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Palästina · 1908-01-01 · Heft 11-12 · p. Seite 223

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Journal
Palästina
Volume
5 (1908)
Issue
Heft 11-12
Article
Abstellung von Zollschwierigkeiten in der Türkei [Nachricht]
Date
1908-01-01
Page
Seite 223 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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&3 &3 AUS DER TÜRKEI. 6h Ä Abstellung von Zollschwierigkeiten in der Türkei. Kürlich erschien ein wichtiger Erlass, der zur Hebung des wirtschaftlichen Verkehres Europas mit der Türkei viel beitragen dürfte. Die Verordnung lautet wie folgt: Die vorläufige Revision der aus Europa per Bahn expedierten Transitsendungen, welche sodann per mare weiterexpediert' werden sollen oder vice versa, wird hiermit aufgehoben. Transitwaren können von nun ab, ohne irgendwelche wie immer geartete Untersuchung den ottomanischen Boden passieren. 2. Lettern für Druckereien, alle für die Druckerei nötigen Maschinen und Utensilien können von nun ab durch jedermann ohne spezielle Formalitäten eingeführt werden. 3. Die bis jetzt vorgeschriebenen Konsularzertifikate für Geldschränke, welche bestätigen sollen, dass die Kassen keine explosiven Materialien enthalten, sind von nun ab nicht mehr erforderlich. Jeder eingeführte Geldschrank oder Panzerkasse muss dem Inhaber ohne weiteres ausgefolgt werden. Kalziumkarbid und andere für die Industrie nützliche Chemikalien, deren Einfuhr bis jetzt verboten war, können von nun ab frei importiert werden. 5. Alle pharmaezutischen Produkte, die in dem Gesundheitsreglement des Zollamts nicht angeführt sind und deren Einführung bis jetzt, sei es auf Grundlage eines Irades oder ministeriellen Erlasses verboten war, können von nun ab ebenfalls frei eingeführt werden. Die Liste der verbotenen Produkte wird einer entsprechenden Prüfung unterzogen, sodann umgearbeitet und das Resultat den Handelskreisen seinerzeit zur Kenntnis gebracht werden. Die Neue Türkei. Die seit Anfang September ds. js. in Konstantinopel erscheinende deutsche Tageszeitung ,,Die Neue Türkei" wird mit der von dem Berliner Redakteur Grunwald herauszugebenden deutschen Tageszeitung „Osmanischer Lloyd" verschmolzen. Der „Osmanische Lloyd", dem vom deutschen Reichskanzler [aus dem Dispositionsfonds des Deutschen Reiches eine Subvention von 100,000 M. bewilligt wurde, wie die „N. I. K." bereits vor einigen Monaten zu melden in der Lage war, wird bereits in diesem Monat zu erscheinen beginnen. Militärdienstbefreiung der Rabbiner in der Türkei. Aus Konstantinopel wird gemeldet: Der Chacham Baschi von Konstantinopet wurde dieser Tage einer Konferenz des Justizmijnisters und Ministers für Kultus zugezogen, in welcher dem Chacham die offizielle) Mitteilung gemacht wurde, dass die Regierung gleich nach Eröffnung des Parlamentes einen Gesetzentwurf über die Militärdienstpflicht der Nichtmohammedaner vorlegen werde. Da diesem Gesetze das Prinzip zugrunde liegt, dass von der aktiven Dienstpflicht die Geistlichen aller Konfessionen zu befreien sind, wurde der Chacham Baschi aufgefordert, so rasch als möglich die Namen derjenigen Rabbiner bekannt zu geben, die dem Rabbinatskörper der türkischen Hauptstadt angehören. 223

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