Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 17 (1934)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1934)
- Article
- Januar [Nachricht]
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 371 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Januar (Reiner Warenverkehr in pal. Pfund lt. Commercial Bulletin): 371 1934 193S Einfuhr 1,075.700 76O.206 Ausfuhr 462.509 584.935 Wiederausfuhr 13.733 40.316 Durchfuhr 13.350 .18.177 Die amtlich mitgeteilten Einzelheiten klären die um fast 40 o/o gestiegene Einfuhr nidht auf, da Ziffern für die Einfuhr van Gütern für die Regierung und die JPC nicht angegeben werden. Größere Zunahmen sind nur ersichtlich (in Pfund) bei Motorfahrzeugen (35.000), Eiserne Röhren (9000), Bauholz (7000). In der Ausfuhr ist ein Minus von 124.000 pal. Pfund bei Orangen zu konstatieren. Bekanntlich haben im Januar trotz größerer Eirnte die Farmer mit dem Versand zurückgehalten, da die Preise in England zurückgegangen waren. Februar (wie oben). 1934 1933^ Einfuhr 928.?83 690;.242 Ausfuhr 73.581 99.3B4 Wiederausfuhr 12.286 22.188 Durchfuhr 10.464 13.192 In der Einfuhr waren fast bei allen Positionen von Gütern, mit Ausnahme von Weizenmehl, Erhöhungen zu verzeichnen, besonders große (in Pfund) bei Motorfahrzeugen (-j- 12.000), Kleidung (7000) sowie allen Textilwaren. Die Güter für die Regierung und die JPC durften aber, den Hauptanteil an der über ein Drittel großen Steigerung geliefert haben. Für den Rückgang der? Ausfuhr geben die bisher mitgeteilten Ziffern keinen 'Aufschluß. Die Frajge der Meistbegünstigung» Die Auslegung, daß Palästina nach dem Mandatstext keine Handelsverträge mit Meistbegünstigung abschließen kann, da es allen Mitgliederstaaten des. Völkerbundies die gleichen Bedingungen einräumen muß (§18 des Mandats: ^Gleicherweise soll in Palästina kein Unterschied gemacht werden gegen Güter die von einem der genannten Staaten-Mitglieder des Völkerbundes kommen, oder ihm geliefert werden")* wird von dem bekannten Volkswirts diaftlichen Schriftsteller Dr. J. Brutzkusj bekämpft. In „Jewish Ghronicle" vom 20. Juli weist er darauf hin, daß eine ähnliche Klausel sich in den meisten Verträgen mit Meistbegünstigung findet. Zudem verlangt England in all seinen Handelsverträgen die Ausdehnung der Meistbegünstigung auch an seine Mandatsländer. Keiner der Staaten, mit» denen England solche Verträge schloß, hat Palästina von der Meistbegünstigung ausgeschlossen. Für Palästina besteht slomit derselbe Rechtsstatus wie für alle anderen Länder. Schwierigkeiten entstehen daraus nicht, wohl aber ausj dem System der Kontingente. Solche einzuführen hat auch' Palästina das Recht. Es liegt dies nur an seiner eigenen Initiative. Was das Ottawa-Uebereinkommen Lotrifft, so ist auch in diesem der Passus enthalten, daß die< Regierung es auchi auf ihre Mandatsgebiete ausdehnen könne. Auf die B-Mandate wird es schon angewendet. Palästina kann durch Einführung von Kontingenten einen Druck auf England ausüben, damit es in die Ottawapreferenoe einbezogen werde. PaJ. British Trade Association. Dieser Gesellschaft zur Verbesserung der Anglo-Palästinensischen Handelsbilanz sind bisher 160 Firmen beigetreten.