Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 17 (1934)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1934)
- Article
- Hypothekenbanken [Nachricht]
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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G. M. B. bis zu 60 o/o., die Privaten gehen höher. (Aus Dr. Farbstein: Hypotheken, Kredit in „Pal. and Middle East Magazin" Nr. 7/8.) VERKEHR. Hafenngebühren in Palästina. Nachder Hafen Haifa in Betrieb genommen worden ist, veröffentlicht die Hafenverwaltung die neuen Entladegebühren. Bei Benutzung des 15 - Tonnen- Krans kostet die erste Stunde 2 pal. Pfund, jede weitere Stunde kostet 1 pal. Pfund. Die Mindestgebühr beträgt 3 pal. Pfund. Bei Benutzung des 5 - Tonnen - Krans kostet die erste Stunde 1j2 pal. Pfund, jede weitere Stunde oder ein Teil hiervon ebenfalls V2 Pal- Pfun<L Die Mindestgebühr beträgt 1 pal. Pfund. Die Löschung der Dampfer in Jaffa war bisher sehr teuer; der Transport einer Tonne Ladung von Hamburg bis Tel-Aviv kostet z. B. 0,6 Pfd., während die Löschungsgebühren 0,55 Pfund betragen. Es ist nunmehr eine Gesellschaft gegründet worden, an der jüdische und arabische Kaufleute beteiligt sind, mit dem Ziele, die Unkosten der Löschung herabzusetzen. Dadurch wird eine Verbilligung um 30o/o erzielt werden. („Aljah", 5. Aufl., Berlinl.) Nächste Abfahrten nach Palästina. Polonia, 24. I., ab Konstanza. Italia, 24. I., ab Triest. Sphinx, 26. I., ab Marseille. Martha Washington, 31. I., ab Triest. Vienna, 1. II., ab Genua. providence, 2. II., ab Marseille. Polonia, 7. IL, ab Konstanza. Italia, 7. IL, ab Triest. Mariette Pacha, 9. IL, ab Marseille. Aquitania, 12. IL, ab Nizza. Ferner die großen Ueberseedampfer, und zwar: Roma, 22. IL, ab Neapel. Conte di Savoia, 22. IL, ab Genua. Conte di Savoia, 23. IL, ab Neapel. Statendam, 24. IL, ab Monaco. EINFUHR. Vieh-Import. Ein generelles Einfuhrverbot für Vieh bestand im allgemeinen niemals. Ein Einfuhrverbot kann nur erlassen werden, gegen Länder, in denen es zu einem bestimmten Zeitpunkt gewisse Viehseuchen gibt oder ein Verdacht hiezu besteht. Ein Einfuhrzoll besteht in Palästina nicht. Es gibt nur eine Kopf abgäbe von ca. 300 Müs engl, sh 6/-. Die Tiere werden in Haifa ausgeladen und in eine Quarantäne-Station gebracht. Sie bleiben dort meist zwei Tage zur Beobachtung. Die obigen Abgaben sind für die Quarantäne-Spesen gedacht. Wenn aus irgend welchen Gründen der Aufenthalt in der Quarantäne- Station verlängert wird, erhöhen sich diese Spesen entsprechend. Rinder mit einem Lebendgewicht von 300 kg werden in Palästina bevorzugt. Für Schlachten von Vieh zahlt man in Tel-Aviv 500 Müs per Stück, ferner Quarantäne - Aufenthalt 200 Müs per Stück, zusammen 700 Müs per Stück. Für Jerusalem und Haifa gelten ungefähr dieselben Preise. Die Konkurrenz zwischen den Importeuren ist ziemlich stark und richtet sich besonders gegen neu hinzu kommende Händler. Die Preise für Vieh schwanken sehr stark. Nachstehend geben wir die ungefähren Preise wie folgt an: ein Rottel (ca. 3 kg) geschlachtetes Vieh 150 bis 200 Müs bei Verkauf an den Metzger.