Mannheim
Compact Memory

Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1866-01-01 · Heft 4 (Januar 1866) · p. Seite 279

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 4 (Januar 1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 279 (sequence 39)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2417805-2417813-2417817--799-2418642
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

279 Die Vertreibung der Juden aus Böhmen im Jahre 1744. kehr nach der Heimat gleichzeitig durch Wien kamen." Aber nicht blos unter dem Militär fand eine Desertion statt. Die Kaiserin mußte es mit anseheu, daß die meisten Glieder des böhmischen Adels, welcher vom Hause Oesterreich mit Bevorzugungen jeder Art überhäuft worden war, die ihr geschworene Treue verletzten und dem fremden Eindringling! gehuldigt hatten. Sie dienten nicht! nur dem neuen Beherrscher, sie suchten nach Kräften seine Herrschaft im Lande auszubreiten und zu befestigen. Trotzdem in der Prager Kapitulation bestimmt war, daß kein Bewohner von Prag, wegen der Haltung während der Invasion zur Rechenschaft gezogen werden soll, setzte die Kaiserin nichtsdestoweniger eine Untersuchungscommission ein. An der Spitze dieser Commission stand ein Mann, Graf Johann Ernst von Schaffgotsch, welcher befohlen hatte, auf seinen Gütern im königgrützer Kreise dem Kurfürsten von Baiern als König von Böhmen zu huldigen, und also selbst compromittirt war. Der Erzbischof von Prag, Graf Manderscheid, die hervorragendsten Mitglieder des Domkapitels, Personen aus dein Adel und der Bürgerschaft der Hauptstadt waren sehr beschuldigt. Kinsky, Karmitz, Morzin u. a. mußten die Stadt verlassen rmd außerhalb derselben verweileil, bis sie sich purisicirt hatten. Der Graf KinSky, Oberstlandhofmarschall lind Oberstlandkäinmerer in Böhmen, war sogar beschuldigt, einer der ersten gewesen zu sein, welche dem Kurfürsten ihre Huldigung darbrachten. Eigenthüinlich genug war es, daß diese Untersuchungscommission fast keine Resultate förderte. Die Angeklagten fanden unter ihren Richtern Protectoren, und offenbare Landesverrüther wurden neuerdings in Aernter lind Würden eingesetzt. Gegen die Juden wurde keine Untersuchung eingeleitet. Es sind keine hervorragenden Persönlichkeiten genannt, die man des Landesverraths anklagte, aber man beschuldigte sie der Parteinahme für Franzosen und Baiern, und sie mußten ein freiwilliges Geschenk machen — 150000 Fl. — wodurch sie vorläufig einer strengern Ahndung entgingen. Nachdem am 26. Nov. 1744 die preußischen Truppen unter einem starken Gefecht Prag verlassen hatten und die Oesterreicher dasselbe wieder besetzten, benutzten die Grenzsoldaten die Gelegenheit und plünderten die Judenstadt. Zu ihrer Entschuldigung wurde gesagt, sie hätten dies gethan, weil es die Juden mit dem Feinde gehalten haben. Jndeß mögen die Grenzsoldaten über diese Entschuldigung, wenn sie ihnen zu Ohren kam, wol gelüchelt haben. Ein gewisser Deutsch, Jude, soll sich gleichzeitig mit den Preußen geflüchtet haben. (Vergleiche Arneth, Maria Theresia» erste Regierungsjahre, 2. Bd.) Beiläufig einen Monat später, am 18. Dec. 1744, nachdem Prag wieder österreichisch war, wurden die Juden ausgewiesen. Nachdem Vorausgeschickten glauben wir mit aller Sicherheit annehmen zu dürfen, daß vielleicht da lind dort ein Jude in Verbindung mit dein Feinde stand, daß jedoch die Juden im allgemeineil, wenn nicht besser, doch mindestens nicht schlechter als ihre andern Mitbürger waren, und daß die Art und Weise des Befehls, sowie die angeordnete Ausführung desselben auf Leidenschaftlichkeit hinweist. Hinterher suchte man einen plausibeln Grund zu finden und erfand einen. Wenn wir jedoch sagten, daß niemand im Interesse der Juden das Wort nahm, so müssen wir hinzufügen, daß diese Maßregel, die Ausweisung der Juden, als eine für das Gemeinwohl schädliche sofort von maßgebender Seite betrachtet wurde. Noch am 17. Dec., den Tag, bevor das kaiserliche Patent erschien, richtete die Hofkanzlei an die Kaiserin eine Denkschrift, die wir hier im Auszug folgen lassen. Wir verschweigen nicht die Anklagen, die gegen die Juden erhoben werden, weil bezeichnend genug die Anklage wegen Landesverrath nicht vorkommt: „Eure königl. Mayestüt haben mir Obristen Cantzler allergnädigst zu erkennen gegeben, dero allerhöchste Willensmeinung zu sehn, daß aus der Stadt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.