hauptfunctionen des Aufsichtsrathes sind, darauf zu achten, dass die Zwecke des Zionismus, zu dessen Förderung und Entwicklung die Gesellschaft •gegründet wurde, stets im Vordergründe gehalten werden, und in dieser Absicht (aber nicht für das gewöhnliche Geschäft der Bank) hat der Aufsichtsrath das Recht, 3—5 Mitglieder des Verwaltungsrathes zu ernennen, welche Governors genannt und den Aufsichtsrath in allen laufenden Angelegenheiten repräsentieren werden. Thatsächlich sind schon vor der Emission unofficielle Vorsubscriptionen für einen sehr bedeutenden Betrag bei dem Bankcomite eingelaufen, und weitere kräftige Unterstützung ist vielfach und allseitig versprochen. Alle solche Vorsubscriptionen werden, nach Ergänzung der erstgezahlten 10 Percent auf die verlangte Minimal-Anzahlung von 20 Percent, als formelle .Subscription angesehen werden, und Subscribenten, welche solche Subscriptionen und Zahlungen an die autorisierten Agenten der Gesellschaft gemacht haben und welche noch immer Actionäre der Gesellschaft werden wollen, haben nicht nöthig, eine zweite Eingabe um Actien zu machen. Die Gesellschafts-Hauptstelle ist in London, aber Filialen werden in den grösseren Städten des Orients und sonst, wo nöthig, errichtet werden. Es sind keine gewinnbringenden Verträge oder Uebereinkommen geschlossen worden, an welchen die Gesellschaft oder deren Gründer direct oder mdirect betheiligt sind. Der einzige Contract, der existiert, ist abgeschlossen am 20. März 1899 zwischen Dr. D. Alcalay, Belgrad S. Barbasch, Odessa Herbert Bentwich, London Al. T. Eliasberg, Pinsh J. H. Eli mann, Braila Al. Feldstein, Warschau S. L. Hey mann, London Dr. Th. Herzl, Wien Dr. J. Jassinowslty, Warschau Dr. L. Kahn, Wien J. Kann, Haag St. Landau, Lodz Gr. Lourie, Pinsk Dr. Al. Alandeistamm, Kiew Architekt C. Alarmorek, Wien Dr. Ä. Alarmorek, Paris Al. Aloses, Kattowitz Dr. A/i. Nord au, Paris S. Pineies, Gal atz H. Rosenbaum, Jassy S. Sachs, Dwinsk L. Schalit, Riga Dr. Al. Schnirer, Wien H. Steiner, Wien W Temkin, Elisabethgrad Dr. E. W. Tschlenow, A/loskau D. Wolffsohn, Köln einerseits und Dr. Cser Kokesch, Hof-und Geriehts-Advocat in Wien, namens der Gesellschaft andererseits, betreffs der Art und Weise der Rückzahlung der Gründungsspesen, welche von den Genannten bezahlt oder versprochen worden sind und ihnen aus dem Gewinne und anders, wie im Contracte stipuliert wird, zurückbezahlt werden sollen. Ein bloss geringer Provisionssatz wird in manchen Fällen Agenten, Mäklern und Banquiers in England und auswärts vergütet behufs Annahme von Subscriptionen, aber mit dieser einzigen Ausnahme wird weder eine Gründer- oder sonstige Provision, noch eine Zeichnungs-Garantie-ProVision bezahlt werden. , Anmeldungen von Zeichnungen auf Actien sollen auf dem beiliegenden Formulare gemacht und mit dem Betrage des Angeldes an die London and Provincial Bank Limited in London oder an die Bank of Africa Limited, 113 Canon Str., E. C. London und deren Filialen oder an die „The Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited“ in London in ihrem registrierten Bureau oder an irgendeinen der in den Subscriptions-Orten autorisierten Agenten gesandt werden. Falls keine Zutheilung stattfindet, wird das Angeld ungeschmälert zurückgesandt, und falls die Anzahl der zuertheilten Actien geringer sein sollte als die . verlangte Anzahl, wird die Differenz an den Antragsteller zurückbezahlt. Exemplare des Prospectes mit Formular für die Anmeldungen sind bei „The Jewish Colonial Trust (Jüdischen Colonialbank) Limited“ in London oder bei , deren Agenten erhältlich. Die gedruckten Statuten und der Gesellschaftsvertrag, sowie der Vertrag wegen der Gründungsspesen, können von Subscribenten in den Bureaux der . Anwälte der Gesellschaft eingesehen werden. London, 20. März 1899. Subscriptionsstelle für Oesterreich=Ungarn: Bankhaus J. & A. Brecher WIEN IX., Liechtensteinstrasse 2.

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