Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 8 (August 1936)
- Article
- Handelspolitische Neuorientierung Palästinas
- Date
- 1936-08-01
- Page
- Seite 384 (sequence 2)
- Language
- German
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Man rechnet mit einer Produktmenge von 20 Millionen Kisten, wenn erst alle bepflanzten Flächen Früchte tragen werden3» Auch die jüdische Industrie, deren Exportquote für die letzten drei Jahre auf etwa 5% zu schätzen ist4, ist gerade in Zeiten einer inländischen Krise darauf angewiesen, ihre Produkte außerhalb der Grenzen abzusetzen. Beide Argumente, die Verhütung des Vorprellens der Warenüber die Kapitaleinfuhr und die Vorsorge für den benötigten wachsenden Ausfuhrspielraum für Zitrus- Wirtschaft und Industrie, machen eine handelspolitische Aufrüstung Palästinas notwendig. Das im Mandat verankerte Meistbegünstigungssystem ist ungenügend, erstens weil es sich an die Handels Verhältnisse der einzelnen Länder nicht anpassen kann, zweitens, weil die unter ihm möglichen Schutzzölle — die zudem bisher von der Regierung spät und nicht immer in genügender Höhe eingeführt wurden — nur auf Drosselung der Einfuhr wirken, während für Palästina viel wichtiger die Förderung der Ausfuhr ist. Als geeignete Waffe hat man in der Diskussion der letzten Jahre vielfach ein Zwangs-Clearingsystem bezeichnet, das heißt ein palästinensisches Gesetz, wonach alle Länder, die nach Palästina Waren einführen wollen, dafür in einem bestimmten Verhältnis Waren von Palästina kaufen müssen. Die Höhe der Relation sollte von dem Verhältnis zwischen Vermögenseinwanderung und Handelsbilanz abhängig sein, müßte also innerhalb kürzerer Fristen, vielleicht jährlich oder halbjährlich, geändert werden können. Versuchsweise hat man eine Relation von 3 : 1 zwischen Im- und Exporten vorgeschlagen, wie sie auch in dem handelspolitischen Gentleman Agreement zwischen der Jewish Agency und der Schweiz vom Jahre 1935 vorgesehen ist. Es dürfte von Interesse sein, die Ziffern von 1935 daraufhin zu prüfen, wie die Verhältnisse tatsächlich liegen. In der nachfolgenden Tabelle ist in Spalte 4 angegeben, wieviel Prozent der Einfuhr des betreffenden Landes an dieses exportiert wurde. Die Spalte 5 zeigt, wieviel das Land »zuviel«, Spalte 6, wieviel .es »zuwenig« importiert hätte, wenn ihm nicht mehr als die dreifache Höhe seiner Exporte aus Palästina nach Palästina einzuführen erlaubt wäre. Die Wareneinfuhr und -ausfuhr Palästinas 1935 *; Land Import Export (3):(2) Clearing-Import Überschuß Manko Alle Länder 17,853.493 4,215.486 23.61 5,207.035 Großbritannien 3,212.378 2,553.986 79.50 4,449.580 Einige Teile des Britischen Reiches 618.922 85.083 13.75 363.673 Davon: Australien 235.332 18.618 7.91 179.478 Britisch-Indien 158.728 12.686 7.99 120.670 Kanada 51.957 21.489 41.36 12.510 Cypern 85.593 3.738 4.37 74.379 3 A. Polany in Palnews-Jahrbuch 1936, S. 92. 4 Für 1933 und 1934 D. Horowitz, »Palästina« 1936, S. 7. Für 1935 nehme ich eine industrielle Produktion von 7.5 Millionen Pfund und einen industriellen Export von 0.4 Millionen Pfund an. 5 Quelle der Spalten 1 bis 3: Palestine Commercial Bulletin, March 1936, S. 130 f.— Eine ähnliche Statistik für das Jahr 1933 habe ich in einem Aufsatz: The Future of our Foreign Trade Policy, »Hadar«, Jänner-Heft 1935, gegeben. — Die dort ausgesprochene Ansicht über ein Zwangs-Clearingsystem halte ich, wie aus dem Text hervorgehen wird, nicht mehr aufrecht.