Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1937)
- Article
- [Rezension] / m. f.
- Date
- 1937-06-01
- Page
- Seite 333 (sequence 2)
- Language
- German
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Die Ausbrüche der Araber werden natürlich entschuldigt. Zwar seien sie durch die britische Herrschaft — also gar nicht durch jüdische Arbeit — zu bemerkenswertem Wohlstand gelangt, aber doch seien sie in einem Zustand der Verzweiflung. Es ist beachtenswert, daß der Autor, trotzdem er sich über die ganze Frage völlig einseitig und falsch informiert zeigt — auch die Behauptung, Palästina und Transjordanien seien zwei getrennte Mandate ist irrig — und daher ganz falsche Vorstellungen über sie hat, doch nicht für die arabische Lösung, sondern für eine Kantonisierung des Landes eintritt. Auch hier zeigt sein Vorschlag, daß dies »nach Schweizer Muster« geschehen solle, daß er die Landesverhältnisse Palästinas nicht kennt. Es ist bedauerlich, daß ein englischer politischer Schriftsteller von Rang, dessen große Kenntnisse auf einem anderen Gebiet liegen, sich nicht die Mühe genommen hat, das Problem Palästinas, dem er übrigens nur sieben Seiten widmet, genau zu studieren, bevor er apodiktische Urteile darüber abgibt. m. f. Some Problems of the Palestine Mandates* Von Dr. Nathan Feinberg, Tel Aviv 1936, 125 Seiten. — Der Autor, Professor der Akademie für Internationales Recht im Haag, veröffentlicht eine Sammlung seiner Aufsätze über das Palästina- Mandat. Er gibt einige wenig bekannte interessante Einzelheiten über die Vorgeschichte des Mandates, über die Prinzipien der palästinensischen Staatsbürgerschaft nach internationalem Recht, über das Problem des Legislative Council u. a. m. Er weist nach, daß Juden, die ihren ständigen Wohnsitz in Palästina haben, nach Artikel 7 des Mandates berechtigt sind, die Staatsbürgerschaft des Landes, deren Erteilung durch Verordnung dem Oberkommissär zuerkannt wurde, ohne dessen Entscheidung zu erlangen. Ein Jude, der nach Palästina zurückkehrt, ist kein Ausländer, der in ein fremdes Land einwandert. Angesichts der neuerlichen Behauptung der arabischen Führer, daß das Mandat im Widerspruch mit Artikel 22 der Völkerbundsatzung steht, ist es von Interesse, daß der Autor sie in sehr einleuchtender Weise und mit Argumenten widerlegt, die bisher nicht gebraucht worden sind. Dr. Feinberg ist Jurist und Völkerrechtslehrer, weshalb all seine scharfsinnigen Argumente juristischer Natur sind. Die Fragen, um die es sich handelt, sind aber vorwiegend politische und die Entscheidung über sie wird in erster Linie von politischen Erwägungen beeinflußt. Immerhin ist es gerade Großbritannien und dem Völkerbund gegenüber wichtig, politische Forderungen auch juristisch zu stützen. In dieser Hinsicht ist es von Interesse, daß Dr. Feinberg ausführt, daß alle Mitglieder des Völkerbundes verpflichtet sind, bei der Errichtung der jüdischen Heimstätte mitzuhelfen, denn diese ist dem Mandatar von der Liga auferlegt, das heißt also von allen ihr angehörigen Staaten. In einem Artikel über die Forderung des Jüdischen Weltkongresses: die Juden sollen als internationale Nation in den Völkerbund aufgenommen werden, sagt der Autor zutreffend, daß diese Forderung vom zionistischen Standpunkt aus nicht richtig sei. Für diesen ist der jetzige Status der jüdischen Nation nur ein provisorischer; der Zionismus will aber die Juden aus einem exterritorialen Volk zu einem Staatsvolk machen. m. a. Map of Palestine» Scale 1 : 250.000. Von Z. L i f s h i t z, Chief Engineer, The Palestine Land Development Co. Ltd., Jerusalem 1937. — Die PLDC edierte soeben diese Übersichtskarte. Sie enthält keine Höheneinzeichnung, ist aber dank ihres großen Maßstabes äußerst detailliert und zeigt die administrative Einteilung in Distrikte, Subdistrikte, Stadt- und Dorfgemeinden. In besonders klarer Weise ist der jüdische Bodenbesitz dargestellt: blau das Land des KKL, grün jenes anderer jüdischer Eigner, wobei deutlich gemacht wird, welcher Boden noch ungeteilt (Muscha) und welcher Konzessionsland ist. Ebenso sind Wasserläufe, Brunnen, Verkehrswege usw. sehr klar ersichtlich. 338