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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-06-01 · 4 (Juni 1932) · p. Seite 293

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
4 (Juni 1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 293 (sequence 59)
Language
German
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von m'iitöfesteifö 300 fl. besitzt und die Normafeehultefire der deutschen Schule sich zu eigen gemacht hat, daß er sich mit eiraeiir unbedenklichen Prüfungszeugnisse darüber ausweisen kann itircF muß. So oft eine Judenfamilie erledigt wird, deren Zahl bekanntlich beschränkt ist, welche unter keinem Vorwande vermehrt werden darf, werden die Familienwerber in ein hiezu vörgeschriebenes Vormerkprotoköll durch die Gemeindegerichte eingetragen. Dieses wird: vön dem Judengerichte gefertigt und mit der Bemerkung und dem Vorschläge des Herrschaftsvorsteherls an das betreffende k. k. Kreisamt geleitet. Seit ungefähr einem Jahre wurden von den hiesigen 2 7 jüdischen Familien zwei und erst kürzlich eine dritte erledigt. Um diese hat der Sohn des Isaak Bauer angesucht und wurde abgewiesen, weil es ihm am vorschriftsmäßigen Vermögen und an einem glaubwürdigen Schulzeugnis mangelt. Neben ihm haben in Ermangelung von eingeborenen und tauglichen Familienwerbern fremde mährische Juden competiert und diese Familien zur größten Zufriedenheit und zum größten Nutzen der Judengemeinde erhalten. Nur wollen die Beschwerdeführer dies nicht einsehen und die Familienstelle für ihren ungeeigneten Burschen der Familie erhalten. Besonderen Nutzen brachten der Gemeinde die neu geworbenen Famiiianten David Schostal und Johann Bondy. Die sämtlichen Eisgruber Gemeindefamiiianten besitzen pro anno 1805, durch beeidete Schätzmeister aus der Gemeinde selbst aufgenommenen Vermögensschätzung, in allem und jedem etwas über 15 Tausend Gulden Vermögen, wovon sie jährlich zur Bestreitung der Landesfürstlichen und Obrigkeitlichen Abgaben und der übrigen Gemeindelasten jährlich 600 fl. beitragen und jeder nach dem Calcül seines Vermögensbesitzes bezahlen müssen. Gewiß eine beträchtliche Zahlung, wenn man nach dem Calcül des besitzenden Vermögens und nicht nach dem hievon entfallenden Einkünften entrichten muß. Nun haben die 2 Famiiianten Schostal und Bondy allein in die Gemeinde mehr zugebracht, als alle übrigen Gemeindefamiiianten besitzen; sie zahlen nun die Hälfte des jährlichen Bedürfnisses von 600 fl. und die übrigen 25 Famiiianten haben jetzt nur zusammen 300 fl. zu bezahlen. 293>

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