Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 5 (1938)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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Gemeiner Eltister, undt ist von der Commission vorbracht worden der Ärticul wegen Raby Löb Laim, dass er undter die Zeit, so er bey Euch in der Gemein ist, allezeit übel verhalten hat undt zwischen einem Gesel, des Andern Viel wasserey (?) gemacht undt sonsten dergleichen Zanke und Uneinigkeit, die Leuthe übersammen geschätzet undt dass solches nicht zu erleiden ist gewesen undt die hieroben bemelte Commission haben selbe mahlt (?) erkannt wegen des R. Löb wie gemelt geherts Articul, sollen wir Undterschriebene Landt Eltisten erkönnen, wass sein Recht sein soll, ob man Ihme ausschaffen soll von der gemelte Gemein oder nit, damit dass ein ied wederer soll mit Friedt verbleiben. Nun haben die Höchsten aus der quota wie gemelt alle sache ausführlich uns undterschriebene vorgebracht den bemelten Artikul undt begehren, weil der bemelte R. Löb beständig ist in seiner Widerwertigkeit undt lasst dato nicht nach und stärket allezeit die Zänke: Derohalben soll mann ihme das scharffste Recht thanen (= tun), alss haben wir undterschriebene als (wohl alles) wohl bewogen undt beobachtet, als vermög der Gerechtigkeit, undt haben erkönndt, dass die Hr. ohne einige Hinderung oder Säumung den bemelten Löb aus der Gemeine schaffen sollt. Undt wir undterschriebene befehlen solches Euch bey dem Baan undt bey Vermeidung der Straff 30 Dukaten Ihr K. Maj. unser allergnedigste Herrn und 30 Dukaten straff zu dem Landt, ohne die straff, was die bemelte Commission erkänndt haben, undt also balden als euch dieses Schreiben ankombt, dem Raby Löb keine Nachtherberig zu geben gentzlich nicht, undt aus der Gemein Zimmer schaffen undt so lang executive anhalten, biss er von sich selbsten spricht: ich will hinwegk. aber ein weg als den andern soll ihme von dort kein Dienst zugelassen werden, damit dass sich ein jeder davon ein Exemplar nehmet undt gleiches nicht mehr geschüht. Es sagt Moyses Simcha von Buntzel7) Der unterschriebene Moyses Simcha von Buntzel ist wahrscheinlich sein Bruder und mit dem bei Hock-Kaufmann a. a. O. erwähnten Mose b. Simcha Buntzel (gest. 1677) identisch. »5