Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1936)
- Article
- Die erste Bekanntmachung der Königlichen Kommission [Nachricht]
- Date
- 1936-10-01
- Page
- Seite 529 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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bereiten und für die Ankunft der Kommission bereitzuhalten. Um die Aufstellung seines provisorischen Arbeitsprogrammes zu ermöglichen, werden alle Obgenannten aufgefordert, sich mit Namen und Adresse bei einem besonderen Regierungskommissär schriftlich zu melden. Außerdem gibt die Kommission bekannt, daß sie nicht beabsichtige, Anwälte für irgendeine Organisation oder Einzelpersonen anzuhören. Vorbereitungen für die Verhängung des Kriegsrechtes« Am 29. September wurde in London der Text einer Königlichen Verordnung, betreffend die Einführung eines militärischen Ausnahmezustandes in Palästina veröffentlicht. Die Verordnung, die mit der Verkündung durch den Hochkommissär in Palästina in Kraft tritt, ermächtigt diesen, dem militärischen Oberbefehlshaber, Generalleutnant Dill, das Recht zu übertragen, Verfügungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und zur Verteidigung Palästinas zu treffen. Die Übertragung dieser Befugnisse an Generalleutnant Dill geschieht mittels Erlassung einer weiteren Proklamation, deren Zeitpunkt gemeinsam vom Hochkommissär und Generalleutnant Dill bestimmt werden soll. Der Oberbefehlshaber wird ermächtigt, alle Bestimmungen zu erlassen, die er im Interesse der Wahrung der öffentlichen Sicherheit für notwendig erachten sollte. Diese Bestimmungen unterliegen keiner Berufung an irgend eine Gerichtsinstanz. Ferner wird er ermächtigt, Militärgerichte zur Behandlung von Verstößen gegen diese Anordnungen einzusetzen, deren Urteile nicht vor anderen Instanzen angefochten werden können. Unter anderem wird Generalleutnant Dill ermächtigt, Bestimmungen zu treffen, die sich auf folgende Angelegenheiten beziehen: Zensurwesen; Verhaftung, Festhaltung, Ausschließung und Landesverweisung; Kontrolle der Häfen und des Schiffsverkehrs; Kontrolle der Flughäfen und Landungsplätze; Kontrolle des Verkehrs zu Land, Wasser und in der Luft; Handel (einschließlich Import und Fabrikation); Enteignung und Kontrolle von Eigentum; Verhängung von Kollektivstrafen, sowie Enteignung und Zerstörung von Eigentum als Straf maßnahmen. Die Übertragung der Kontrolle über Häfen, den Schiffsverkehr und den Transport würde auch die jüdische Einwanderung der Militärmacht unterstellen. Die Einführung des militärischen Ausnahmezustandes wird wirksamer sein, als es die Einführung von Kriegsrecht gewesen wäre, da der Kriegszustand der Militärbehörde keine größere Gewalt über die zivile Bevölkerung verleiht, als das allgemein geltende Gesetz anerkennt. Neuer Vertreter Großbritanniens in der Mandatskommission« An Stelle des wegen seines Alters zurückgetretenen Lord Lugard, wurde Lord Hailey zum Vertreter Englands in der Mandatskommission ernannt. Er ist 64 Jahre alt und stand von 1919 bis 1930 im indischen Zivildienst. Seit 1934 ist er Direktor des Afrika-Forschungsinstitutes. Todesurteil gegen zwei arabische Aufständische« Abdul Nasri und Mohammed Hamdan, aus einem Dorf bei Schchem, wurden wegen eines Überfalles auf Truppen auf der Straße Tel Aviv—-Haifa, zum Tode verurteilt. Ein Angeklagter war geständig. Das Urteil wurde bereits vollzogen. Zwei jüdische Wächter verurteilt* Zwei jüdische Wächter, die ihre Kolonie schützten, wurden wegen verbotenen Waffentragens, zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Hochkommissär hat eine Begnadigung abgelehnt. Die bisherigen Verluste und der materielle Schaden« Nach einer Meldung der »United Press« aus Jerusalem, wurden bisher 7 englische Polizisten, 5 Flieger und 22 Soldaten, zusammen 34 Personen getötet, 39 Polizisten und 105 Soldaten und Flieger verwundet. Unter der Bevölkerung wurden 619 Araber und 81 Juden getötet und 276 verwundet.