Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1937)
- Article
- Die Königliche Kommission für Schutzzölle [Nachricht]
- Date
- 1937-08-01
- Page
- Seite 469 (sequence 1)
- Language
- German
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AUSSENHANDEL. 469 Die Königliche Kommission für Schutzzölle. Die Königliche Kommission empfiehlt in ihrem Berichte unverzüglich Verhandlungen zu eröffnen, um den Handel Palästinas auf eine gerechtere Grundlage zu stellen, da die weitere Anwendung des Artikel 18 des Mandates auch Völkerbundsmitglieder gegenüber unzeitgemäß sei und das Land unter den internationalen Handelsbeschränkungen leiden müsse. Die Palästina-Regierung stellt sich davon, wie von den drei Jahre langen Protesten und Vorstellungen jüdischer sowie arabischer- Kaufleute unbeeindruckt, in ihrem Bericht an die Mandatskommission auf den extremen Standpunkt handelspolitischer Passivität und Gewährung der Meistbegünstigung an alle Länder, um Palästina die Möglichkeit freien Einkauf auf den billigsten Märkten zu ermöglichen. Umfang und Höhe der Zölle. Nach dem Bericht der Handelsabteilung der Regierung betrugen die Einnahmen aus Zöllen im Jahre 1936: 2,012.356 £P (1935: 2,869.819 £P). Der Wert der Einfuhr betrug 1936 13,979.000 £P, davon waren für 7,010.000 £P zollpflichtige Waren, die mit Zöllen in der Höhe von 28,7% ihres Wertes belastet waren und 50,1% der gesamten Einfuhr ausmachten. Waren für 6,969.000 £P wurden zollfrei eingeführt. Davon entfielen auf zollfreie Einfuhr aus Syrien 1,274.000 £P, auf zollfreie Einfuhr 4,034.000 £P und auf privilegierte Einfuhr 1,661.000 £P. Steigerung der Ausfuhr. Im ersten Vierteljahr 1937 stieg die Ausfuhr von Industrieerzeugnissen von 119.838 £P auf 212.304 £P. In erster Reihe stieg die Ausfuhr von Kali und Brom, Waschseife und geschältem Reis, der mit 19.341 £P zum ersten Mai in der Ausfuhrliste erscheint. Schutzzoll für Bier. Die Regierung hat beschlossen, ab 1. Juli 1937 einen Einfuhrzoll von 10 Mil für jeden Liter syrischen Bieres einzuheben. Abkommen mit Rumänien. Mit Rumänien wurde ein Handelsabkommen abgeschlossen, in dem vorgesehen wird, daß 1937/38 Rumänien Waren für 1,200.000 £P nach Palästina ausführt und für 200.000 £P Waren aus Palästina bezieht. LANDWIRTSCHAFT. Pflanzung von Fruchtbäumen. Hierüber schreibt D r. M a x H i r s c h in einem Artikel über die Landwirtschaft im »Palnews«-Jahrbuch: Palästina hat zirka 13 bis 14 Millionen Dunam Fruchtbäume, davon Oliven 600.000, Mandeln 242.000, Feigen 98.700 Dunam. Die Obstbaumzucht beginnt in der jüdischen Landwirtschaft eine große Rolle zu spielen. Dagegen nimmt die Kultur von Oliven und Mandeln in den alten Kolonien ab. Der Import an Obst ist sehr bedeutend, so daß die Kulturen gute Absatzaussichten haben. Eine große Schwierigkeit liegt darin, daß die Bäume erst einige Jahre nach der Pflanzung Früchte tragen. Es sind ferner noch nicht, wie bei Zitrus, speziell für Palästina geeignete Sorten gefunden worden. Auch die Investition ist groß und beträgt 30 £P per Dunam, ohne den Preis für den Boden. Es wird noch viel experimentiert. Sehr oft vernichtete der Chamsin die Obstbäume vollständig. Der Durchschnittsertrag per Dunam ist zirka 450 kg, was ein Bruttoeinkommen von 11 £P ergibt. Abzüglich der Ausgaben von 8 bis 9 £P bleiben netto 2 bis 3 £P. Doch gilt das nur für die vergangene Zeit der hohen Preise. Die syrische Konkurrenz liefert derzeit sehr billig, bis zu 7 Müs per Kilogramm. Daher könnte Obst nur dort, besonders günstige Bedingungen vorliegen, kultiviert werden und man müßte mit allen Mitteln versuchen, das Preisniveau zu halten.