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Palästina · 1912-01-01 · Heft 3-4 · p. Seite 96

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
9 (1912)
Issue
Heft 3-4
Article
Nachlat-Benjamin [Nachricht]
Date
1912-01-01
Page
Seite 96 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Nachlat-Benjamin. Neben Tell-Awiw ist in Jaffa eine neue Stadtkolonie „Nachlat-Benjamin" hergestellt worden. In wenigen Monaten werden — nachdem die seit 3 Jahren bestehende Gesellschaft durch den Jüdischen Nationalfonds einen Kredit von 32C0 Frcs. erhalten hatte, 21 hübsche Häuschen hergestellt, zu denen noch 17 hinzukommen sollen. Die Kolonie besitzt auch bereits einen Konsumverein und eine Lesehalle (Bet-Mikro). 5& Der Jüdische Nationalfonds und seine Tochtergesellschaften in Palästina. (Aus einem Berichte des Palästina-Amtes an den JNF.). Die Aufgaben unserer landwirtschaftlichen Arbeit in Palästina kann man dahin präzisieren: 1. Erwerb von Boden (und die dazu notwendige dauernde Besitznahme); 2. Heranbildung und Seßhaftmachung eines jüdischen Landarbeiterstandes; 3. Erleichterung der Ansiedlung von bemittelten Juden in Palästina. Theoretisch wäre es durchaus denkbar, daß eine einzige Gesellschaft, zum Beispiel der Jüdische Nationalfonds, alle diese Aufgaben übernimmt. Praktisch steht dem aber entgegen, daß der Jüdische Nationalfonds durch das Verbot der Veräußerung des einmal erworbenen Bodens in seiner Tätigkeit beschränkt ist. Eine Abänderung dieser Statuten ins Auge zu fassen, ist nach den Erfahrungen, die vor zwei Jahren mit einem Abänderur.gsversuch gemacht wurden, nicht empfehlenswert und nach unserer Ansicht auch nicht notwendig, weil inzwischen durch die Gründung dreier anderer Gesellschaften: des Vereines Oelbaunispende, der Palestine Land Developement Company und der Siedlungsgesellschaft „Erez Israel" die Tätigkeit des Jüdischen Nationalfonds eine ausreichende Ergänzung erfahren hat. Es fragt sich jetzt, wie das Verhältnis des Jüdischen Nationalfonds zu diesen drei Tochtergesellschaften zu gestalten ist. Es ist wahrscheinlich, daß die Gründer des Jüdischen Nationalfonds seine Statuten nicht nur deshalb enger gefaßt haben, weil sie bodenreformerische Pläne verfolgten, sondern auch deshalb, weil sie im Jüdischen Nationalfonds ein Volksvermögen sahen, das von allen riskanten Unternehmungen fern gehalten werden soll. Die Verwaltung des Jüdischen Nation^lfonds hat auch bisher an diesen Grundsätzen festgehalten und sich auf solche Anlagen beschränkt, die nach den hiesigen Verhältnissen als ganz sicher gelten können. Es ist zweifellos, daß der Jüdische Nationalfonds dieses gesunde Prinzip, unter dessen Herrschaft er seine aufsteigende Entwicklung genommen hat, auch weiter beibehalten muß. Nun gibt es aber, wenn man die obenerwähnten Aufgaben unserer landwirtschaftlichen Arbeiten erfüllen soll, auch sehr viele Arbeiten, die ein größeres oder 96

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