Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 3 (1932-1933)
- Issue
- 2 (Februar 1933)
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 71 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Protokolle der »Ghewra-Kadischa« der jüdischen Gemeinde in Preßburg. Von Rabbiner Dr. Max Schay> New York. (Nachdruck verboten.) I. Protokolle sind das Bild der Zeit. Sie geben uns Aufschluß über das Denken und Fühlen einer Gemeinschaft. In den Protokollen spiegelt sich die Idee, von der die Gruppe beseelt ist und dadurch sind die Beschlüsse, die in der Vergangenheit gefaßt wurden, vom kulturhistorischen Standpunkte interessant. Am Ende des 17. Jahrhunderts entstand auf dem Graf Palffyschen Schloßgrunde bei Preßburg eine Judengemeinde.1 Eine der wichtigsten Institutionen dieser Gemeinde war der „heilige Verein", dessen Aufgabe die Bestattung der Toten und die Pflege der Kranken war. Die Beschlüsse dieses Vereines sollen in dieser Abhandlung publiziert werden. Der Verein entstand am Ende des 17. Jahrhunderts. Wir gehen nicht fehl, wenn wir annehmen, daß der Verein im Jahre 1694 gegründet wurde, denn die jüdische Gemeinde erhielt in diesem Jahre einen Friedhof von der Stadtgemeinde zugewiesen.2 Im Archive des Vereines befinden sich einige wichtige Dokumente, ein Protokollbuch, das alle vom Jahre 1751—1841 gefaßten Beschlüsse enthält, und zwei Mitgliedsbücher, in denen die Namen aller Vereinsmitglieder, seit der Gründung des Vereines verzeichnet sind. All diese Bücher wurden erst ungefähr ein halbes Jahrhundert nach der Gründung des Vereines angelegt, die ersten Bücher, die die Original-Statuten des Vereines enthielten, konnten nicht aufgefunden werden. Diese dürften beim Spitalbrande im Jahre 1811 vernichtet worden sein.3 Wie Rabbiner I. Weisz in seinem „Avne Beth Hajozer" angibt, wurden die ersten Statuten des Vereines von Rabbiner Jomtow Lippmann b. Asriel, einem der Vertriebenen aus Wien, verfaßt4 und dürften somit noch im 17. Jahrhundert festgelegt worden sein. Diese Statuten wurden im Jahre 1721 ergänzt, um jene Zeit war Rabbi Wolf Jockerls der Gemeinderabbiner.5 Es galt als 71