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Palästina · 1936-07-01 · Heft 7 (Juli 1936) · p. Seite 363

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Journal
Palästina
Volume
19 (1936)
Issue
Heft 7 (Juli 1936)
Article
Die Aufstandsbewegung der Araber [Nachricht]
Date
1936-07-01
Page
Seite 363 (sequence 2)
Language
German
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über ein Dorf eine Kollektivstrafe wegen Aktionen gegen Militär, Polizei oder Juden verhängt wurde und diese nicht einbringlich ist. Um solche Maßnahmen wirksam durchführen zu können, hat die Regierung eine Reihe von Verordnungen erlassen, deren wichtigste unten angeführt wird. Infolge der von der Mandatsmacht geübten Nachrichtenzensur ist es nicht möglich, sich ein Bild über die Vorgänge im allgemeinen und über die beiderseitigen Verluste zu machen. Es ist aber wahrscheinlich daß das Streikkomitee der Araber, das bei Verhandlungen mit dem Emir Abdullah von Transjordanien, der die Führer angeblich zum Abblasen des Streiks bewegen wollte, beteuerte, es hätte jede Kontrolle über die Anhänger verloren, über Gelder aus ausländischen Quellen verfügt, denn sonst wäre es nicht möglich, an 17.000 Personen täglich Streikunterstützung zu bezahlen und den Hafenarbeitern von Haifa, um sie zum Streik zu bewegen, außer der vollen Lohnquote noch einen Streikzuschlag anbieten zu können. Anderseits erleidet die arabische Wirtschaft nach arabischen Zeitungen durch den Streik einen täglichen Verlust von 50.000 £ und diese Verluste wirken sich auch dem Ausland gegenüber aus, denn zahlreiche ausländische Banken haben bedeutendes Wechselmaterial arabischer Kaufleute, das durch den Streik und die Unruhen notleidend geworden ist. Daher sind Kreise der Kaufmannschaft gegen die Fortführung des Streiks, die jedoch durch Terror gegen Wohlhabende erzwungen wird. Ob die Nachrichten, daß das Streikkomitee notleidende Wechsel einlöst richtig ist, kann nicht nachgeprüft werden. In verschiedenen Gegenden des Landes wurde die Parole zum Streik der städtischen Magistrate befolgt, wie in Ramleh, Jaffa, Hebron; in Dschenin und Gaza wiederum wurde sie abgelehnt. In der Frage der weiteren Taktik machen sich die alten Gegensätze zwischen den Sippen der Naschaschibi und der Husseini geltend, Ragheb Bey Naschaschibi protestierte nämlich gegen die Entsendung einer arabischen Delegation unter Führung Dschemal Husseinis nach Europa und erklärte, diese repräsentiere nicht die arabische Meinung. Diese Delegation hat nur die Aufgabe, die europäische Meinung zu bearbeiten, nicht aber Verhandlungen zu führen. Die Regierung hat begonnen gegen die Streikagitation einzuschreiten und vorderhand ein Konzentrationslager zuerst in Audscha el Hafir, dann am Flugplatz Serafend errichtet, in das hervorragende Führer, wie Auni Bey Abd el Hadi, Fakhri Bey Naschaschibi und der Bürgermeister von Jaffa, Assembek, gebracht wurden. Sie hat auch den Offizieren der Besatzung dieselben Befugnisse wie Polizeioffizieren verliehen und eine Verordnung erlassen, die Distriktsoffiziere ermächtigt, Kaufleuten die Wiedereröffnung ihrer Geschäfte zu befehlen und im Falle der Nichtbeachtung Haft zu verhängen. Allein bisher ist keinerlei Abflauen der Aufstand- und Streikbewegung zu bemerken. Die neue Ausnahmeverfügung der Regierung. Am 19. Juni wurden die neuen Ausnahmeverfügungen veröffentlicht, welche zivile Gerichte ermächtigen, kraft des Notgesetzes vom Jahre 1936 für folgende Verbrechen die Todesstrafe zu verhängen: Schießen auf Militär, Marineabteilungen oder Flieger; Bomben- oder Sprengstoffanschläge; Störung der Arbeit der Häfen, Eisenbahnen, des Wasserverkehrs, der Kraftstationen, der Wasserleitung; Beschädigung oder Störung von Eigentum, das mit Obigem im Zusammenhang steht; Beschädigung oder Störung von Telephon- und Telegraphenleitungen sowie sonstiger Verbindungsmittel; Beschädigung oder Störung von Luftfahrzeugen und Landungsplätzen; die Hinderung oder Gefährdung von Schiffen, Eisenbahnzügen, Luftfahrzeugen und Lokomotiven. Ebenso auf den Besitz von Feuerwaffen, Sprengstoffen und Brandmäterial. Ferner wird das Militär ermächtigt, Dorfbewohner zur Forträumung von Barrikaden, ausgestreuten Nägeln und sonstigen

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