Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 4 (1934)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Gründe: 1. Diese Umlage gründet sich nicht auf altem höchstem Gubernial-Befehl. 2. Die Judengemeinde onehin auf Grund der Contribution 13 fl per Fass nebst den Tranksteuern zu entrichten habe. 3. Wenn dies landesfürstliches Gesetz wäre ein gleiches auch die Christen zu zahlen hätten. Neurausnitz, am 27. September 1784. David Josef Loschitz Geschworner der Neurausnitzer Judengemeinde." Äusserung des Amtmannes des Eisgruber Wirtschaftsamtes. „Seit urdenklichen Zeiten entrichten die Eisgruber Juden diesen Zins. Auch die Juden in Nikolsburg, Auspitz und Seelowitz zahlen diese Steuer. Das Koscherweingeld gründet sich auf altes Herkommen und in Ansehung der Eisgruber Juden zugleich auf der denselben eingeräumten Schankgerechtigkeit. Die Eisgruber und Nikolsburger Juden haben diesen Zins schon anno 1689 gezahlt, als sie den Wein in Millowitz machten. Anlässlich der Erhöhung der Steuer von 1 fl 40 kr auf 2 fl im herrschaftlichen Dorf Gross-Steurowitz wurden die für das Jahr 1783 rückständigen 29 Gulden an Steuern abgeschrieben und machgesehen. Auszug, was die Juden in nachbezeichneten Jahren von gemachten Koscherweinen Niederlaggeld gezahlt haben: 1774 bis 1783 Eisgruber Juden: 315 fl 45 kr in die Renten und 134 fl 52 kr Accidenz dem Amtmann. 1774 bis 1783 Rausnitzer Juden: 119 fl 14 kr in die Renten und 51 fl 57 kr an Amtmann. 40