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Palästina · 1935-04-01 · Heft 4 (April 1935) · p. 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
18 (1935)
Issue
Heft 4 (April 1935)
Date
1935-04-01
Page
1 (sequence 3)
Language
German
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PALÄSTINA ZEITSCHRIFT FÜR DEN AUFBAU PALÄSTINAS XVIIL Jahrg. April 1935 Nr. 4 Die Lebenshaltung in der Kwuzah und ihre Struktur Von Dr. G. Cyderowitsch, Tel-Aviv. I. Eine ökonomische Beleuchtung des Lebenshaltungsproblems stellt an sich eine der wichtigsten, aber auch eine der schwierigsten Aufgaben der Wirtschaftsforschung dar. Komplizierter als beim individuellen Lohnarbeiter offenbart sich diese Frage in ihrer Untersuchung beim Kollektivarbeiter der Kwuzah. Hier tauchen Eigenheiten auf, die zugleich Schwierigkeiten darstellen, und die sich auf keinen Generalnenner bringen lassen. Man denke in diesem Zusammenhange nur an den ausgesprochen kollektiven Zug der Betriebsführung, der gemeinsamen Verfügung über die Produktionsmittel, an die kollektive Lebensweise und die gemeinsamen Konsumgrundlagen in den Kwuzoth, Faktoren, die den Lebensstandard des Kollektivarbeiters entscheidend beeinflussen, während sie beim Individualarbeiter überhaupt nicht in Erscheinung treten. Der Individualarbeiter steht in einem ausgesprochenen Lohnverhältnis, seine Arbeitsleistung erfährt eine marktmäßige Bewertung und ist in seinem Lohneinkommen begründet. Der Kollektivarbeiter ist nicht nur »Arbeiter« im engen Sinne dieses Wortes, sondern zugleich Inhaber- Mitglied der Kwuzah, mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet wie jedes andere Mitglied, dem sämtliche Mittel zur Bestreitung seines Unterhaltes aus dem gesamten Wirtschaftsertrag der Kwuzah zur Verfügung stehen, und zwar in gleicher Höhe wie jedem anderen Mitglied, ungeachtet der Anzahl der von ihm geleisteten Arbeitstage, der Art der Arbeitsausübung usw. So ergibt sich, unter Beachtung der hier kurz skizzierten Unterschiedlichkeiten in der ökonomisch-sozialen Position des Kollektivarbeiters in Gegenüberstellung zu der des Individualarbeiters, daß etwaige Vergleiche lediglich rein illustrativen Charakter tragen können und nur eine Veranschaulichung in Größenproportionen gewähren. Unter diesem Gesichtspunkt muß das hier behandelte Problem zu

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