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Palästina · 1937-10-01 · Heft 10 (Oktober 1937) · p. Seite 493

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 10 (Oktober 1937)
Article
Finanzen, Steuern und Wirtschaftslenkung im geplanten Staate der Juden
Date
1937-10-01
Page
Seite 493 (sequence 7)
Language
German
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Bürger des Gaststaates, sondern freier jüdischer »Staatsbürger in der Fremde« sei, für tie Gastländer keine Gefahr bedeute und somit auch weniger zu leiden habe. An diesem Vorschlag ist etwas richtiges dran. Gewiß ist es unsere Aufgabe und Pflicht, möglichst viele Juden in den jüdischen Staat zu bringen und sie zu dessen Bevohnern zu machen. Es ist — trotz aller schwerwiegender ideologischer Bedenken — msere Pflicht, uns auch um Juden zu kümmern, die ohne Paß (oder mit »schlechtem« ^aß) heimatlos und verfolgt sind, und wir müssen ihnen wenigstens die Möglichkeit (eben, am Jüdischen Staat einen Rückhalt zu finden. Allerdings ist es denkbar, daß iuf diese Weise eines Tages der Jüdische Staat mehr auswärtige als inländische Bürger;ählt. Meines Erachtens würde das nicht schaden. Man kann es aber dadurch verneiden, daß man das Bürgerrecht der Auswärtigen an ihre Einwanderung oder Rückzehr nach dem Jüdischen Lande innerhalb einer bestimmten Frist knüpft. Die Verleihung des Bürgerrechts kann auf zweierlei Weise geschehen: Entweder nan verleiht es umsonst, aber nur demjenigen, der sich im Lande schon eine bestimmte £eit aufhält, die Landessprache beherrscht und nachweist, daß er sein Vermögen i ergebracht und es tatsächlich hier nützlich investiert hat. Auf diese Weise würde nan noch einen ganz besonderen Anreiz zum Transfer und zur Investition jüdischen Capitals in die Wirtschaft unseres Landes schaffen, was ja noch viel wichtiger sein nüßte als die Vergrößerung unserer Staatseinnahmen. Kann der neue Bürger nicht nachweisen, daß er sein Vermögen hergebracht und der nützlich investiert hat, dann wird seine Einbürgerung von der Zahlung einer recht lohen Gebühr abhängig gemacht. Ebenso hat er eine hohe Gebühr zu zahlen, wenn er las Land verläßt; sie wird ihm zurückerstattet, sobald er von seiner Reise wieder;urückkehrt, bzw. wenn er den Transfer seines Vermögens und dessen nützliche Invetition nachweist. So verhindert man auch, daß jüdisches Kapital ins Ausland fließt. Oder aber man gewährt jedem Juden, ganz gleich, wo er sich aufhält, auf Antrag las Jüdische Bürgerrecht. Dann hat er von vornherein eine hohe Gebühr zu zahlen, lie sich nach der Höhe seines Vermögens oder Einkommens richtet, die ihm aber ganz )der teilweise erstattet wird, wenn er seine Einwanderung in den Jüdischen Staat, den rransfer seines Vermögens und dessen Investition im Lande nachweist. Hierin liegt natürlich eine gewisse Ungerechtigkeit, denn der arme Jude, der schon tus Mangel an Reisegeld nicht nach Palästina kommen kann, könnte, insbesondere bei Anwendung des zuerst dargelegten Systems, die Jüdische Staatsbürgerschaft nicht erverben. Andererseits wird der reiche Jude einwenden, daß man doch nicht »ideelle« >olitische Akte von Finanzfragen abhängig machen dürfe. Darauf ist zu sagen: Der mswärtige Bürger kann viele Pflichten des hiesigen Bürgers (etwaige Wehrpflicht, Arbeitsdienst, Inlandsteuern usw.) nicht erfüllen. Würde man ihm trotzdem in gleicher vVeise, also ohne große Kosten, das Bürgerrecht geben, so hätte er dem Inlandsbürger jegenüber einen Vorteil, der unberechtigt wäre und vermieden werden muß. Die Einlahmen aus der Verleihung des Bürgerrechts müssen wiederum in erster Reihe dazu 'erwendet werden, dem armen Juden die Einwanderung zu ermöglichen. Auf diese kVeise wird ein gerechter Ausgleich geschaffen. Für den Staat der Juden aber ergeben sich aus der Einbürgerung dieser Personen jroße und wichtige finanzielle Vorteile. Eine bedeutende Einnahmequelle und zugleich ein gutes Mittel zur Wirtschaftsenkung finden wir im Waren Clearing. Bisher ließen sich eigentliche Clearing-Abkommen nicht abschließen. Die Mandatsegierung wird durch Art. 18 des Mandats daran gehindert. Man ist sich allgemein larüber einig, daß diese Klausel der Mandatsbestimmungen auf jeden Fall gestrichen

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