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Palästina · 1936-10-01 · Heft 10 (Oktober 1936) · p. Seite 528

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
19 (1936)
Issue
Heft 10 (Oktober 1936)
Article
Um die Einführung des Kriegsrechtes [Nachricht]
Date
1936-10-01
Page
Seite 528 (sequence 2)
Language
German
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Fürsten getreten. Scheich Kemal Kassab, der Vertrauensmann Ibn Sauds, führt die Verhandlungen, und Fürsten wie Mandatsverwaltung suchen die Aufständischen zum Einlenken zu bringen. Jeden Tag kann das Manifest der arabischen Fürsten erlassen werden, mit der Aufforderung, den Streik bedingungslos einzustellen und auf Englands guten Willen zu vertrauen. Aber vorher muß der Erfolg des Aufrufs gesichert sein. Das bedeutet, daß der Einfluß und das Prestige des arabischen Komitees durch Intervention ausländischer Mächte und mit Hilfe der Mandatsregierung aufrecht erhalten wird und zugleich dieses Interventionsrecht der arabischen Staaten praktisch anerkannt wird. Zu allen diesen Verhandlungen wurde der Jischuw, um dessen Zukunft es geht, nicht zugezogen, obwohl Dr. Weizmann eine Anregung Mr. Sieffs und Lord Wintertons aufnehmend, in einem Brief an die »Times« seine Bereitwilligkeit erklärte, mit den Arabern am runden Tisch zu verhandeln. Die Regierungserklärung anläßlich der Entsendung der ersten Division» Am 7. September erließ die britische Regierung eine ausführliche Erklärung zur Begründung der Entsendung der ersten Division nach Palästina. In dieser Erklärung wird hervorgehoben, daß der von einem Komitee arabischer Notabein erklärte Generalstreik Ziele verfolge, die mit dem Mandat unvereinbar seien und eine direkte Herausforderung der Autorität der britischen Regierung darstelle. Dann wird der Plan der Untersuchungskommission und deren Aufgabe erläutert und festgestellt, daß König Ibn Saud und Emir Abdullah ihre guten Dienste für eine Vermittlung angeboten hätten und diese ebenso wie die Initiative des Außenministers des Irak, Nuri Pascha es Said, kein befriedigendes Ergebnis gezeitigt hätten. Die Entsendung der ersten Division und die Einsetzung des Generalleutnants J. G. Dill als Oberkommandanten, wird mit der Notwendigkeit begründet, schnelle und wirksame Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen und der Sinn des Mandats mit einem Hinweis auf den Bericht der ständigen Mandatskommission aus dem Jahre 1930 festgestellt; daß 1. die im Mandat festgelegten Verpflichtungen gegen beide Völker von gleichem Gewicht seien und 2. diese beiden Verpflichtungen in keiner Weise miteinander unvereinbar seien. Am Schluß wird nach einer Versicherung unparteiischer Gerechtigkeit gegenüber beiden Völkern und die Beseitigung der etwa vorhandenen berechtigten Beschwerden oder Befürchtungen und Wiederherstellung der friedlichen Beziehungen zwischen den beiden Bevölkerung steilen als im Rahmen des Mandates erreichbar festgestellt. Das Manifest des Streikkomitees. Am 12. September empfing der Hochkommissär das Oberste arabische Komitee und den Vertreter des Streikkomitees, Auni Bey Abdul Hadi, übergab ihnen die Regierungserklärung (siehe oben) und teilte ihnen die beabsichtigten neuen Maßnahmen mit der Aufforderung mit, für die Einstellung von Streik und Terror zu sorgen, um drohendes Unheil zu verhüten. Die arabischen Führer erbaten sich eine Überlegungsfrist und erließen dann ein Manifest, in dem nochmals die arabischen Forderungen: völlige Unabhängigkeit Palästinas als eines arabischen Staates, Liquidierung des Mandates und sofortige Einstellung der jüdischen Einwanderung als Beginn einer grundsätzlichen Änderung der Politik des Mandatars aufgezählt wurden. Zugleich wurde die Vermittlung der arabischen Fürsten begrüßt und eine Konferenz der lokalen Streikkomitees nach Jerusalem einberufen. Diese Konferenz wurde von den Behörden verboten. Die erste Bekanntmachung der Königlichen Kommission. Am 21. September wurde die erste Bekanntmachung der Königlichen Kommission veröffentlicht, in der alle Organisationen und Einzelpersonen, die vor der Kommission Aussagen zu machen wünschen, aufgefordert werden, die Hauptpunkte der von ihnen beabsichtigten Aussage vorzu-

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