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Palästina · 1936-07-01 · Heft 7 (Juli 1936) · p. Seite 364

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
19 (1936)
Issue
Heft 7 (Juli 1936)
Article
Die neue Ausnahmeverfügung der Regierung [Nachricht]
Date
1936-07-01
Page
Seite 364 (sequence 2)
Language
German
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Störungen des Verkehrs aufzufordern. Die Bezirkskommissäre werden ermächtigt, jedes Haus oder Gebäude für den Oberkommissär zu beschlagnahmen, aus welchem geschossen, Bomben oder Sprengstoffe geschleudert wurden oder deren Bewohner sich der Einschüchterung schuldig gemacht haben. Die Häuser werden ohne Entschädigung übernommen und* niedergerissen werden. Das Erscheinen sämtlicher Presseorgane wird nunmehr von der Erteilung einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht, welche der Bezirkskommissär ohne Begründung verweigern kann. Dorfbewohner und Hausbesitzer, welche sich eines der angeführten Vergehen schuldig machen, oder solche begünstigen, ihre Hilfe bei der Entdeckung und Festnahme der Schuldigen verweigern, die Flucht der Schuldigen herbeiführen oder Flüchtlinge beherbergen, oder mit Anderen Beweismaterial unterdrücken, setzen sich einer sofort zahlbaren Kollektivstrafe in barem oder aus dem Viehstand aus. Die Regierung hat eine Belohnung von je 500 £ für die Festnahme der Mörder von 24 Juden, 4 . Arabern und einem österreichischen Christen, sowie eines englischen Polizisten ausgesetzt. Die Verteilung der britischen Truppen« Die acht in Palästina befindlichen Bataillone Infanterie sind folgendermaßen verteilt: 1. Bataillon Lancashire-Regiment in Haifa, Nazareth, Athlit, Sichron Jakob und Chedera; 1. Bataillon York und Lancaster-Regiment in Nazareth, Safed, Rosch Pinah und Afuleh; 1. Bataillon Seaforth Hochländer in Dschenin, Nablus und Tulkarm; 2. Bataillon Dorset-Regiment und 2. Bataillon Bedford- und Hertfordshire-Regiment in Jerusalem; 2. Bataillon Cameron Hochländer in Jerusalem, Hebron und Ramallah; 1. Bataillon Königlich-Schottische Füsiliere in Serafend, Jaffa, Ramleh und Gaza; 2. Bataillon Cheshire-Regiment in Serafend und Haifa. Außerdem ist das motorisierte 8. Husarenregiment aus Ägypten in Palästina eingetroffen. Die bisherigen Verluste» Bis 19. Juni wurden nach Erklärungen des Staatssekretärs für Kolonien 35 Juden getötet, 65 schwer und 85 leicht verletzt, 418 vor Gericht gestellt und 328 von ihnen verurteilt, 24 freigesprochen, während gegen 16 das Verfahren noch läuft. Die Urteile betreffen meist Nichteinhaltung der Polizeivorschriften über den Verkehr. Von Arabern wurden bis 19. Juni 42 getötet, 109 schwer und 275 leicht verletzt. Die christliche Bevölkerung hat 4 Tote, 24 Schwer- und 54 Leichtverletzte zu verzeichnen. Unter diesen sind ein getöteter britischer Polizist, 3 schwerverletzte und 19 leichtverletzte Polizisten und 5 verwundete Polizeioffiziere. Außerdem wurden 4 britische Soldaten und 1 Offizier leicht verwundet. Unter den Opfern befinden sich auch 2 arabische Polizisten (tot), 3 schwerverwundete und 27 leichtverwundete arabische Polizisten und 7 verwundete arabische Polizeioffiziere. Alle diese Zahlen sind jedoch heute überholt. Erklärungen des Kolonialsekretärs. Am 19. Juni gab der Staatssekretär für Kolonien im Unterhaus unter anderem die Erklärung ab, daß die Regierung sich durch Terror und Gewalt nicht werde einschüchtern lassen. Nach Wiederherstellung der Ordnung werde eine königliche Kommission die Verhältnisse in Palästina unparteiisch untersuchen. Sie werde eine Lösung finden, die den Verpflichtungen beiden Parteien gegenüber entspricht und die Gerechtigkeit und Unparteilichkeit der Verwaltung klar beweisen werde. Der einzige Wunsch der Regierung sei es, daß beide Nationen in Frieden und Sicherheit in Zukunft miteinander leben. Die materiellen Verluste des Jischuw* Vom 19. April bis 10. Juni werden die materiellen Verluste des Jischuw auf 200.000 £P geschätzt. Verluste der Nachbarländen Hierüber schreibt »Die Warte des Tempels« (Nr. 11),

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