Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 17 (1934)
- Issue
- Heft 2-3 (Februar 1934)
- Article
- Das Municipalitätsgesetz verlautbart [Nachricht]
- Date
- 1934-02-01
- Page
- Seite 107 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Für Tel-Aviv sind Sonderbestimmungen vorgesehen. Während in allen übrigen Städten nur männliche palästinensische Bürger im Mindestalter von 25 Jajhren das aktive Wahlrecht besitzen, und das passive Wahlrecht an ein Mindestalter von 30 Jajhren und bestimmte andere Bedingungen geknüpft ist, kann in Tel-Aviv zum Mitglied des Stadtrates gewählt werden „jede männliche oder weibliche Person, die mindestens 25 Jahre alt ist, ihren Wohnsitz innerhalb des Stadtgebietes hat und in den letzten 12 Monaten vor der Kandidatur Steuern im Mindestbetrage von einem Pfunid abgeführt hat". In dept übrigen Städten ist das Wahlrecht an eine mindestens ein Pfund betragende Grundsteuer oder an städtische Steuern von mindestens zwei Pfund jährlich gebunden Tel-Aviv wird somit die einzige Stadt mit Frauenwajhl recht in Palästina sein. Die bisher von Gemeinderäten oder dem Tel-Aviver Stadtrat erlassenen Verordnungen und ausgegebenen Lizenzen bleiben in Kraft, sofern! ihr Inhalt den Bestimmungen des neuen Reglements nicht zuwiderlauft. JEWISH AGENCY. Erklärung der Exekutive. Die revisionistische Partei hat beschlossen, der englischen und anderen Regierungen und Behörden Massenpetitionen gegen die Praxis der Mandatsregierung zu übersenden. Daraufhin hat die Exekutive der Jewish Agency am 23. Jänner folgende Erklärung veröffentlicht: Zur jüngsten Ankündigung der „Weltunion der Zionisten-Revisionisten", daß sie die Absicht hat, eine gegen die Politik der britischen Regierung als Mandatarmacht für Palästina gerichtete Petition in Gang zu setzen, hält die Zionistische Organisation und die Jewisji Agency für Palästina es für richtig, zu erklären, daß sie diese Aktion mißbilligt und sowohl für die zionistisidhe Bewegung, wie für den Aufbau des Jüdischen Nationalen Heims für schädlich betrachtet. Die Jewisjh Agency ist die einzige Körperschaft, welche im Mandat als Vertretung der jüdischen Interessen in bezug auf die Errichtung des Jüdischen Nationalen Heimes in Palästina anerkannt ist. Die Jewish Agency allein ist berufen, die jüdische Politik gegenüber der Mandatarmacjht zu führen und keine andere Körperschaft kann den Ansprucjh erheben, im Namen des jüdischen Volkes auf diesem Gebiete politisch handeln zu dürfen. Die Revisionistische Union kann in keiner Weise sich dieses Recht anmaßen und die Exekutive hält es für notwendig, zu betonen, daß ö\ie Petitionsbewegung in keiner Weise die Unterstützung oder Zustimmung der zuständigen zionistischen Instanzen findet. Diese Sonderaktion stellt sich als eine Herausforderung der Beschlüsse des letzten Zionistenkongresses dar und steht deshalb im Widerspruch zu der Verfassung der Zionistischen Organisation. Den Gefühlen des jüdischen Volkes in der ganzen Welt hinsichtlich der letzten Ereignisse in Palästina ist in autoritativer Weise Ausdruck gegeben worden in der Erklärung, welche die Exekutive am 15. November 1933 in Jerusalem veröffentlicht hat. Die Jewish Agency ist unablässig bemüht, die Rechte des jüdischen Volkes in bezug auf Palästina zu wahren. Alle ihre Energien sind darauf gerichtet, die Erfüllung des feierlichen Versprechens, welches dem jüdischen Volke im Mandat gegeben wurde, sowie der Verpflichtungen, die aus diesem Versprechen fließen, zu sichern. Insbesondere bezieht sich das auf die Erlangung einer Vergrößerung der jüdischen Immigration nach Palästina bis zum Maximum der Aufnahmefähigkeit dies Landes — einer Auf-