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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1875-01-01 · 3-4 (1875) · p. Seite 175

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
11 (1875)
Issue
3-4 (1875)
Date
1875-01-01
Page
Seite 175 (sequence 15)
Language
German
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Umschau. 175 Rahmen der Tabelle zu groß gewesen wäre, das erlangte Material aber gewiß einer ausführlichen Mrttheilung Werth ist". Ebenso wird dann im Allgemeinen von den ״Gemeinde-Statuten" gesprochen. Solche, von den Behörden genehmigte Statuten besitzen ״nur 78 von den 665 in nachfolgenden Tabellen aufgeführten Cultus-Gemeinden und Cultus-Nereinen. Doch giebt sich das allgemeine Streben kund, den Cultusangelegenheiten der Gemeinden eine feste, gesetzliche Grundlage zu geben, und bei vielen Gemeinden sind die Statuten eben in Ausarbeitung begriffen, oder der politischen Behörde zur Bestätigung vorgelegt." Die Statuten, soweit sie vorliegen, ״disferiren ihrem wesentlichen Inhalte nach nicht erheblich", das Wichtigste über Verwaltungsnormen und Berwaltungskörper wird für die bedeutenderen Gemeinden in einer Uebersicht zusammengestellt, die Statuten der Gemeinden Wien, Gratz und Brünn, wie die Wahlordnung von Prag ihrem Wortlaut nach mitgetheilt. Bereits in dieser Uebersicht begegnen wir (S. 15 Ende) der Anomalie, daß Czernowitz zwei Gemeinden in sich schließt, von denen die eine als die ״orthodoxe" bezeichnet ist, wie wir das in den Tabellen (S. 66) wiederfinden. Diese Tabellen geben nämlich (von S. 34 bis Ende), geordnet nach Ländern, Bezirkshauptmannschäften und Orten, die Cultus-Gemeinden und Cultusvereine, deren Mitglieder (männlich, weiblich), die Cultus-Beamten (Rabbiner, Prediger, Religionsweiser, Cantoren, Lehrer, Schächter, Gemeinde- Beamte, Gemeinde- und Tempeldiener), Synagogen, Schulen (Elementar- und Religionsschulen), Schulhäuser (diese und jene, ob Eigenthum oder gemiethet), Schulkinder, Begräbnißplätze, Wohlthütigkeitsanstalten und Vereine, eigene Gemeinde-Statuten. Das reiche Material bietet bei einer Anzahl von gegen 600,000 Menschen, die unter sehr verschiedenen äußeren Verhältniffen, geschäftlichen und geistigen Einflüssen leben, die Grundlage zu fruchtbaren Betrachtungen. Wir machen nur auf den einen Umstand aufmerksam, welch eine Verkommenheit sich nach allen Beziehungen hin in der zahlreichen jüdischen Bevölkerung Galiziens und der Bukowina herausstellt. Sehr wünschenswerth wäre es, wenn diese Statistik eines einzelnen Ländercomplexes ergänzt würde durch eine gleiche Bearbeitung für die andern Culturstaaten, und Zwar nicht blos für das deutsche Reich, die Schweiz und Ungarn,

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