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Palästina · 1935-08-01 · Heft 8-9 (August 1935) · p. None

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
18 (1935)
Issue
Heft 8-9 (August 1935)
Date
1935-08-01
Page
None (sequence 3)
Language
German
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IRI
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PALÄSTINA ZEITSCHRIFT FÜR DEN AUFBAU PALÄSTINAS XVIII. Jahrg. August-September 1935 Nr. 8/9 / Nationale Bodenpolitik in Palästina Von Adolf Pollak, Jerusalem. I. Die Londoner Beschlüsse. In diesen Tagen werden es 15 Jahre, seitdem die Londoner Jahreskonferenz durch grundsätzliche Beschlüsse die zionistische Bodenpolitik für Palästina festgelegt hat. Es ist sicherlich auch für eine weitere Öffentlichkeit von Interesse, anhand einer Übersicht über das bisher Geleistete festzustellen, in welchem Ausmaß diese seinerzeit einmütig gefaßten Beschlüsse ihre Verwirklichung in Palästina gefunden haben. Da außerhalb jenes engen Kreises, der mit der praktischen Bodenpolitik in Palästina unmittelbar verbunden ist, wahrscheinlich nur wenige diese Beschlüsse in Erinnerung haben, seien sie ihier nochmals wörtlich zitiert: 1. Das Grundprinzip der zionistischen Bodenpolitik ist, den Boden, auf dem die jüdische Kolonisation erfolgt, in das Gemeineigentum des jüdischen Volkes zu überführen. Die Exekutive wird aufgefordert, alles aufzubieten, um diesen Grundsatz zur vollen Durchführung zu bringen. 2. Der Träger der jüdischen Bodenpolitik in Stadt und Land ist der Jüdische Nationalf o*n d, seine Ziele sind: durch Verwendung freiwilliger Volksspenden den Boden Palästinas in jüdischen Gemeinbesitz zu überführen; den Boden ausschließlich in Erbpacht und Erbbaurecht zu vergeben; die Ansiedelung mittelloser, jüdischer, selbstarbeitender Elemente zu ermöglichen; die jüdische Arbeit zu sichern; die Nutzung des Bodens zu überwachen und der Spekulation entgegenzuwirken. 3. Die Kreditmittel der Zionistischen Organisation sollen in erster Reihe solchen Ansiedlern zugute kommen, die sich den Prinzipien des Jüdischen Nationalfonds unterwerfen. 4. Um beim Bodenerwerb den JNF zum maßgebenden Faktor zu machen, müssen ihm jederzeit ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. 5. Der Bodenkauf in Palästina durch Juden soll bei einem offiziell anerkannten, unter der Kontrolle der Zionistischen Organisation stehenden Institut zentralisiert werden. 6. Im Interesse der schnellsten Erwerbung größter Teile des palästinensischen Bodens soll der JNF Formen finden, in denen neben dem

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