Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 11 (November 1937)
- Article
- Syrien [Nachricht]
- Date
- 1937-11-01
- Page
- Seite 575 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Immerhin ist zu konstatieren, daß die syrische Regierung sich bemüht, den Waffenschmuggel nach Palästina zu verhindern, ebenso duldet sie keine politische Tätigkeit der amnestierten syrischen Araberführer (siehe über diese »Palästina« Nr. 8/9, Seite 458). Irak. Der Korrespondent der »Times« berichtet, daß das neue Ministerium dem Fasci ed-din el Koakdschi erlaubte, von Kirkuk, wo er interniert war, nach Bagdad zu gehen, wo er antibritische Artikel veröffentlicht. Der junge König Ghazi habe an Prestige verloren, die Beziehungen zwischen Sunniten und Schiiten hätten sich nicht gebessert. Aus anderer Quelle verlautet, daß die leitenden Kreise Iraks sich bestreben, daß der neue unabhängige Staat Palästina—Transjordanien mit Irak vereint werde. Saudi Arabien. Wie »AI Mukkatam«, Kairo, meldet, ist Ibn Saud noch immer nicht gewillt, anzuerkennen, daß Akaba zum Gebiet Transjordaniens gehört. Er soll an der Grenze dieses Landes Truppen konzentrieren. Tatsächlich hat Ibn Saud in seinem Vertrag mit Großbritannien (1925, verlängert 1934 und 1936) die Frage von Maan und Akaba als ungelöst erklärt. Jemen. Wie die Wochenschrift »Ar Rabitah al Arabijah«, Kairo, meldet, hat Großbritannien seine militärische Stellung im Süden von Jemen (Protektorat Hadramauth) sehr ausgebaut und Schabwah befestigt. Wie bekannt, hat Jemen den Freundschaf tsvertrag mit Italien am 29. August 1937 in feierlicher Weise verlängert. In Sana ist eine neue Militärschule zur Instruktion der beduinischen Jugend errichtet worden, wo diese turnusweise ausgebildet wird. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG. Der Nachfolger L. Y. Andrews. Der stellvertretende britische Resident in Transjordanien, A. L. K i r k b r i d e, wurde zum Distriktskommissär von Galiläa an Stelle des ermordeten L. Y. Andrews ernannt. Eine wichtige Reform im Gerichtsverfahren. Nach einem am 5. Oktober veröffentlichten Gesetz ist zukünftig ein bestätigender Beweis oder eine Zeugenaussage, die zu einer Verurteilung zwei Zeugen verlangten, im Strafverfahren nicht mehr unumgänglich notwendig. Dadurch wird die Machtlosigkeit der Gerichte in Mordprozessen, hervorgerufen durch die Bestimmungen des alten türkischen Codex, behoben. Dies hatte in letzter Zeit dazu geführt, daß zahlreiche Araber, die unter Mordanklage standen, freigesprochen werden mußten, da kein bestätigendes Zeugnis erbracht werden konnte. Ein typischer Fall war das Gerichtsverfahren gegen einen Araber, der unter der Anklage des Mordes an dem Polen Sluga stand. Er wurde freigesprochen, da kein den Mörder identifizierender Beweis erbracht werden konnte, der die Aussage des Opfers, die kurz vor dessen Tode erfolgte, bestätigt hätte (siehe Nr. 10, Seite 522, Absatz 2). Abänderung der Einwanderungsbestimmungen. Im Amtsblatt der Regierung erschien am 20. Oktober ein Gesetzentwurf, durch den die Einwanderungsbestimmungen in wichtigen Punkten abgeändert werden sollen. Der Hochkommissär soll die unbeschränkte Vollmacht erhalten, sowohl die Höchstzahl der zuzulassenden Einwanderer, als auch ihre Verteilung auf die verschiedenen Einwanderungkategorien und endlich den Anteil der Juden in jeder Einwanderungskategorie festzusetzen. In der Frage der illegalen Einwanderung wird die Beweislast durch das neue Gesetz den Einwanderern selbst zugeschoben, die den Nachweis für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Palästina zu erbringen haben werden. Für Obdachgewährung, Hilfe- und Vorschubleistung zu Gunsten illegaler Einwanderer werden Strafen vorgesehen, ebenso für Schiffe, die den Versuch machen, Einwanderer einzuschmuggeln. Die erste Bestini-